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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1843
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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313 11 314 ter führen lassen. Gegen eine Leipziger Verlagshandlung, die mit vielen Schriftstellern verkehrt und im Besitz bedeutender Blätter ist, waren uns mehr als einmal Annoncen zugekommcn, die wir ablchntcn, weil ihr Motiv eine Persönlichkeit war und ihre Veröffentlichung uns daher als eine Unwürdigkeir erschien. Vielleicht fragen sich dabei die betreffenden Redactionen, ob sie in ähnlichen Fällen ebenso gehandelt haben. Wir unsrerseits möchten an diese einleitende Bemerkungen die Frage knüpfen: wenn eine Verlagshandlung gegen die Andere zwei Jahre hin tereinander Schmähschriften verlegt *), ist die angegriffene Hand lung berechtigt, der angreifenden jede weitere Dienstleistung zu versagen? Ja ist sie nicht schon durch das allergewöhnlichste Ehrgefühl verpflichtet, sich nicht zu solchen Dienstleistungen her zugeben und sich dafür bezahlen zu lassen? Wer nicht glaubt, daß Geschäftsverhältniffe alle Begriffe von Ehre und Selbstach tung aufheben, wird nicht in Zweifel sein, wie er jene Frage zu beantworten hat. — Dasselbe Börsenblatt und einige andere Blätter wunderten sich, daß gegen einen Pasquillanten der Schutz der Gerichte angcrufen worden. Die allgemeine Preß- zeitung, vom allen vr. Hitzig herausgcgeben, dessen Verdienste um die Presse Niemand bestreiten wird, antwortete neulich daraus in einem größeren Artikel. „Steht denn (heißt es darin) die Zuflucht zu den Gesetzen mit den Anträgen des Börsen- Vercins auf Gewähr vollkommener Preßfreiheit in Widerspruch, oder hat der Bdrsenverein unter vollkommener Preßfreiheit die Berechtigung zu jedem Schimpf und jeder Schande verstanden ? Es ist ein höchst widerwärtiger und plumper Kunstgriff der Gegner der Preßfreiheit, auf der einen Seite die Nachtheile derselben für die Sicherheit der persönlichen Ehre zu übertrei ben, und dann, wenn nun Jemand Mannes genug ist, den Schutz der Gesetze gegen Verläumdung anzurufcn, ihn mit Hohn zu überschütten, weil er nicht groß genug gedacht, die Verläumdung zu verachten. Einem Steinmann gegenüber würde die Großmuth übel angebracht gewesen sein! .... Aller dings giebt es Buchhändler, und die Zahl derselben ist nur zu groß, die, Freunde des literarischen Faustrechts, Schmach mit Schmach, Scheltwort mit Scheltwort zu erwiedern beflissen sind, allein es giebt auch Viele, die, da sie nicht glauben mit ein fachem Schweigen auszukomme», den Weg vorziehen, welchen die Gesetze vorschreiben Der unbescholtene Mann und der Sohn, der das Andenken seines Vaters selbst in Ehren hält und in Ehren gehalten wissen will, nahm den Schutz der Ge setze gegen eine Rechtsverletzung in Anspruch, und Niemand kann ihn darum tadeln, der nicht selbst zu den Aasfliegen ge hört, die keinen Namen und keinen Ruhm anschen können, ohne sie zu beschmutzen. Noch giebt es übrigens Einzelne, welche in dem Oberlandsgcricktssecrctair Steinmann einen Mär tyrer der Presse sehen, und für diese theilen wir die Thatsache mit, daß dieser Herold der Wahrheit, der in der Vorrede zum zweiten Thcil seiner Schrift sich selbst als Verfasser desselben be kannte, vor Gericht die Autorschaft und jenes Bekcnntniß läug- net und nicht einmal soviel Muth besitzt zu seinen Thaten nun wenigstens Rede zu stehen-" — Hr. Friedrich Steinmann, Oberlandesgerichtsschreiber in Münster in Westphalcn, vcrläug- nete also seine unsäglich jämmerlichen Libelle in dem Augen blick, wo er deren neue schmiedete, für die er, den Verleger von Schrift zu Schrift wechselnd, immer wieder Menschen fin det, die sich nicht schämen, seine Markthelfcr zu werden in dem von ihm systematisch betriebenen Gewerbe der Betastung und Verläumdung gegen alle Männer und Zeitschriften, die sich gegen sein verächtliches Treiben ausgesprochen haben. Noch mehr, er ließ diese neuen Sudelschriften ausgehcn in dem Au genblick, wo er (im letzten November) die Redaction der Allg. '> Ist hiermit Hr. Fr Fleischer gemeint, wie dem Zusammenhänge gemäß wohl nicht anders anzunehmen ist, so enthält diese Beschuldigung eine entschiedene Unwahrheit. Aus Fr. Fleischers Berlage ist nie eine Schrift gegen die Cottaschc Buchhandlung herrorgegangcn und nur einmal war derselbe bis jetzt so unglücklich, sich mit einem Com missi o n S a rti kel zu befassen, der das Mißfallen des Herr Baron ron Cotta in so hohem Grade erregte, d. 8. 