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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1850
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1850
- Sprache
- Deutsch
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436 Nichtamtlicher Th eil. A» die ehrwürdigen Patres Paul und Peter oder Hammer und Zange. Verehrte Patres! Ich weiß nicht, zu welcher geistlichen Gesellschaft, oder zu welchem Orden Ihr gehört, ob zur Gesellschaft der Vater Jesu, oder zum aller heiligsten Herzen Maria, oder zum Orden der Obscuranten; es ist das hier gleichgültig, denn nur mit Euren Reden habe ich es hier zu thun. Eure angenommenen Klosterbrudernamen „Hammer" und „Zange," die übergeworfene Kutte, der geistliche Stand, machen Eure Person und Ideen aber doch noch nicht heilig und unantastbar. Verehrte Patres! In Eurem geistlichen Gewände macht Ihr Euch doch an ganz weltliche Dinge, an ein so weltliches Ding wie der Börsenverein ist und bleibt. Ihr beide send gleich groß im heiligen Eifer, aber der Eifer macht blind, Ihr beide sehet, mit Eurer Erlaub- niß zu melden, die Dinge vielfach verkehrt an. In Nürnberg hangt man seit Menschengedenken Niemanden eher, bevor man ihn hat, Ihr aber grabt ein Grab dem Lebenden und haltet eine Seelenmesse dem, so noch nicht des Todes erblichen! Du Pater Hammer, und Du auch Pater Zange, erlaubet, daß ein Wellkind Euch über Dinge belehrt, die Ihr Eurem Stande ge mäß gar nicht wissen konntet, erlaubt mir folgende Worte: Ihr wünschet, ganz kurz gesagt: Der Buchhandel, also Verlags- und Sortimentshändler sollen eine in sich abgeschloffene Vereinigung unter festen Gesetzen bilden, an deren Spitze eine Erecutivmacht stehe. Ihr hoffet dadurch zu erreichen: 1) daß die Sortimentshändler bequemer und sicherer ihre Existenz finden, um 2) die Verleger auch besser bezahlen zu können. Die Erecutivmacht, in Verbindung mit den Gesetzen, ist der Anker der Hoffnung, an dem Ihr festhaltet, nur von ihr erwartet Ihr Heil und Segen. Die Freiheit im Handel wollt Ihr zerstören und aus den Trümmern dieser Freiheit wird, Eurer Ansicht nach, erst das wahre Blüthenleben des Buchhandels erstehen, Ihr saget, wenn auch in andern Worten, bleibt die bisherige Freiheit, so findet in dieser Freiheit der Buchhandel seinen Tod! Ihr irret, der Buchhandel wird fortbestehen bleiben, kann ja gar nicht sterben, und wenn gar kein Börsenverein existirte. In England, Frankreich, Belgien ist ja doch auch der Buch handel wohlauf, und diese Länder haben keinen Börsenverein und kein Leipzig als Eommissionsplatz. Wir sind in Deutschland stolz auf unsere geordneten Absatz- und Bezugswege im Buchhandel und mit Recht, aber trotz dieser Ordnung haben w ir sehr selten Fälle, daß ein Verleger in kurzer Zeit so große Auflagen verkauft und baar ver kauft, als in eben genannten Ländern. Also — ein Börsenverein ist für die Existenz des Buchhandels keine Nolhwendigkeil—die Absatz- und Bezugswege können auch anders seyn wie in Deutschland und ein Buchhandel kann doch existiren. Das ganze Unglück des Deutschen Buchhandels ist das — er ist nicht fähig so viel Familien gleich gut zu ernähren, als davon er nährt seyn wollen, die Ursache hiervon ist ganz anderswo als in der Organisation desselben zu suchen. Wir haben in Deutschland viele Geschäfte, die Gleiches lei den, viele Geschäfte, in denen Geschäftsangehörige darben müssen, wir finden bettelnde Schuster und Schneider, Tischler, Advokaten, Kaufleute w. und jeder Darbende sucht natürlich in der großen Con- cucrenz den Grund seines Elendes, oft ist es aber ein