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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1850
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- 09.04.1850
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- Deutsch
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407 1850.^ in andere, ihrem Hauptinhalte »ach neue, selbstständige Werke ausgenom men wird, so kan» man in der Aufnahme der beiden Lieder: Was ist des Deutschen Vaterland von G- Reichardt, und : Was perlet im Glase, von H. Marschner in die Gbpcl'schen Sammelwerke ei nen verbotenen Nachdruck nicht erblicken, und muß vielmehr, wie hiermit geschieht, unterAbänderung desErkenntnisses der K. Krcisregierung vom 2. Mai l. I. die von F. Hofmeister in Leipzig wegen der Vervielfältigung der oben genannten Lieder von G. Reichardt u. H. Marschner gegen K. Göpel in Stuttgart erhobene Nachdrucks-Klage, als nach den bestehende» Gesetzen nicht begründet, zurück weisen. Hieran kqnn es auch nichts ändern, daß der Kläger F. Hofmeister später, wenn auch vor dem Erscheinen der Gdpelschen Sammelwerke, aus seiner Liedcrsammlung selbst einen Auszug veranstaltet und das Lied: Was ist des Deutschen Vaterland, von G. Reichardt einzeln, mit Weglassung der Partitur, herausgcgcben hat, da das Nachdrucks-Verbot sich nur auf die eigentliche Ausgabe des Werks, nicht auf den, von dem berechtigten Verleger später herausgegebenen Auszug aus demselben bezieht, zudem der Beklagte das Rcichardt'schc Lied in seine Sammelwerke in Partitur aus genommen hat, wie sich dasselbe in dem vierten Hefte der klägerischcn Lie dcrsammlung abgedruckt findet. Ludwigsb urg, den 22. Scpt. 1849. Erkcnntniß des K- Geheimen Raths als dritter (letzter) Instanz. Die K. Württ. Regierung des Neckar! reifes an die K. Stadt-Direction Stuttgart. In der Nachdrucks-Klagsache des Buchhändlers Friedrich Hofmeister in Leipzig gegen Buchhändler K. Göpel in Stuttgart hat der K. Ge heime Rath unterm 21. vorigen Monats folgenden Beschluß gefaßt: Da der vorliegende Fall, wonach aus einer im Verlage des Klägers hcrausgckommencn Sammlung von Liedcr-Compositioncn zwei Composi- tioncn lebender Meister in drei von dem Beklagten verlegte, für eigcn- thümliche Zwecke bearbeitete, mit einer beträchtlichen Zahl von Compo- sitioncn verschiedener Meister, und darunter namentlich auch mit vielen thcils neuen, theils zum Gemeingut gewordenen Tondichtungen ausgc- stattete Sammlungen solcher Compositionen ausgenommen worden sehen, nach den Bestimmungen der Verordnung vom 25. Febr. 1815 tz. 7 und nach den hinsichtlich der Anthologien und Chrestomathien in Deutschland gemeinhin geltenden Richtsätzen nicht als ein verboten er Nachdruck betrachtet werden könne, so sep dievon dcmKlägcrgegen das M i n i ste ri a l-E r k cn n t n i ß vom 14. Scpt. 1 849 er hobene Beschwerde als nicht begründet abzu weisen. Die K. Stadt-Direction wird beauftragt, die Betheiligten hiervon in Kennrniß zu setzen. Ludwigsburg, den 4. Deccmber 1849. Die Rubrik „Bücher-Iu^peeliou" im Archive vcs NvmerS zu Frankfurt. <Mit Genehmigung des Herrn Verfassers aus „Allgemeine Monatsschrift für Literatur" abgcdruckt.) Der andächtige Leser eines Französischen Psalteriums von Clemens Marot und Thcooor Beza gelangt auf der letzte» Seite dieses Büchleins, das 1568 in Paris erschien, zu der sehr weltlichen