10r Jahrgang. Zeitung „ganz ergebenst bat um gütige Einrückung der Einlage in die Spalten Ihres geschätzten Blattes." Wir wurden von guten und von schlechten Freunden oft aufgefordert, gegen den frechen Lügencolporteur in dem sonst wackern Münsterlande die Feder anzusetzen; aber schon diese paarIeilen sind eigentlich zuviel. Die unverkürzte Einschaltung vorstehenden Artikels er» schien dem Einsender nöthig, um allen Lesern dieses Blattes die Art, wie die löbl. Eotta'sche Buchhandlung sich verthei- digen laßt, genau vor die Augen zu führen. Es ist hier nicht der Ort, zu Gunsten der Herren Gutzkow oder Stcin- mann aufzutreten, Beide mögen an anderem Orte ihre Vertheidigung selbst führen, die Frage kann jedoch an dieser Stelle nicht unterdrückt werden, wird durch obiges Raisonne- mentdie Sache selbstum cinHaarbreitanders? Ist das Verfah ren der Cotta'schcn Buchhandlung gegen Hrn. Fr. Fleischer dadurch gerechtfertigt, ja nur entschuldigt? Sicherlich nicht! Wir wollen nicht unbillig sein, sondern zugeben, daß die von Hrn. Fleischer in Commission genommene Schrift des Hrn. Stcinmann Injurien gegen den verstorbenen Eotta enthalte, und, da wir cs nicht mißbilligen können, wenn ein Sohn die angegriffene Ehre seines Vaters zu vertheidigen sucht,auch dem Hrn.v. Cotta es nicht verargen, daß er die An kündigung einer von ihm dafür gehaltenen Schmähschrift, die die Ehre seines Vaters zu beflecken strebt, in seinem Blatte nicht dulden will und außerdem die Hülfe des Gesetzes in Anspruch nimmt: um dies Alles handelt es sich aber entweder gar nicht, oder nicht wesentlich, jedenfalls kann man über diese Dinge verschiedene Ansichten haben und auch dem Herrn von Cotta die seinigcn gönnen. Die Hauptsache ist, und diese wird zu einer Lebensfrage für den Buchhandel: die löbl. Cotta'schc Buchhandlung verweigert allen anderen An zeigen des Hrn. Fr. Fleischer, die in gar keiner Beziehung zu der feindlichen Schrift stehen, die Aufnahme, selbst dann noch, wenn dieselben durch eine andere Hand gehen; ja noch mehr, nachdem Hr. Fr. Fleischer sich in einem Schreiben an Hrn. v. Cotta selbst gewandt und ihm die bestimmte Erklä rung gegeben hat, daß die betreffende Schrift nur Com missionsartikel und der Inhalt derselben vor der Ausgabe ihm unbekannt gewesen sei (S. B.-Bl. Nr. 88 v. vor. I.). — Wir fragen, und wohl mit Recht, wohin soll das führen, wenn die „Großen" im Buchhandel mit ihren Col lege» so verfahren dürfen? Und alles Ernstes knüpfen wir hieran die Aufforderung, daß der ganze Buchhandel, der im vorliegenden Fall in der Person des Hrn. Fr. Fleischer bedroht ist, sich der Sache kräftigst annehmc. Was heute dem Einen geschieht, kann morgen allen Anderen und be sonders solchen widerfahren, die weniger gleichgültig als Hr. Fr. Fleischer die Sache zu ertragen im Stande sind. Hier hat der Böcsenvercin Gelegenheit als solcher zu wirken und er möge cs thun! Wie! wir streben mit allen Kräften nach Preßfreiheit, nach bürgerlicher Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetze und wir wollen cs dulden, daß Rang und Stand, Macht und Reichlhum so in unserer Mitte dominircn?! Oder gehört auch dies etwa zu der zu erstrebenden Freiheit und Gleichheit? Würden wir wohl schweigen wenn ein „Kleiner" unter uns sich derartige Willkür zu Schulden kommen ließe? Sicherlich nicht! Darum würde aber auch diesmal Schweigen Feigheit, wenn nicht Vcrrath am ganzen Vereine des Buchhandels zu nennen sein! T- 22
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