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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1850
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- Erscheinungsdatum
- 05.04.1850
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- Deutsch
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391 1850.) Dir Erfahrung in denjenigen Staaten, in welchen das Cautionswesen längere Zeit eingeführt ist, hat aufs Entschiedenste bewiesen, daß damit nur die erwähnte Beschränkung im Gewerbe, aber auch nicht die mindeste Ge währ gegen den Miß brauch der Preßfreiheit geboten wird. In dem viclstaakigen Deutschland aber stellen sich dem Cautionswesen außer de» gewöhnlichen Nachkheilen auch noch sehr bedeutende besondere Schwie rigkeiten entgegen. Indem die nichlprcußischen Zeitungen und Zeitschriften von dcc Caution befreit sind und dennoch mit den Preußische» concurriren, so werden dadurch die eigenen Staatsangehörigen im eignen Staate bcnachtheiligt, gewiß ein sonderbares Verhältnis,, das sich nicht vertheidigcn läßt. Sollten aber auch die auswärtigen Zeitungen bei uns Caution erlegen, so würde es uns in den anderen Deutschen Staaten nicht anders ergehen, und die Deutsche Literatur müßte sich in 34 kleine Literaturen spalten. Nach den Vorschlägen der Commision der zweiten Kammer sollen die außerhalb Preußens erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften zwar niche mit der Preußischen Caution belastet werden, aber es soll, um dafür Ersatz zu geben, i nfoferndieauswärtigcAcirung die tzZ.d csP re u fii sch c n Gesetzes verletzt, eine Verfolgung der aus wärcig e n H e ra u sg e b er, Verleger und Verbr e it er vor dem Preußischen Gerichte statifinden; und so lange der Auswärtige die vom Preußischen Richter gegen ihn ausgesprochene Strafe nicht vollständig an sich hat vollstrecken lassen, die betreffende Zeitung oder Zeitschrift in Preußen verboten sepn. Zu den Vergehen, welche diese Maßregel» herbcisühren soll, gehört z. B-, daß die auswärtige Zeitung eine Handlung, die in einem Preußi schen Gesetz als Vergehen bezeichnet ist, durch öffentliche Rechtferti gung als erlaubt darstellt; oder, baß die auswärtige Zeitung zu Geldbei trägen auffordert, u m Un ter su ch un gsk o st c n gegen einenAn ge klag ten zu decken; oder: daß die auswärtige Zeitung eine Anklageschrift ver öffentlicht, .bevor sic in der öffentlichen Gerichtssitzung zur Vorlesung ge kommen ist. Reciprocilätsgesctzc in alle» 34 Deutschen Bundesstaaten (die Schweiz und andere deutschredende Länder gar nicht mitgercchnct) würden die unaus bleibliche Folge einer solchen Bestimmung sepn; jede Zeitung und Zeitschrift unterläge 34 verschiedenen Gesetzgebungen; nicht nur die Herausgeber und Verleger, sondern auch jeder Verbreiter (die Postbeamten?) würden zur Competcnz der Gerichte aller 34 Staaten gehören und in die Lage kommen, für ein und dasselbe Preßvergchen 34 Mal gestraft zu werden! So würde auch hierdurch eine unerhörte Zerrissenheit im Gebiete der Deutschen Presse hcr- vorgerufcn und die „Preßfreiheit" zu einem wahren Schrrckbilde verzerrt werden. So abnorme Verhältnisse und einen