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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1850
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1850
- Sprache
- Deutsch
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548 45 hatten wir den Weg gewählt, nicht blos persönlich unsere Meinungen auszutauschen, sondern wir haben auch den Kreis-Vercincir und Corporationen den ersten Entwurf zugesendet. Wie Sie wissen, ist derselbe zur Vorberathung gekommen. Wir haben uns aw den Rheinisch-Westphälischen, den Thüringischen, den Pommcrschen Kreis-Verein, an den süddeutschen Verein, an die Corporationen zu Augsburg, Stuttgart, Frankfurt, Wien, Berlin, Leipzig, München, Nürnberg und Prag gewendet, auch nachträglich an den Schweizer-Buchhändlerverein, von dem wir nachträglich Kenntniß erhielten. Gutachten sind in der That einqcgangcn von dem Rhei- nisch-Wcstphälischcn, dem Thüringischen und Pommerschen Kreis-Vereine, so wie von den Vorständen des süddeutschen Vereines, der Corporationen in Berlin und in Stuttgart, und den Deputaten des Buchhandels in Leipzig. Die Wiener Mitglieder des Börsen vereins haben gleichfalls geschrieben, sich aber ihr Gutachten für später Vorbehalten, welches bis jetzt nicht eingegangen ist. Wenn manche dieser Gutachten nicht Berücksichtigung gefunden haben, wie vielleicht erwartet worden ist, so muß ich im Namen der Com mission bemerken, daß wir in der That das größte Gewicht auf sämmtliche Gutachten gelegt haben. Da sie aber in sehr wenigen Punkten übereinstimmten, so lag es in der Natur der Sache, daß nicht alle Gutachten so berücksichtigt werden konnten, wie Die jenigen gewünscht haben mögen, von denen sie ausgeqangen sind. Die Ansichten standen sich gegenüber, und wenn man Alles erwägt, so stimmen die meisten mit dem überein, was die Commission Ihnen vorzulegen die Ehre gehabt hat, so daß daraus hervorgeht, wie die Commission keineswegs mit Leichtigkeit darüber weggegangcn ist, sondern ihnen dasjenige Gewicht beigemessen hat, was sie ver dienen. Bevor wir zur Berathung übergehen, dürfte es zu weit führen, wenn ich das Statut im Einzelnen durchgehen wollte. Es wird genügen, wenn ich Sie auf die Hauptpunkte aufmerksam mache, wodurch sich der neue Entwurf von dem seitherigen Statut unterscheidet. Der erste Hauptpunkt ist, daß es sich die Hebung des Geschäfts zur Aufgabe setzt. Es ist dies in dem §. 1. enthal ten. Während in dieser Beziehung das frühere Statut sehr zweifelhaft war und es so ausgelegt worden ist, daß sich der Börsenver- cin mit den geschäftlichen Beziehungen unsers Buchhandels nicht zu befassen habe, sind wir von dem Grundsatz ausgegangen, daß cs Aufgabe des Vereins sevn müsse, gerade die Regelung der geschäftlichen Verhältnisse in die Hand zu nehmen und dadurch dem Buchhandel eine bessere Zukunft zu bereiten. Eine nothwendige Folge davon war der zweite Punkt, nchmlich, daß die geschäftlichen Beziehungen der Mitglieder sich auf Diejenigen beschränken, welche diesem Vereine angehören. Wir wollten mit unserm Vereine den Mißbräuchen, über welche seither geklagt wurde, wirksam entgegentreten. Daß aber Diejenigen, welche gegen Mißbräuche ankäm pfen, den Weg der Association einschlagen, ist nichts Neues; dieser Weg ist in anderen Kreisen vielfach mit Erfolg versucht worden. Es ist naturgemäß, daß man gegen Diejenigen, welche der Gemeinsamkeit schaden, gemeinsam auftritt. Wenn dieser Grundsatz an erkannt wird, so folgt daraus von selbst, daß Diejenigen, welche zur Beseitigung der Mißbräuche zusammcntreten, Denjenigen den Krieg erklären müssen, welche sich von den Mißbräuchen nicht lossagen wollen. Und es ist nothwendige Folgerung, daß die Geschäfts