verschuldetes, ^31 durch Trägheit, Ungeschicklichkeit, durch Leichtsinn, oder durch irgend ein Laster. So wenig wie andere Geschäftsleute durch Gesetze vor Elend und Hunger, vor großer Concurrenzgeschützt werden können, ebenso wenig kann das der Buchhandel. Fast in jedem Geschäftszweige in Deutsch land ist die Concurrenz zu groß, sie muß aber ertragen werden, also werden auch wir sie ruhig zu kragen haben; in jedem Geschäfte giebt es Leute, die viel verdienen, während der gleichberechtigte, selbst fleißige und geschickte Mann zu kämpfen hat, es ist das eine Er scheinung, die gar nicht überrascht und wir werden sie aus unserm Stande nicht verbannen können — oder wir müßten zum Commu- nismus übertreten, nachdem wir zuvor auch alle Privat-Leidenschaften noch abgelegt hätten. Seht, liebe Patres, so sehe ich Weltlicher die Sache an, ich kann Euch aber noch mehr sagen. Mich schauderts bei dem Gedanken, daß der neue Entwurf des Börsenvereins eine Wahrheit werden könnte, — dann erst recht Adieu Friede und Freude im Sortiments handel. Wohlweislich und mit vollem Rechte, ich gestehe das zu, ist dem Verleger darin volle Freiheit im Handel gelassen, er muß sie haben, ich habe das früher schon im Berliner Organ entwickelt — aber der Sortimentshändler ist darin angewiesen sich die Hände zu binden, es wird ihm erlaubt sich zu fesseln, sein Haupt unter Gesetze zu biegen, die ihm seine Nahrungsquelle nicht reichlicher fließen machen — sein Gewissen zu beengen und zu beängstigen, denn die Gesetze der Kreisvereine sind nicht zu kalten, und werden nicht gehalten, trotz der Denunciationen, trotz aller angedrohten Strafen! Auf die sogenannten Prüfungen, auf Lehrzeit, (warum nicht auch Wanderjahre und Meisterstück?) von denen alle Entwürfe voll sind, damit ja kein Uneingeweihter in unsere heiligen Hallen trete, lege ich Werth, aber keinen so großen Werth. Ein guter Theil unserer bedeutendsten Buchhändler waren keine gelernten Buchhänd ler, man kann 5 Jahre lernen und doch dumm bleiben, man kann in einer Prüfung bestehen, und doch ein ungeschickter Arbeiter seyn — man kann viel Vermögen haben und ist- doch in wenigen Jahren in Armulh versunken. Die gezählten Schafe frißt auch der Wolf. Den Verlegern ist es, geehrte Patres, sehr erwünscht, wenn die Sorlimentshändler den Versuch machen durch Vereinigung, Absprache oder Gesetze ihr leibliches Wohlergehen zu verbessern, denn dann sind sie ja auch gesicherter, Wenns glückte, beim Creditgeben; aber bietet denn der Verlagshandel in dem Entwürfe den Sortimentern Opfer an? Ich glaube nein. Daher bitte ich die Sortimentshändler, die ge sonnen sind, ihre bisherige Freiheit im Ein- und Verkauf zu opfern, oder doch einzuengen, in der Cantate-Versammlung folgende Punkte als Gegenopfer von den Verlegern zu verlangen: I. keine Zeitschrift und Zeitung darf ganzjährlich voraus berechnet werden, sondern es ist nur dabei ^jährliche Vorausbezahlung gestattet. II. kein Verleger darf vor Ablauf von 5 Jahren ein Werk im Preise herabsetzen. s. auch kein Werk in Parlieen zu antiq. Preisen vor Ablauf der 5 Jahre an Antiquare oder Unterhändler abgeben, b. noch directe Geschäfte mit dem Publicum, (worunter auch Behörden und Vereine zu verstehen sind) falls er nicht zu gleich Sortimenter ist, machen. III. jeder Verleger muß ein volles Drittheil Rabatt von jedem Werke, von Zeitschriften 25LH, gewähren. IV. kein Verlangzettel eines Antiquars ist zu effectuiren, (bekannt lich wird jetzt jeder Verlangzettel gegen baar von den Antiquaren
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