so unfreien Zustand hat selbst die Ccnsur niemals herbeigeführt. Das Verbot der auswärtigen Zeit schrift, anscheinend eine Repressivbestimmung, wäre in der Lhat nichts an deres als eine Präventivmaßrcgel, schlimmer als alle Ccnsurbestimmungen, da diese nur die für strafbar gehaltenen Schriften selbst, nicht aber im vor aus eine Reihe noch ganz unbekannter Gedanken und Worte unterdrückt. Es ist durchaus kein innerer Grund vorhanden, Zeitungen von anderen literarischen Erzeugnissen in der Gesetzgebung zu unterscheiden. Die Art, wie ein Werk erscheinen soll, ob in täglichen Lieferungen oder in an derer Weise, ist lediglich ein Act gewerblicher Spekulation. Die Absicht, nicht allein begangene Preßvergchen zu bestrafen, sondern von vorn herein die Acitschristen-Literatur beschränken zu wollen, die man wol durch Cautionsbestimmungen zu erreichen glaubt, kann nur in der Grund-Anschauung wurzeln, daß die periodische Presse an sich mehr schäd lich als nützlich wirke. In der That scheint fast überall die Gesetzgebung nur ins Auge zu fassen, daß die Wirksamkeit der festgesetzten Strafe gesichert werde, und höchstens wird noch daraufRücksicht genommen, daß die ins Gesetz aufzunch- mendcn Maßregeln in der öffentliche» Meinung nicht als lästige, ohne Noth- wcndigkcit hervorgcrufene Prävcntivmaßregcln angesehen werden. Wenn man aber die Wirksamkeit der Presse überhaupt, und der perio dischen Presse insbesondere, als eine der Regel nach nicht verbrecherische, sondern dem Einzelnen sowol wie der gesammtcn Staatsentwicklung wohl- thätigc und förderliche anerkennt; wen» man außer der Nothwcndigkcil, dem Mißbrauch der Preßfreiheit durch Strafgesetze einen Damm entgcgenzusctzen, wohl bedenkt, daß Nichts in der Welt in dem Maße das Gute gefördert, in dem Maße die Segnungen von Kunst, Wissenschaft und Religion in alle Kreise übertragen, in dem Maße den Sinn für Recht und Gesetz gebil det hat als die Presse, so wird man sicherlich nicht, aus Besorgniß vor den einzelnen Ueberschrcitungcn, der ganzen, großen, wohlthätigcn Wirksamkeit der Presse Fesseln anlegcn wollen, wie die Mitverantwortlichkeit ohne Nachweis der Mi ts chu ld, wie das Privilegium derCautionsbestellungcn, wie die Präventiv-Verbote, wie die Unterwerfung anderer Staatsangehö rigen unter Preußisches Gesetz und Preußisches Gericht, und noch so manche andere Bestimmung, deren spccicllc Erörterung in dieser Erklärung vermieden worden ist. Denn unsere Auseinandersetzung sollte sich auf die hauptsächlichsten und unmittelbar unscrm gewerblichen Interesse besonder empfindliche» Punkte der Gesetzgebung beschränken, wie dieselbe theils in der Verordnung vom 30. Juni l849 schon in's Leben getreten, theils durch die bekannt gewordenen Vorschläge der Commission der zweiten Kammer in Ausischt gestellt ist. Ed. Aber. W. Adolf Le Co. k>r. Arnstein (Jonas Verlag). A. Ashcr. F. W. Baadc. A. Bahn Le Co. I>r. Bchr. I. Be rcnds. W. Besser'ü Verlag (Franz Duncker). Berliner Lit. Com toir (B. Woiff). Fcrd. Bcthgc. G. Bcthge. P. Bernhardt). G. Bernstein. E. Bock. Brandes Le Schultze. C. G. Brandis. I. G. Brüschcke. H. Bnrchhardt. Buchkruckcrci