Notiz: „b'oires de k'rnnckort. Im prouiere (die sogenannte Fastenmcß) coinmencll 24 ivurs douant I^asgues, et dura 20 ivurs. I^n deu- xiemu (die s. g. Herbstmcß) 8 de 8eptombre, et dure 15 iours." Dieses ausdrucksvolle Zcuguiß für die Bedeutung der Frankfurter Messen steht aber nicht allein, noch andre Stimmen, die von einem „Haupte aller Jahrmärkte auf Erden," von einem „kleinen Inbegriff der Welt," von einem „Kaufhause der Deutschen" und in ähnlicher Weise sprechen, treten ihm zur Seite. Wie mag es nun Wunder nehmen, wen» wir bereits in jener Zeit, aus welcher die angeführte Notiz her rührt, in der weltberühmten Handelsstadt Frankfurt auch den Haupt- stapclort für den literarische» Verkehr Deutschlands und seiner Nachbar- gebicte erblicke»? Kurz nach der Erfindung der Buchdruckerkunst hatte die Presse den zur Verbreitung ihrer Erzeugnisse durch die damaligen Verkehrsvcrhältnisse deutlich bezeichnet::» Weg cingeschlagen, und noch heute erinnert die „Buchgaffc" in der Mainstadt an das Commercium, welches Jahrhunderte hindurch seinen Hauptsitz dort genommen hatte. Aber noch eine andre Beziehung war bestimmend für Frankfurt. Dies war die Lage des Ortes in Süddcutschland. Die in Bezug auf literarische Cultur weit überwiegende Stellung dieses Theilcs von Deutschland gegen den nördlichen trat erst mit der Verbreitung der Reformation in ein Ver- hältniß der Ausgleichung und noch ein volles Jahrhundert ging darüber hin, ehe die Schale zu Gunsten Norddcutschlands völlig sich senkte und der dortige Hauptmeßplah Leipzig die bisherige Stellung Frankfurts ein nahm. Eberl gicbt die I680gcr Jahre als diesen Zeitpunkt an. Bei der höchst dürftigen, ja vielfach unrichtigen Darstellung dieser Verhältnisse mag es am Orte sepn, in einige Einzelheiten dieses Stückes Deutscher und literarischer Geschichte einzugehcn. Wir bringen dazu Neues herbei aus jenen unscheinbaren Räumen, die zu der glänzenden Erscheinung des Kaiserfaalcs gleichsam die dunkle Kehrseite bilden. Denn während wir in der prächtigen Halle des Römers die Majestät des heiligen Römi schen Reiches Deutscher Nation im höchsten Glanze erblicken, bergen schmuck lose Gemächer desselben Gebäudes, die Gewölbe des Römerarchives, einen wichtigen Lhcil der Acten jenes großen Proceffcs, welchen das Deutsche Kaiserrcgimcnt, nur mit Einer späten ruhmwürdigen Ausnahme, drei Jahrhunderte lang gegen den Geist der Freiheit unablässig durch alle Instanzen geführt hat. Die Rubrik dieser Acten lautet hier „Bücher- lnspection." Während meiner Bethciligung an dem Reichstage zu Frank furt blieben mir einige Mußestunden, um einen Einblick in jenen litera rischen Theil des Römerarchives zu gewinnen. Der Hauptmeßplatz Deutschlands hatte, wie oben erwähnt, schon früh das literarische Commercium an sich gezogen. Bereits vom Jahre 1485 liegt ein Aeugniß vor, daß einer der Mitersindcr der Buchdrucker kunst, Peter Schösser, die Frankfurter Messe besucht hat und zahlreiche Stellen in den Schriften der Reformationszeit sprechen von der gelehrten Bedeutung derselben. Die Meßfreiheit erstreckte sich auch auf die Freiheit des literarischen Verkehrs, und wenn die Versuche zur Einschränkung der Presse, wie sie schon im 15. Jahrhunderte u. a. in Mainz Vorkommen, von Karl V. wiederholt werden, so hat dies doch auf den Buchhandel in Frankfurt, an welchem sehr