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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1844-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1844
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- Deutsch
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2421 75 2422 das Präsidium zu übernahmen, was auch mit Einverständnis des Herrn Sauerländcr und der deshalb befragten Versammlung ge schah. Zur Protocollführung war der hiesige Advocat Herr vr. S. F. Müller zugezogen. - Demnächst erklärte Herr Licsching ron Stuttgart für sich und die übrigen Stuttgarter Abgeordneten, daß ihre Anwesenheit nicht anders angesehen werden könne und möge, als diejenige der Frank, furter Abgeordneten in der vor vierzehn Tagen zu Stuttgart abge. haltcncn Versammlung, da sic nur Auftrag hätten, ihren Eomitten. ten über die heutigen Verhandlungen zu referiren, nicht aber an Be, schlüsfen Theil zu nehmen. Die Versammlung fand auf Anfrage nichts dagegen zu erinnern. §. 3. Der Präsident, Herr Zügel, ging nunmehr zu den Gegenständen der heutigen Berathung über und sprach in Bezugnahme auf Nr. t. des Eireulärs vom 20. Juni I8tt die Erwartung auS: „daß wohl je. der der Anwesenden von der Nothwendigkeit überzeugt sei, daß der gesammte süddeutsche Buchhandel sich unter gemeinsam beschlossenen Principien vereine, daß eS demnach zweckmäßig sei, einen süddeutschen Buchhändler.Verein zu begründen, zu dessen definitiver Gestaltung man jedoch hier nicht zusammen gekommen sei. Die heutige Vcr. sammlung solle nur das Bcdürfniß desselben constatiren, sich als seine ersten Glieder betrachten und sich die gegenseitige Zusage geben, nach Kräften dahin milzuwirken, auS der Gesammtheit die beabsichtigte Vereinigung hervorzurufen, deren Statuten und Ausbildung übrigen« den weiteren Maaßnahmen derselben überlasse» bleiben müsse. Mit Zustimmung sämmtlicher Anwesenden wurde darauf vom Prä. sidenten als beschlossen erklärt: dass der ganze süddeutsche Buchhandel sich zu einem förmli chen Vereine constituire» solle. §. ->. Hierauf wandte sich der Präsident zu der weiteren Fraget auf welche Weise die Constituirung deS Vereins geschehen solle? und lud die Versammlung ein, sich darüber auszusprcchen. Nachdem von einer Seite bemerkt wurde: man halte dafür, daß dieß durch Eirculairc geschehen könne, bemerkte Herr Lohne»: er glaube den Vorschlag machen zu sollen, daß dabei eine dem rheinischen Buchhandel mehr entsprechende Vcrechnungsweise der Thaler festgesetzt werde. Der Präsident. So weit sei man noch nicht; vielmehr müsse erst eine Commission erwählt werden, welche an einem bestimmten Ort zusammen komme, die Statuten anderer Vereine, namentlich die neulich in Stuttgart entworfenen, die des BörsenvcreinS, des Weinhci. mer Vereins, des rheinisch.wcstphälischcn Vereins und was sonst an Materialien dazu vorliege, prüfe, um danach die für den zu bildenden Verein passenden Statuten ebenfalls auSzuarbeiten, die sich nach seiner Ansicht nur auf das rein Praktische und Ausführbare zu er strecken hätten. Sei die Commission mit diesem Entwurf fertig, so müsse derselbe gedruckt und vcrtheilt und ein Termin gesetzt werden, bi« zu welchem Bemerkungen cinzureichen seien; dann könne die nächste Jahresversammlung, die ohne Zweifel eine sehr zahlreich besuchte sein werde, etwas Definitives beschließen, stillt diesen Details dürfe mau sich aber heute nicht befassen, sonst komme man nicht an das für heute vorgcsteckte Ziel. Könitz er. Er glaube, eS müsse an der Reihenfolge des hiesigen CirculairS vom 20. Juni fcstgehalten werden; vor Ernennung einer Commission re. sei demnach erst festzustellen, wer zulässig zum Ver. eine sei, und welche Ausdehnung man demselben zu geben beabsichtige, da man ja ohnehin alsdann erst daraus sehen könne, wer in die Commission zu wählen sei. Der Präsident, lieber die Ausdehnung sei sich bereits aus gesprochen durch den Beschluß, daß der süddeutsche Buchhandel sich zum Verein constituiren solle, woraus von selbst folge, daß alle diejenigen den Verein bilden sollten, welche bisher den süddeutschen Buchhandel gebildet hätten. Körner. Oesterreich gehöre nach dem bisherigen Begriffe nicht dazu, und sei auch nicht genannt worden, während cs doch