für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandte» Geschäftszweige. H era u S g eg e b e n von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^ 64. Freitags, den 12. Juli. L844. Bekanntmachung. In Gemäßheit § 28 der Verordnung vom 5. Februar 1844, die Angelegenheiten der Presse betr., ist der Reinschen Buchhandlung in Leipzig über eine Schrift unter dem Titel: Schweizerischer Militair-Almanach für Ofsiciere und Militair-Pcrsonen. Bearbeitet von I. M. Rudolf, Major. Zweiter Jahrgang. Verlag und Druck von Zehndec in Baden. 1844. 12- ll u. 343 S. der Erlaubnißschein zum Vertriebe ausgefertigk worden. Es wird daher Solches hierdurch bekannt gemacht. Leipzig, am 9. Juli 1844. Königlich Sächsische Kreisdirection. DebitS-Erlaubniß in Preußen. Das Königl. Preuß.Ober-Eensur-Gericht hat für folgende außerhalb verdeutschen Bundesstaaten in deutscher Sprache erschienene Schriften die Erlaubniß zum Debit ertbeill: Bernhard und Hermann, eine Erzählung für Christenkinder. Basel, Bahnmaier's Buchh. Daffner, der Pise-Bau. Schaffhauscn1843, BrodtmannscheB. Diadem, gewunden aus den schönsten Blüthen und Blättern der vorzüglichsten Dichter und Schriftsteller. 3. Lust. Ebend. 1843. Dorer, Louise Egloff, die Naturdichlerin. Aarau 1843, Sauerländer. Geelhaar, Choralbuch für Schule und Haus. Basel 1843, Bahnmaier's Buchh. — Singhefr. I. Cursus. Ebend. Gewerbeblatt, schweizerisches, Hrsg. v. Bolle« und O. Mdllin- ger. 4. Jahrg. (1843.) 3 — ü. Heft. Aarau, Saucrländer. Grant, die Nestorianer, oder die zehn Stämme, übers, v. Preis wert. Basel 1843, Bahnmaier's Buchh. Hausarzt, der praktische. 2. Aust. Schaffhausen 1843, Brodt- mannsche Buchh. Hennerffon, Sammlung von erprobten Rccepten der berühmte sten Acrzte. 1. Bdchn. 1—5. Series. Ebend. 1843. Jean Paul's Levana, oder Erziehlchre. Zusammenstellung der schönsten und wichtigsten Stellen. Ebend. 1843. Schellenberg - Biedermann, Erinnerungen an Ulrich Hegencr. Zürich 1843, literar. Compt. Schlosser, biblisches Spruchbüchlein. Basel 1843, Bahnmaier's B. Seil, das rothe. Josua 2 und 6. Aus dem Franz. Ebend. 1843. Ilr Jahrgang- Stellen, die schönsten und wichtigsten aus Krause's Urbild der Menschheit. Schaffhausen 1843, Brodtmannsche Buchh. Ischocke, ausgewählle Novellen und Dichtungen. 6. Aust. 1 — 6. Bd. Aarau 1843, Saucrländer. — das Goldmacherdvrf. 7. Aust. Ebend. 1843. Ncbcr den Rechtsschutz für Werke ausländ. Autoren. I. Oillieile 68t, kritirnm non »cfiborc! Die Bemerkungen des Hrn- A. H. in Nr. 58 dieses Blattes: „lieber den sogenannten Nachdruck von Werken, deren Verfasser außerhalb Deutschland leben" ist zwar schon von der verehelichen Redaktion in einem Nachtrage gebüh rend gewürdigt worden; da jedoch von der Letzteren eine wei tere Besprechung dieser wichtigen Angelegenheit gewünscht wird, die Behauptungen des Hrn. A. H. auch mit zu großer Prätension aufgetreten sind, als daß nicht doch einiger Nach- thcil davon befürchtet werden dürfte, so mögen jene Bemer kungen hier ihre Berichtigung finden. Wenn auch die Werke ausländischer Autoren nachge druckt und resp. übersetzt werden dürfen, so kann doch daraus noch nicht, wie Hr. A. H. thut, gefolgert werden, daß der Ausländer bei uns überhaupt auf keinen Rechtsschutz zu hoffen habe, also rechtlos sei. Der § 41 der Einleitung zum Allgemeinen Preuß. Landrecht schreibt, in Uebercinstimmung mit den übrigen deutschen Gesetzgebungen, ausdrücklich vor: daß fremde Unterthanen bei dem Betriebe erlaubter Ge schäfte in hiesigen Landen sich aller Rechte de r Ein wohner zu erfreuen haben, solange sie sich des Schutzes der Gesetze nicht unwürdig machen. Zu den erlaubten Geschäften gehört unbedenklich auch der Verlagsvertrag. Diesen können also Ausländer mit Inländern gültig abschließen, und sie haben dabei mitSicher- heil auf den Schutz der hiesigen Gesetze zu rechnen. Das Gesetz vom 11. Juni 1837 bleibt aber dabei nicht stehen, sondern läßt seinen Schutz den ausländischen Autoren sogar dann noch angedeihen, wenn sie ihre Werke auch nicht im Jnlande, sondern nur im Auslande herausgegeben haben, 140