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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18430207
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184302078
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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311 II 312 (Nachtrag.) Ausgeschieden sind: Altendorff, Julius, ln Leipzig, ff- Attcnkofer, Johann Nepomuk, in Landshut. ff Brandes, August, tn Leipzig, ff- CoSmar, Alcrandcr, ln Berlin, ff- Endcrs, Carl Wilhelm, in Prag, ff- Groos, Christian Theodor, in Carlsruhe. ff- Gropius, Friedrich Georg, in Berlin. Hartmann, Heinrich, in Haag, ff- Linde, Johann Friedrich, in Berlin, ff- Luckhardt, Justus, in Cassel. ff- Mangelsdorf, Carl Sicgmund, in Leipzig, ff Meißner, Eduard Fürchtegott, in Leipzig, ff Richter, Gottlob, in Zwickau, ff Nottig, Johann Gottlob, in Frankfurt a/M. Stackebrandt, Johann Friedrich Julius, in Berlin. Stahcl, Johann Conrad, in Würzburg. Strecker, Carl, in Würzburg. Wagner, Georg Carl, in Dresden. Witte, Julius Eduard, in Potsdam, ff Zäschmar, Johann Carl, in Breslau. Ncuhinzngetrctcn sind seit dem Schlüsse der Jubilate-Messe bis zum Ende des Jahres 1842 .- Geber, Moritz in Hamburg. Geclhaar, Friedrich Eduard . . . Enslin'sche Buchhandlung in Cüstrin. Gogel. Barthold in Oppeln. Hanfstüngel, Friedrich .... in Dresden. Sporleder, Heinrich in Züllichau. In Summa 702 Mitglieder. Gesetzgebung. Für die Herzogthümcr Schleswig und Holstein ist un term 27. Decbr. in Betreff der Betreibung des Buchhan dels folgende Verordnung erlassen: W ir Christian der Achte rc. w. Thun kund Hiernit: Nachdem wir in Erwä gung gezogen Haben, unter welchen Bedingungen die Be treibung des Buchhandels in den Herzogthümcrn Schles wig und Holstein zu gestatten, finden Wir Uns, nach cin- gezogencm Gutachten Unserer getreuen Provinzialstände des Herzogthums Schleswig und des Hcrzogthums Holstein, allerhöchst bewogen, Nachstehendes hiedurch anzuvrdnen und festzusetzcn: §. 1. Der Buchhandel soll in Unseren Herzog thümcrn Schleswig und Holstein in Zukunft ein freies bür gerliches Gewerbe sein. — §. 2. Wer mit Büchern zu han deln beabsichtigt, ist verpflichtet, vorher eine Anzeige hievon bei der Polizeibehörde zu machen, bei Vermeidung einei^ Brüche von 4 Rcichsbankthalern oder 2 Reichsthalern 24 Schilling Cour., bis zu40Reichsbankthaicrn oder25Reichs- thalcrn Cour. — §. 3. Die Uebcrtretung von Anordnungen und Vorschriften wider einen unzulässigen Debit von Bü chern und Schriften soll den Umständen nach, zumal im Wiederholungsfälle, außer der sonst verwirkten Strafe, die Entziehung der Befugnis zum Buchhandel zur Folge haben." Somit wäre denn nun leider der Büchertrödelei in den Herzogthümcrn Schleswig und Holstein Thür und Thor- geöffnet, — zur Freude derer, die im Buchhandel nur ein Krämergeschäft erblicken, — zu innigem Leidwesen Aller, die das Geschäft von höherem und edlerem Standpunkte aus betrachten! 64. Zur Sache: Cotta'sche Vuchh. gegen Fr. Fleischer. Einsender dieses, und mit ihm gewiß viele Leser des Börsenblattes, hatte erwartet, die löbl. Cottasche Buchhand lung werde den seit einiger Zeit wiederholt gegen sie gerich teten Angriffen an dieser Stelle direct begegnen, na mentlich den Anschuldigungen des Hrn. Fr. Fleischer ge genüber sich zu verthcidigen suchen, und hatte nicht übel Lust gehabt, der Redaction des B. Bl. das Nichterscheinen einer Vertheidigung zur Last zu legen, wäre ihm deren gänzliche Parteilosigkeit aus andern Gründen nicht sattsam bekannt: da endlich wird eine Stimme in der Augsburger Allgemei nen laut, die zwar mancherlei, aber weder eine Widerlegung noch Rechtfertigung enthält. Man lese und urtheile: Das Leipziger Börsenblatt hat, wie wir aus hier und da uns zugekommenen Nummern desselben ersehen, sich viel mit der Frage zu schaffen gemacht, ob ein öffentliches Blatt, und namentlich die Allgemeine Zeitung berechtigt sei, der Veröffent lichung bezahlter Anzeigen sich zu entziehen. Die Verlagshand lung, die das zunächst anging, scheint darauf nichts crwiedert zu haben, wahrscheinlich weil sic sich nicht mit Collegcn auf offenem Markte herumzanken mochte. Ein Schriftsteller von Ruf ging so weit, in dem von ihm redigirten Hamburger lite rarischen Blatte zu erklären, man wäre berechtigt, die Unter drückung der Allgemeinen Zeitung zu verlangen, weil sie einige Buchhändler-Anzeigen zurückgewiesen! In denselben Wochen wies die Allgemeine Zeitung drei gegen Gutzkow's Pariser Briefe gerichtete Erklärungen zurück, welche ihr von Paris mit der dringenden Bitte zugekommcn waren, sie selbst gegen Bezahlung der Jnsertionsgebuhren aufzunehmcn. Da vr. Gutzkow seine Gegner zu einer Erwiederung herausgefordcrt hatte, so wäre sogar die unbezahlte Aufnahme jener Artikel nur ganz in der Ordnung gewesen; indessen hatten sich die bedeutendsten litera rischen Blätter über jene Schrift ausgesprochen, und so wollte ! die Allgemeine Zeitung den Streit nicht einmal in Anzeigen wci-
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