wünfchcnS. werth sei, daß dasselbe auch zu dem Vereine zugezogcn werde. Suchsland. ES kann für denjenigen, welcher die Verhältnisse deS österreichischen Buchhandels auS eigener Anschauung kennt, keinem !' Zweifel unterliegen, daß die bestehenden politischen, wie auch Eensur. Verhältnisse die österreichischen Buchhandlungen verhindern, zur Be gründung eines süddeutschen Vereins mitzuwirken, und es würde eine Einladung zu diesem Zwecke fruchtlos bleiben müssen. Jügcl. Es werde sich sogar, wie man höre, auch ein besonderer österreichischer Verein bilden, der, wie nicht zu bezweifeln, in Wien seinen Sitz haben würde. Stahel. Es müsse aber doch Oesterreich der Anschluß nicht ab. geschnitten werden. Mehrere. Nein. Ne ff. Er habe zwar hier keine Stimme, glaube aber, daß man sich dabei nicht aufhalte» solle; wenn überhaupt ei» Beitritt von Oester, reich zu erwarten sei, so könne nur die Aufforderung an dasselbe von dem Verein als solchem geschehen, wenn derselbe schon constituirt sei. Indessen könne immerhin einstweilen eine Anzeige von der beabsichtigte» Bil. düng des Vereins und eine Einladung dahin geschickt werden. Könitzer. Er halte eS für paßlich, die Einladung an Oesterreich vorerst zu unterlassen j bei dergleichen Sachen habe man um so eher ein Resultat zu erwarten, je kleiner man anfange; wenn man die Ausdehnung gleich allzugroß mache, so komme gar nicht« zu Stande, während später manche gern beitretcn würden, wenn der Verein be. rcitS bestehe. Sauerländer. Die österreichischen Buchhandlungen können ohne hin nur dann den Beitritt bewerkstelligen, wenn die Statuten fertig sind, da sie dieselben vorher der Negierung vorlegcn müssen. Stahel. Es möchten Wohl alle cinzuladcn sein, welche mit Süd. dcutschland in direktem Verkehr ständen und nach süddeutscher Wäh. rung rechneten. Der Präsident. Das Nest,ms der bisherigen Erörterungen sei wohl folgendes: dass bei der Bildung des Vereins auf Alle Rücksicht z» neh men sei, welche z» Lüddgutfchland »ach dem bisherigen Begriffe gehörte» oder mit demselben in „»mittelbarem und direktem Verkehr stände», und dass „ach erfolgter Bildung des Vereins auch die österreichischen Buchhandlungen zum Beitritt cinzuladeu seien, und er frage, ob die Versammlung damit einverstanden sei, woraus die allgemeine Zustimmung erfolgte. § S- .Der Präsident brachte nun die Frage zur batte: Wer zu dem Vereine zulässig sei? Könitzer. Es seien darüber in verschiedenen Staaten verschiedene Bestimmungen; dieselben könnten jedoch für den Verein nicht maßge. bcnd sein, da sic die AufnahmSfähigkcit i» der Regel nur von der Concesston des Staates abhängen ließen; vielmehr müßten in rein buchhändlerischer Beziehung bestimmte Normen festgesetzt werden, welche zu finden nicht schwer sein dürfte. Licsching verliest den betreffenden §. 2 der Statuten des Bör- scnvercinS, welcher die Zulässigkeit bloS von der staatlichen Concesston * abhängig macht. Könitzer. Das reiche nicht hin, da viele, welche die Concesston als Buchhändler hätten, doch nicht buchhändlcrisch verführen. Meidingcr. Diese Frage sei bei dem Wcinheimer Verein schon erledigt worden. Der Präsident. Der Wcinheimer Verein könne so wenig maß. gebend sein, wie der Börscnverein, da eS sich ja um einen neuen Vcr. ein handle. Wolle man jeden zu dem Verein zulaffcn, der eine Eon. cessio» habe, so bedürfe die Frag« der Zulässigkeit keiner weitern Er. örterung. Der neue Verein aber solle nach seiner Ansicht besondere Tendenzen und Verpflichtungen haben, und über die Aufnahme der bestehenden Buchhandlungen in denselben könne daher auch nur der ordnungsmäßige Betrieb des Buchhandels entscheiden, welcher, wie er glaubte, hier als Grundprincip der Zulässigkeit gelten müsse. Könitzer. Der Begriff „ordnungsmäßig" sei zu weit; dem Ei. ne» scheine etwas ganz in der Ordnung, was viele andere gar nicht in Ordnung fänden; es müsse hier eine genaue Bestimmung über die Zulässigkeit getroffen werden. Winter. Eine so scharf abgcgrenztc Bestimmung sei schwer zu geben, aber auch nicht nothwendig, er halte die Bezeichnung „ord. nungSmäßig'' für hinreichend, da die Entscheidung über die Aufnahme ja doch einem Direktorium überlassen werden müsse. 170*
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