bald auch Deutschlands Nachbargcbiete Frankreich, Italien und die Niederlande sich betheiligten, keinen Einfluß. Erst als nach den langen Kämpfen der Reformationszeit durch den Reli- gionsfrieden von 1555 die äußere Ruhe im Ganzen hcrgcstcllt worden, beginnen auch auf dem Gebiete des literarischen Verkehrs jene Opera tionen der kaiserlichen Hofpolitik, welche ihren blutigen Ausgangspunkt in dem dreißigjährigen Kriege finden. Die Geschichte von Frankfurt er zählt einen bemerkenswerthcn Fall, wie jene Politik einen gegen sie ge richteten Angriff der Presse zu ahnden versteht. Ein armer Gelehrter, Wilhelm Clebitius, der zu Frankfurt von Corrigiren, Vorredenschreibcn und Nativitätstcllen sich dürftig nährt, schreibt unter den Bäumen des Feldes an einem Bächlein bei einem Zweipfennigbrod ein Gedicht, die Nachtigal genannt, zu Gunsten des in Gotha belagerten Johann Friedrich von Sachsen, um, wie er versichert, durch das Unglück eines so großen und standhaften Fürsten über den eignen Kummer sich zu erheben. Das Gedichr, durch einen Drucker Hans Schmidt, einen armen ledigen Gesellen, heimlich gedruckt, findet die ansehnlichste Verbreitung und gelangt auch zu den Händen des Kaisers, der nun in einem Schreiben an den Rath mit höchster Ungnade und Strafe droht, und den Drucker in Eisen ge schmiedet unter starker Bedeckung nach Wien vor den Stadtrichter zu liefern befiehlt. Dies geschieht, und erst nach zwei Jahren (1669), nach dem der Rath den Zorn des Kaisers durch ein Darlchn von 30,000 Gold- guldcn gesühnt, erfolgt die Freilassung des Druckers aus dem harten Ge- fängniß an der Wien. Ließ der sonst milde Maximilian zu solchem Verfahren sich bestimmen, um wie viel mehr ging nun sein Nachfolger Rudolph II. gegen die Druck- frcihcit und ihren Verkehr an. Slcidan's Geschichtsbücher werden auf seinen Befehl während der Messe in Beschlag genommen, doch nach Ver tilgung eines anstößigen Bogens wieder frcigegeben. Ein Buch „von der Seligkeit," welches ein flüchtiger Prädicant aus Kärnthen in Frank furt hat drucken lassen, und das den Jesuiten anstößig war, soll verbrannt und der Drucker eingezogcn werden, und bald darauf wollen die Väter der Gesellschaft Jesu sogar den Buchdrucker Anton Cartoys wegen einer Schrift über die Menschwerdung Christi ausgeliefcrt haben und ihm außer dem angeklagten Buche auch die Pressen wegnehmen lassen. Hier ist nun jener dunkle Punkt bestimmt bezeichnet, aus welchem die unhcilfchwanzcre Wolke sich entwickelte, welche so lange Zerstörung und Verderben auf unser armes Vaterland entlud. Man beschuldige uns nicht des trivialen Einverständnisses mit dem vagen, schlechthin ver dammenden Urtheile gegen den genannten Orden; wir achten die hohen Verdienste desselben auf vielen Feldern, namentlich der dcscriptivcn Wissen schaft, wir respccliren viele seiner geistigen Positionen dem brutalen Ma terialismus der weltlichen Fürstenherrschaft und des groben Sinnengenusscs gegenüber, aber, indem wir seine Glieder einfach kritisiren als die Mono manen der specisisch hierarchischen Autorität, d. i. der Autorität schlecht hin, betrachten wir jene Gesellschaft als den Erb- und Todfeind des Gei stes der Freiheit überhaupt und der kritischen Eigenthümlichkcit des Deut schen wissenschaftlichen Geistes insbesondere.
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