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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1844-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1844
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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2527 77 2528 f5749.j Guido Zeit er in Mannheim sucht billig unter vorheriger Preisanzeige: 1 Klüber, Acten deö Wiener Eongreffes. 9 Bande. Wlm L Enke. f5750.j Fr. Eapaun in Eelle sucht unter vorheriger Preisanzeige: 1 Handbibl. für Gärtner. compl. (Herbig in Berlin.) f5751.j F. C. Janssen in Dresden sucht und bittet um vorherige Preisanzeige: 1 Istunueu. Zeitschrift für die Botanik. Vollständig. f5752.j Emil Baensch in Magdeburg sucht, wenn auch gebraucht, und unter vorheriger Preisanzeige: 1 Jllustrirtc Zeitung. 1843. Juli bis Scptbr. 1 — — 1844. April bis Juni. Illcbcrsctzllngs -Anzeigen. fb753.j Ncbersetzungs-Anzeige. 'Illiers, bistaire «In Onnsnlat et «Ie I'lümpirs erscheint bei mir bald nach seiner Herausgabe im Original in einer billigen Ausgabe, überseht von dem Historiker Fr. Funck. Frankfurt a/M., den 20. August 1844. Gustav Ochler f5754.j Detiersetrungs-^nreigs. dliicli stell« er soll eint eine gute Oeberse- trung von: Nnnuol plntigue äo Percussion et ä'.4u- scullntion, pur Ie ör. ?mis 1844. I.siprig, August 1844. /,eo^o(c7 MUHe^se-r. Ancti ans-Anzeigen. sL7b5/! Bücher Auction in Bremen. Am 2. September und folgende Tage wird durch den Un terzeichneten eine Sammlung von Büchern aus verschiedenen Fächern der Wissenschaften, namentlich belletristische, pädagogi sche, theologische, philosophische, sprachwissenschaftliche, juristi sche, historische, geographische, mathematische und medizinische Werke, Wörterbücher, alte und neue Clasfiker, einige Nre- nlensiu, Manuskripte, Landkarten, Kupferstiche re., den Meist bietenden öffentlich verkauft werden. Das Verzeichnis! dieser Sammlung ist durch alle Buch- und Antiquarhandlungcn zu beziehen und sind Exemplare davon bei Herrn Buchhändler K. F. Köhler in Leipzig wie bei mir nie dergelegt. Bremen, im Lug. 1844. Ludlv. Will). Hcyse, Auctionator- Aurnckvcrlangtc Düchcr n. s. w. lb756.s Wiederholte Bitte! Durch gefällige sofortige Rücksendung aller ü 6on«1. lagern den Exemplare von den Vchciiiinijscil voll Hamburg, 1. Hc^t, werden die geehrten College» uns sehr verpflichten, da es uns gänzlich an Vorrath fehlt- Hamburg, 20. Aug. 1844. Achtungsvoll Schuberth §» Co. Vermischt! Anzeigen. f5757.j Irr en>v 82no (Provinz Posen, Reg.-Bezirk Bromberg), am 15. August 1844. Hiermit beehre ich mich, Ihnen die ergebene Anzeige zu machen, daß ich meine neben meiner Buchdruckerei und Leihbi bliothek seit fünfJahren hierorts bestehende von derKdnigl. Preuß. Regierung konzessionirtc Duchhandlung unter der Firma fortsetzen, und von heute ab meinen Bücher-Bedarf direct von den Herren Verlegern beziehen werde. Außer dem Verlage der in der Provinz Posen befindlichen größeren Buchhandlungen bezog ich bisher meinen Haupt-Bedarf von der Löblichen Dossischen Buchhandlung zu Berlin, deren beigedruckre Empfehlung Sie gütigst berücksichtigen wollen. Ich erlaube mir die ergebene Bitte an Sie zu richten: „mir ein Oonto eröffnen zu wollen und mci- ,,nen Namen auf Ihre Auslieferungs- Liste ,,zu setzen." Nova werde ich selbst wählen; daher ich bitte: Wahl-Zettel, Plakate, Subskriptionslisten und Prospekte einscnden zu wollen. Thäliger Verwendung und pünktlicher Erfüllung meiner Ver bindlichkeiten dürfen Sie jederzeit versichert sein. Meine Commission hatte die Güte zu übernehmen: Herr Ignaz Iackowitz in Leipzig, welcher bei Credic - Verweigerung alles fest Verlangte baar einldsen wird. Hochachtungsvoll und ergebenst Gustav Olawski. Herrn Buchhändler und Buchdruckerei-Besitzer G. Olawski in Trzemeszno, mit dem wir seit vier Jahren in Verbindung stehen, haben wir in dieser Zeit als einen soliden Geschäftsmann kennen gelernt, der seine Zahlungs-Verbindlichkeiten stets aufs Pünktlichste erfüllt hat. Berlin, den 8. August 1844. Russische Buchhandlung. i fb7c>8.j Nel chd l ll^k. Die Rieger'sche Buchhandlung in Stuttgart (jetzt Becher L Müller) hat bekanntlich einen Abdruck von Terfteegcn'S Schriften veranstaltet. Das preußische Gesetz vom 11. Juni 1837 verordnet un ter tz 2: „Jede Vervielfältigung einer bereits herausgegebenen Schrift, wenn sie ohne Genehmigung des dazu ausschließlich Berechtig ten geschieh!, heißt Nachdruck und ist verboten." Die Ergänzung dieses Gesetzes vom 5. Juli 1844 bestimmt unter h 2: „Der Schutz des Gesetzes vom II. Juni 1837 dauert, wenn der Autor bei Publikation desselben nicht mehr am Leben war, dreißig Jahre von Publikation des Gesetzes." Das Gesetz vom 11. Juni 1837 sagt unter Z 13: „Wer widerrechtlich vervielfältigte Werke wissentlich zum Ver kauf hält, ist dem Beeinträchtigten, mit dem unbefugten Ver vielfältiger solidarisch, zur Entschädigung verpflichtet und hat, außer der Consiscation, eine nach Vorschrift des Z 10 zu be stimmende Geldbuße (50 bis 100 verwirkt." Ich vertraue der redlichen Gesinnung meiner Herren Collc- gen, daß sie auch obne Hinweisung auf das Gesetz sich nicht mir dem Verkaufe des Nachdrucks befaßt haben würden, bitte aber Jeden, mir gütigst Nachricht zu geben, wenn irgendwo durch Buchbinder oder auf andern Wegen Exemplare des Nachdrucks nach Preußen gelangen sollten, damit ich gegen etwaige Ver breiter den Schutz des Gesetzes anrufen kann. Essen, den 15. August 1844. G. D. Bädckcr.
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