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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1844
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1844
- Sprache
- Deutsch
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3367 98 3368 rufen, die für die Entscheidung der Frage selbst von keinem Nutzen sein kann. Mag die Behörde Leipzigs auf Veranlassung eines ihrer Bürger, in dem Augenblick, wo ich selbst im Begriff dort ein Etablissement zu errichten, in meinem Lokale bei Herrn Dörsfling, ohne mein Wissen und Willen, vergebens nach dem ewigen Juden suchen — mag der hohe Senat der Stadt Frankfurt n- M., irre geführt durch eine Anklage eines deut schen Buchhändlers gegen Nachdruck eines in den deutschen Bundesstaaten erschienenen Buches nach dem gewöhnlichen Gebrauche es der Polizei anzeigen, und diese bei den dortigen ^ Buchhändlern Nachfragen lassen, um das bei dergleichen gewöhnliche, der Reklamation des Eigenthümers anheimge stellte Verbot zu verfügen, während in Preußen und den übrigen Staaten nichts auf dieselbe erfolgt, oder sie abgewie sen wird,— so lange nicht etwas Bestimmtes, für Jeder mann gleich Zugängliches, sei cs vom Buchhandel selbst, oder von dem deutschen Bunde festgesetzt, werde ich es für eine Mystifikation erklären, und dergleichen Manipulationen nie anerkennen, weil sie nur dahin führen können, daß der ausländische Verleger sein Anrecht für ein Butterbrot ver kauft, und von denen nur die Vortheil ziehen können, welche ein ihrer Stadt von allen außersächsischen Buchhand lungen geschenktes Vertrauen, das sie zum Speditionsplatz des deutschen Buchhandels gemacht, mißbrauchen wollen; weil nächstdem die unausbleibliche Folge davon sein wird, und wie die Erfahrung gelehrt, schon jetzt ist, daß bei der gleichen Versendungen Leipzig umgangen, und von dem außerhalb Sachsen etablirten Buchhändler (dessen Wir kungskreis nun einmal durch große Kapitalien eingerichtetes Geschäft ihn zur Fabrikation des erlaubten Nachdrucks be stimmt, und der wegen seines — gegen die von ihm im Jn- und Auslands beziehenden Korrespondenten — eingegange nen Versprechens, jedes bedeutendere Werk bringen muß) da durch ein Ausweg gefunden wird, daß er in Leipzig selbst eine Kommandite anlegt, wodurch er, wenn ec den Sächsi schen Verlagsschein für ein Werk erhält, allein von der Leipziger Spedition Nutzen ziehen kann, im andern Falle aber, wenn ihm ein Anderer zuvorkommt, und er ihn nicht erhält, aber das Werk dessenungeachtet bei sich zu Hause Nachdrucken und, wenn auch mit Umgehung Leipzigs, sei nen Abnehmern in Deutschland zuscnden muß, sich die ihm pur force aufgedrungene Theilnahme an der allgemeinen Mystifikation dadurch rächt, daß er wieder seine Sächsi schen Kollegen mystisiziren muß. Brüssel, den 26. Octobec 1844. Carl Muquardt. * . * Dem dringenden Wunsche des Herrn Vers., dem Umstande, daß derselbe theilweise Leipziger Verhältnisse angreift, für welche man so leicht Parteinahyre Seitens der Redaktion zu wittern g-neigt ist, und dann auch der Meinung, daß es für Manchen nicht uninteressant sein mag zu sehen, wie man von Belgien aus die Nachdrucksfrage betrachtet, verdankt vor stehender Artikel die Aufnahme. Daß der deutsche Buch handel sich auf das in Rede stehende Project weder einlasten kann noch darf, scheint mir außer Zweifel. Mögen immer hin auch in Deutschland Einzelne die Erzeugnisse des Aus landes vervielfältigen, ohne mit den Betheiligten ein Ueber- einkommen zu treffen, so lange der g egenseitige Schutz mangelt und insofern kein diesseitiger Verleger bereits ein näheres Recht an dem Werke erworben hat, läßt sich nichts dagegen sagen: des deutschen Buchhandels in seiner Ge- sammtheit würdige Aufgabe in dieser Beziehung kann nach meiner Ueberzeugung aber nur die sein, auf Herbei führung eines internationalen Verlagsrechts hinzuwirkcn. Jeder Schritt, der hierzu vorläufig, sei es nun im Wege der Gesetzgebung oder von Einzelnen durch Privatüberein kunft mit den Betheiligten, gelhan wird, sollte daher freu dig begrüßt und durch allseitige Unterstützung dankbar anerkannt werden. d. M. Sollen wir auch das noch erleben? Seit 1835 schuldet eine Handlung den Saldo, der sich bis 1843 aus den, niemals widersprochenen Abschlüs sen, durch fortwährende Uebertragung, auf den Stand von 33 ^ 21 g-f gestellt hatte. Jeden an diese Handlung eingereichten Rechnungs- Auszug, jeden regelmäßig ihr abgclieferten Jahres-Ab- schluß, nicht minder jegliches höfliche Ansuchen auf endliche Bezahlung dieses Saldo, beantwortet solche aber mit nichts weiterem, als durch Offerten von Cigarren zur Liquida tion besagter Schuld und durch oft wiederholte Zusendung ihrer Cigarren-Preis-Courants. — Dieses gaNtz außerge wöhnliche Aequivalent eines längst fälligen Saldo's für gelieferte Bücher aber will und wird niemals von dem be treffenden Creditor acceptirt werden und zwar alleinig des Grundsatzes und der Consequenzen wegen, wenn schon Ci garren gut zu verkaufen oder wohl gar ihm mit Dukaten ausgewogen werden sollten, was auch diesem erpichten Tauschliebhaber zum öftern auf's bestimmteste erklärt wurde; all dieses doch, endlich sogar ernste Mahnungen an seine Ehre und Pflicht, sowie darauf hin aus denselben ge zogene Anweisungen, hatten abermals keinen andern Er folg, als erneuerte Offerten dieser durchaus abgewiesenen Waare, wobei noch bemerkt werden darf, daß der edle Ci- garren-Besiher in früheren Jahren regelmäßig jeden ihm zuste henden Saldo stets, wie cs sine qua non sich versteht, in baarem Gelbe bezahlt erhielt. — Man wendet sich nun an acht bare Buchhändler und das geehrte Comite des Börsen- Vereins (weil in dieser wunderlichen Aera des deutschen Buchhandels der rechtlichst denkende Mann oft wahrlich nicht leicht zu erkennen vermag, was wirklich Rechtens sei) mit der bescheidenen und höflichen Anfrage: Ob ein solcher Zwangs - Tausch - Handel Platz greifen dürfe und ob derselbe vielleicht ebenfalls als eine der vielen beliebten, gerade nicht lobcnswcrthcn und nicht gesunden Neuerungen in unserm siechenden Buchhandel ge billigt werden oder wohl gar geduldet werden müsse? — damit, bei zugebendcr Beantwortung, der hier betroffene Fragende und männiglich, schon jetzt sich vorbcreiten kön nen, die in nächster Oster-Messe zu zahlenden Saldi mit Lieferung irgend eines Landesproduktes zu berichtigen, was ohne Zweifel dem Handel einen, jetzt gleich dem Stein der Weisen gesuchten, Schwung geben und manchem gedrückten Mitbruder eine liebliche Aussicht auf ein gutes, erleichtern-
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