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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081123
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190811235
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19081123
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-11
- Tag1908-11-23
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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272. 23. November 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13483 8able Look, scl. b)' 0. ^'Leekett. 1. ^4u8^. 1845. 295 1840. 48 ^ ^ ' ^Vbito (3.), 'I'be ^.ävevturog of 8ir IHi^Ie kumpkin; tli^tit8 at Ne88 anck otber lales. 1. /Vv8§. 1836. 44 ^ ^4nib1)'8i8 ok tbe kuntinA kielck 1845/6. 1. ^U8A. 1846. 142 50 os. ^.ppsrle^ (6. 3.), 'l'bs Lite ok a 8port8man. 1. Ausg. 36 färb. Jllustr. von H. Alken. 1842. 300 26 Exemplaren. 1887. 67 ^ ^' 2. Aust., mit handschr. Bemerkungen von R. B. 1793. 400 ./6. 1816—18. 330 .^. ' ^ Larletou (VV.), 1>ait8 and 8torie8 ok lrisb Keasantr^. 2 Bde. 1843/44. 64 .F. 6orvper (W.), Koemk. 2 käs. 1. .4us§. 1782 6. 50 Itonlanckson n. a. 1821—24. 80 — Liko ok an ^etor. 1. ^U8§. 1825. 52 500 P su . 8 ' 1842. 185 ^ ^ (lautier (3'.) Ls Kol Oauckaule. Kuxu8-.4u8^. »uk ker§t. 1893. 180 ^ LuFO (V.), I^ovek. 28 kcke. dapan-kapier. ?er§t. 1895. 180 Narr^at (Oaptaiu) keter 8imp1e. 3 Lcke. 1. ^U8A. 1834. 92 naeb 6. 8tan6e16. 1836. 34 — koor 3aok. 1. Ausg. Jllustr. von C. Stanfield. 1840. 34 ./6. Nille (3obn), 'kde Lite or a koxbounck. 2. Ausg. m. farbigen Jll. von John Leech. 1861. 52 — Tbe kliere ok tbe Hunt. 1. Ausg. m. färb. Jllustr. von John Leech. 1859. 30 Kau86n. Mit färb. Jll. von T. Rowlandson. 1811. 70 Tafeln von T. Rowlandson. 1799. 235 1812. 116 6 " ^2 Bde. u. 18 Teilender 2. Serie^ 1888—92. 330./^ in 1. großer Ausgabe. 1843. 155 Tafeln von H. Alken. 1822. 760 ^Luxus-Äusg. ^884. 36 ^ ^ ^ 0 ^ ^H.^Alken I843/O520 l'beurist (^.), keine cke koie, auf Whatman-Papier. Jllustr. von H. Laurent-Desrousseaux. 1890. 147 Scott (Sir W.), Korrespondenz mit Charles Kirkpatrick Sharpe. Eine Sammlung von 67 Briefen, geschrieben zw. 1802 und 1831. 3100 F. B. Neu maier. Mus; ein Wechsel die Miinzbezeichnnng im Kontert ent halten'? (Nachdruck verboten.) — Der Kläger des vorliegenden Rechtsstreits klagt aus drei Wechseln, welche zwar überschnellen sind: »Für -k 1800« usw., bei welchen aber im Kontext versehent lich die Münzbezeichnung »Mark« oder auch nur »^« weggelassen worden ist. Der dritte Wechsel lautet: ». . . zahlen Sie . . . die Summe von Siebzehnhundert auch 76 Pf.« Der Beklagte wendet ein, daß die Klagwechsel keine Münzbezeichnung enthielten, bzw. daß der dritte Wechsel nur auf Pfennige laute und daß sie deshalb nicht klagbar seien. Beklagten mit folgender Begründung zurückgewiesen: Gemäß Artikel 4 Ziffer 2 der Wechselordnung gehört die Geldsummen angabe zu den wesentlichen Erfordernissen eines gezogenen Wechsels; aber es ist nicht unbedingt erforderlich, daß diese Angabe gerade im Kontext des Wechsels enthalten sein muß. Denn das Gesetz hat nirgends die Gültigkeit der Summen angabe von der Aufnahme in den Kontext abhängig gemacht. Auch andere wesentliche Erfordernisse des Wechsels, wie z. B. die Angabe des Ortes, Monatstages und Jahres der Aus stellung werden nach der allgemein üblichen Form in den eigent lichen Kontext des Wechsels nicht ausgenommen, sondern stehen entweder in der Überschrift oder am Fuße desselben. Daß die Wechselordnung die in der Überschrift des Wechsels angegebene Summe als einen gültigen Bestandteil der