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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1843
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1843
- Sprache
- Deutsch
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3491 100 3492 mäßigen Sendungen und versieht nicht allein das Lehrer- personal, sondern auch Andere mit Büchern rc. Hr. Flei scher liefert u. a. die Baumgärtnersche Modenzeitung mit 16U A Rabatt und soll sich erboten haben, alle Zeitschriften unter gleichen Bedingungen zu liefern. Wie verderblich solche Manövers im Allgemeinen sind, wie sie aber beson ders fühlbar den kleinen Sortimcntshändler treffen, dessen ganze Jahreseinnahme sich oft kaum über 1500 erstreckt, und der von dem kümmerlichen Gewinn hieran noch eine starke Familie zu ernähren hat, dieß will ich Herrn Fr. Fleischer zu bedenken geben. Arnstadt, den 12. Nov. 1843. F. Meinhardt. Ilnbilligcr Geschäftsbetrieb. Wenn, was aus den berichteten Ncben-Umständcn zu vermuthcn wäre, der erste Artikel in Nr. 93 des Börsen blattes auf die Arnoldische Buchhandlung bezüglich ist,— so kann Einsender dieses ebenfalls mit einem Belege bewahr heiten, daß genannte Buchhandlung einem Lehrer in einer Provinzialstadt Sachsens, wo gleichermaßen seit Jahren eine Buchhandlung cristirt, die mit der gedachten auch in nicht ganz unbedeutendem Verkehre steht und sich bisher Nichts gegen dieselbe hat zu Schulden kommen lassen, ein Lager ihres Lehrbüchcr-Vcrlags auf mehrere Jahre in Commission, sowohl mit vollem Buchhändler-Rabatt, als auch unter noch größern Vergünstigungen übergeben, obschon diese Verbin dung nicht allzulebhaft zu nennen sein dürfte, da im Ver laufe von 5 — 6 Jahren für 7 abgcseht und auf 38 für 31 theilweisc sogar in veralteten Auflagen rcmittirt wurde. Ob Letztere wohl von Eollegen wären angenommen worden?! — lieber das ausnahmsweise Nabattgebc». (NuS einem Schreiben an die Nedaction.) In Bezug aus den Aussatz „An sämmtliche deutsche Buchh." in Nr. 81 des Börsenblattes erkläre ich mich im Ganzen für einverstanden mit dem Vorschläge, keinen Rabatt an „Privatkundcn" zu geben, doch kann ich nicht umhin, einige Einwendungen zu machen. Der Verfasser sagt, ausgeschlossen sollten hiervon diejenigen bleiben, welche in Orten, wo keine Buchhandlungen sind, buchhändlerische Geschäfte treiben, z. B. Buchbinder w., die ihren Bedarf von benachbarten Buchhandlungen beziehen. Ich habe seit 10 Jahren, die ich dem Buchhandel angchöre, die Erfahrung gemacht, daß Buchbinder ic., die einen etwas bedeutenden Bedarf haben, selber nicht von Buchhändlern aus der N a chbarschaft, sondern von Berlin und Leipzig beziehen, da sie dort mehr Rabatt empfangen, als die entfern teren Buchhandlungen geben können. Mit diesem Rabatt nun schleudern die meisten Buchbinder, um nur recht viel zum Einbinden zu haben, auf eine höchst nachtheilige Weise, worüber es an Beweisen nicht mangelt. Meines Dafürhaltens ist also dem Uebcl noch nicht ab- gcholfen, wenn Privatkunden kein Rabatt gegeben wird, sondern cs muß auch festgestellt werden, daß keine Buch-^ Handlung im ganzen Deutschland Buchbindern re. mehr! Rabatt gibt, als die andere und möchten 10A überall dazu hinreichend sein, diesen Leuten einen kleinen Ge winn zukommen zu lassen, und sie doch zugleich von der Schleuderei abzuhalten. Durch diese Maßregel würden wir freilich wieder einen andern Uebelstand, der leider schon zu sehr um sich gegriffen hat, vergrößern, ich meine das Eindringen Unberufener in den Buchhandel. Da die Buchbinder rc. nicht mehr den früheren Rabatt beziehen könnten, so würden sie ver suchen, selbst Buchhändler zu werden, und daß ihnen dieses nicht gerade schwer ist, sehen wir leider zu sehr in unsrer Umgebung. Selten zwar halten diese Etablissements, da sie auf gänzliche Unbekanntschaft und meistens auch auf Bildungslosigkeit basict und von wenigen Fonds unterstützt sind, lange Stand, wovon sich die Verleger leicht überzeugen können, wenn sic dem Ursprung ihrer schwarzen Firmen nachspüren; doch schaden sie meist dem umwohnenden soli den und gelernten Buchhändler sehr und reißen nicht selten auch einen solchen mit ins Unglück. Was soll das Publi cum für eine Idee vom Buchhandel erhalten, wenn es die Erzeugnisse unsrer großen Elassiker neben Schlafmützen, Nachtjackcn, neusilberncn Sporen, Pfeifenköpfcn rc. im buntesten Gemisch in einer Buchhandlung vereinigt findet? Was ist der Buchhandel da mehr als eine Kcämerbude? Also geht auch mein Vorschlag zugleich dahin, keiner von jetzt ab etablirten Buchhandlung mehr als 10 A Rabatt zu geben, wenn der Besitzer nicht selbst gelernter Buchhändler ist, da sie alsdann nur in die Categorie der Buchbinder rc. zu stellen ist. Wird diese Maaßcegel consequent durchgeführt, dann werden wir weniger Etablissements und dadurch mehr Solidität in unserem Buchhandel haben und zugleich dem gelernten Buchhändler seine sauren Lehr- und Wanderjahre entschädigen. Unpassender Geschäftsbetrieb. „ Cigarre n i n a llen Sortc n und zu verschie denen Preisen offerirt die Buchhandlung von Win d o l ff L S tri esc" — so lesen wir im märkischen Stadt- und Landsreund Jahrg. 1843, Nr. 44. Wir klagen, und mit Recht, über die Eingriffe anderer Stände in unser Geschäft. Steht aber uns, die wir uns obendrein brüsten mit Waaren höherer Art zu verkehren, zu, in den Geschäftsbetrieb Anderer einzugrcifen? oder ist dies auch eine der beklagenswerthen Folgen des geringen Schutzes, den der Buchhandel genießt? Mit Parfümerien und Zahnpulver handelten wir längst, bald wird Barbierscifc und Stiefelwichse noch dazu kommen. Im Großherzogthum Hessen ist die Verbreitung der im Verlage des litcrar. Comptoir zu Zürich und Winterthur anonym erschienenen Schrift: „Der Tod des Pfarrers U>. Friedrich Lud wig Weidig", bei Vermeidung der Consiscation und einer Polizeistrafe von 10 fl. für jedes in Umlauf gesetzte Exemplar untersagt worden. (D. Allg. Z ) Verantwortlicher Redacteur: I. de Marie.
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