der Reform. C. A. Challier Le Co. David (Schmidt'sche Buchhandlung). I. Drägcr. Dümmlcr'schc Buchhandlung (Grube L Harrwitz). Dun ckcr Le Humblot. Johann Eichcnhaucr. W. Eisersdorff. Th. Chr. Fr. Enslin. Feister. A. Förstncr. Franckc. Adolph Fried- Iander. Raphael Fricdländcr. I. C. Fuchs. R. Gacrtncr (tlmclang'sche Sorl. - Buchhandl.). Gebauer'schc Buchhandlung. F. Geclhanr (Enslin'schc Buchhandlung). A. Gcrstäckcr. E. Grobe. Gropius'sche Buch- n. Kunsthandlung. M. Gutmann. Ed. Hacnel. Harth Le Schultze. Hände Le Spcncr'sche Buchhandl. (I. Josecphp). A. W. Hayn. »r. Hcincmann. G. Hcmpel. F. A. Hcrbig. H. S. Hermann. W. Hermes. Hertz (Beffer'sche Buchhandlung). C. Heymann. Hirsch Le Co. A. F. Hirschwald. A. Hofmann Co. L. Hold. A. Hübcnthal Le Co. Carl Jahncke. Jansen. C. H. Jonas. Th. Kampffmeycr. Carl I. Klcmann. L. Kolbe. L. Th. Korncgg- Ed. Krause. L. W. Krausc'schc Vrrlagshand- inng. vr. K. W. Krüger. Carl Kühn Le Söhne. L. Lassar. E. Lauter. I. Lchfcldt. C. Lcssing. R. Licbmann. Linde (Gsellius'sche Buchhandlung), vr. Carl Lindom. E. Litfaß. Logier. C. G. Lüderitz. Em. Mai. Mittler Le Sohn- Mittlers Sorli- mcnts-Handl. (A. Ball». W. Möser Le Kühn. F. H. Morin. G. W. F. Müller. Mylius'schc Vcrlagshandl. (C. L M. Behrendt). C. Nauck. A. Nauck Le Co. F. Nictack. A. Obst. A. Otto lOtto'schc Buchhandlung und Buchdruckerei). L. Ochmigke. G. Parthcy (Nicolai'sche Buchhandlung). Julius Plcssncr. H. PH. Petri. I. Pctsch. L. Ouien Le Co. Ferdinand Rcichardt Le Co. D. Reimer. G. Reimer. Gebrüder Rocca- I. Rocca. A. Sacco. L. Sachse Le Co. A. W. Schade. Gustav Schade. F. Schanze. C. Schartmann. C. A. Schicmentz Le Co. F. Schneider Le Co. S. D. Schnitzer. Leopold Schlesinger. Gu stav Schlesinger (Gebrüder Schlesinger). Schlcsinger'sche Buch- u. Musikhandl- Wilhelm Schmidt. E. H. Schröder s Buchhandlung. Simon Schropp Le Co. (W. Tuch). Carl Schultze. Hermann Schultze. Wilhelm Schultze. M. Simion. Jül. Sittcnfcld. S. H. Spikcr. Julius Springer. I. Starke. Stargardt. Stern Le Co. C. Striese Le Co. Stuhr'sche Sortimcntsbuchh. (Abels dorff). W. Thome. Trautwein Le Co. T. Trautwein'sche Buch- und Musikalienhandl. (I. Guttenkag) Trowitzsch Le Sohn. Gcbr. Unger. M. Veit. Voßische Sortim.-Buchhandlung (I. Strikter). G. Walter. Fr. Wcidlc. l>r. L. Weyl. Karl Wicgandt. Win- ckelmann Le Söhne. 1>r. I. A. Wohlgcmnth. C. Woltemas. W. Zawitz. F. Zschieschc. Erschienene Neuigkeiten des Deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'scheu Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 2. April 1850. Buchncr'sche Bucht), in Bayreuth. 1937. Simvn, A., Auswanderung u. deutsch-nationale Kolonisation v. Süd- Amerika m bcsond. Berücksicht, d. Freistaates Chile. Hrsg. v.T.Bromme. 8. Cart. 18 Bü6)tiug in Nordhaufcu. 1968. Gemeinde-Ordnung f. d. Prcuß. Staat, gr. 8. Geh. 2>/g N/ A. Dmickcr in B-rlin. 1969. Gcibcl, E., Gedichte. >9. Ausl. 16. Geh. 1 24 R-s; in eligl. Einb. m. Goldschn. 2s/i >/l Duncker Humblot in Berlin. 1970. Regnault's Lehrbuch der Chemie. Aus d. Franz. 12. Lsg. 8. Geh. 12 N-( übers, v. Boedeker. 56*
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