Wechselurkunde an erkennt, ergibt sich auch aus Artikel 5, der für den Fall einer mehrmaligen, jedoch verschiedenen Angabe der Summe, die der Regel nach in der Überschrift mit Ziffern, im Kontext aber mit Buchstaben ausgedrückt wird, Auslegungsregeln für die Feststellung der maßgebenden Summe gibt, also der in der Überschrift an gegebenen Summe unverkennbar auch neben der im Kontext enthaltenen Angabe entscheidende Bedeutung beilegt. Es genügt also die dem Kontext vorausgeschickte Summenbezeichnung, die auch die Münzsorte in der gebräuchlichen Art und Weise ergibt, den Anforderungen des Artikels 4, Ziffer 2 Wechselordnung. Die Angaben im Kontext des dritten Wechsels stehen mit der Angabe in der Überschrift in keinem Widerspruch. Wenn auch bei der streng förmlichen Eigenart der Wechselverbindlichkeit der gewollte Inhalt der Wechselordnung nur aus der Wechselurkunde selbst entnommen werden kann, so ist bei Auslegung der Urkunde doch wie bei jeder anderen Willenserklärung der wirkliche Wille und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks zu erforschen (8 133 B. G.-B.); ihr Wortlaut ist so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Perkehrssitte es erfordern (8 157 B. G.-G.). Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts hatte der Beklagte Revision beim Reichsgericht eingelegt, diese aber nicht durch geführt, so daß Persäumnisurteil erging und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm somit rechtskräftig wurde. K Mißlack. »Schutz von Werken der Literatur und Kunst in den Deutschen Schutzgebieten. — Die am 20. November in Berlin zur Ausgabe gelangte Nr. 56 des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 3536 die Verordnung über den Schutz von Werken der Literatur und Kunst in den Deutschen Schutzgebieten, vom 15. Oktober 1908, — unter Nr. 3537 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Genehmigung zur Erklärung des Beitritts für die Deutschen Schutzgebiete zu dem internationalen Verbände zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, vom 16. Oktober 1908, — unter Nr. 3538 die Bekanntmachung, betreffend den Beitritt für die Deutschen Schutzgebiete zu dem internationalen Verbände zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, vom 14. No vember 1908. Fischer K Krämer Rheinische Kunstdruckerei G. m. b. H. in Eltville. — Handelsregistereintrag: In unserem Handelsregister ist heute eingetragen worden: Fischer L Krämer Rheinische Kunstdruckerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eltville. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von farbenphotographischen Reproduktionen sowie der Abschluß anderweiter Geschäfte, die hiermit direkt oder indirekt Zusammenhängen. Das Stammkapital beträgt 45 400 (Fünf- undvierzigtausendvierhundert Mark). Geschäftsführer ist der Kauf mann Karl Fischer zu Eltville. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 4. Juli 1908 und 27. Oktober 1908 festgestellt. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer rechtsgültig vertreten mit der Einschränkung, daß er bei Eingehung jeder Ver bindlichkeit oder bei Abschluß von Verträgen, deren Wert mehr als 1000 ausmacht, vorher die Einwilligung der Mitgesellschaf terin Frau Kraemer einzuholen hat. Auf die Stammeinlage des Kaufmanns Karl Fischer zu Elt ville übernimmt die Gesellschaft: 1. das zu Eltville, Feldstraße Nr. 8, belegeue, im Grundbuch von Eltville Band XXIII Blatt Nr. 834 verzeichnete Haus und Fabrikgrundstück nebst Zubehör, 1756*
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