verbindung Derjenigen, welche dem Vereine unter solchen Voraussetzungen angehören, mit Denjenigen, welche nicht bcitretcn, also sich den von der Selbsterhaltung des Deutschen Buchhandels gebotenen Grundsätzen nicht fügen wollen, aufgehoben werden muß Dies ist mit kurzen Worten die Motivirung des tz. 15. Das Dritte endlich, was gleichfalls daraus gefolgert werden muß, war die Organisation des Börsenvereines. Daß ausschlie ßend der Vorstand des Börsenvereines die Geschäftsverhältnisse im großen Deutschland zur Ausführung zu bringen hätte, schien uns unmöglich. Wir haben uns auf das gestützt, was bereits geschehen ist, nchmlich auf die Bildung von Kreisvereinen, welche auf An regung des Hrn. Frommann gebildet und zur Entwickelung gediehen sind. Die Commission ist von der Ansicht ausgegangen, daß, um dasjenige durchzuführcn, was der Verein sich zur Aufgabe setzt, die Gliederung in Kreisvercine das beste Mittel sei), so daß ge wissermaßen dies Provinzen seyen, welche den Buchhändlerstaat ausmachen. Ich babe nur zu bemerken, daß in Bezug auf den ersten Punkt, die Regelung des Geschäftes und die epecutive Macht betreffend, die Commissions-Mitglieder sehr getheilter Meinung gewesen sind, währenv über die Organisation der Kreisvercine Uebereinstimmung aller neun berathenden Mitglieder stattgefunden hat. Die wichtigeren Einzelheiten des Statutes sind, daß wir das Eintrittsgeld erniedrigen wollten, und daß die Mitgliedschaft nach §. 4 von anderen Bedingungen als gegenwärtig abhängig gemacht werde, nchmlich von solchen, welche mit dem Hauptgrund- sahe im Einklänge stehen. Ferner ist die Wahl des Vorstandes geändert worden, so wie, daß die Dccharge nicht mehr von der Ge neralversammlung, sondern von dem Rechnungsausschussc zu erfolgen habe. Sodann ist statt der Vergleichsdeputation ein Schieds gericht eingesetzt worden. Und endlich sind diejenigen Uebergangsbestimmungcn getroffen worden, welche nothwcndig sind, wenn daS neue Statut eingeführt werden soll. N§ch der Aufforderung unseres Vorsitzenden will ich, wie gesagt, nicht näher darauf eingehen, denn ich denke, daß bei der Berathung der Einzelheiten bessere Gelegenheit scyn wird, diese Gegenstände näher zu erörtern. Vorsteher; Der Wortlaut des wichtigsten §. 15 des neuen Entwurfs ist folgender: Einer Deutschen Buchhandlung, deren Besitzer der Eintritt in den Börsenvercin, trotz wiederholter Aufforderung des Vorstandes, verweigert, oder aus demselben freiwillig ausgeschieden, oder von der Hauptversammlung ausgeschlossen worden ist, darf von den Mitgliedern des Börsenvereins kein Credit gewährt werden. Ausgenommen sind solche Buchhändler, welche nicht mit dem Deutschen Buchhandel in unmittelbarer Verbindung stehen wollen, sondern ihren Bedarf aus zweiter Hand beziehen. Ich eröffne hierüber die Debatte und ersuche Diejenigen, welche das Wort zu ergreifen gedenken, sich an unfern Herrn Secretair zu wenden, der die Namen der Reihenfolge nach aufzeichnen wird. G. Wigand; Ich kann mich nicht einverstanden erklären mit der Ansicht des Vorstehers, daß wir zuerst über den §. 15 debattiren. Ich glaube, daß zuvörderst eine allgemeine Debatte über den ganzen Slatutcnentwurf vorhergehen müsse. Frommann; Ich halte es für gut, wenn zuvörderst über die Reihenfolge der Fragen abgestimmt wird, in welcher sic zur Berathung kommen sollen. H. Brockhaus: Ich glaube, daß es einer Abstimmung über diesen Punkt nicht bedarf. Darüber sind wir ja Alle einver standen, daß eine allgemeine Debatte stattfinden soll, die sich wesentlich über §. 15 verbreiten wird, ohne daß ausgeschlossen seyn kann, dabei anderer §§. zu erwähnen.
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