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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1844
- Strukturtyp
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- 1844-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1844
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- Deutsch
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37 2 38 daß gar Mancher ein Buch kauft, und sogleich wieder, ohne dasselbe nur aufzuschneidcn, verkauft, entweder weil er sich im Titel, Inhalt rc. geirrt, oder aus einem andern Grunde, — dieß Alles liegt in der Natur der Sache; soll nun der Antiquar diese Bücher nicht kaufen, nicht verkaufen dürfen? Das Gegentheil zu behaupten, wäre lächerlich. Darf dieß ja doch jeder Privatmann, um so mehr ein Händler, der sei nen Handel versteuern muß! Oder, wenn cs nicht so wäre, an wen soll denn der Privatmann seine Bücher (neu oder alt) verkaufen, wenn es nicht der Antiquar ist? Der Sortimenter kauft sie ja nicht! Und wieder, — was soll denn der Antiquar mit ungebrauchten Büchern anfangen, die er in einer Auktion gekauft? Soll er sie, (wenn er sie nämlich nicht wieder verkaufen dürste) verbrennen? — Es wird bloß Eines als Hauptaugenmerk sestzuhallen sein: der Sortimenter bezieht seine Bücher vom Ver leger, der Antiquar vom großen Publikum, und so lange der Antiquar nicht seineWaare vom Verleger und zwar vom Verleger mit denselben Vortheilen wie der Sortimenter bezieht, so lange greift er dem Sortimenter nicht in seine Rechte ein. Darauf aber, wie die zubinden, also schreit er gegen den Antiquar. Wer hat nun hier Recht? Wenn der Antiquar zugleich Verlagshändler ist, d. h. die Eoncession zu einer Verlagsbuchhandlung hat, so kann ihm offenbar Niemand etwas anhabeu, denn damit, daß er ein Werk mit allen seinen Exemplaren oder auch nur mit einem Theil derselben erworben hat, ist er zugleich der Verleger (respcctive der theilwelse Verleger) (?? d. M.) wenigstens von dieser bcstehendcnAuflage des Werks geworden, und als Verleger steht ihm natürlich das Recht des Verkaufs zu. Wenn aber der Antiquar nicht zugleich Verlagsrecht hat, wie dann? Nun dann gibts einen Prozeß. Es ließe sich noch Vieles über dieses Verhällniß zwischen Antiquaren und Sortimentern sagen. Gut wäre es aber, wenn dieses Verhällniß einmal gesetzlich nvrmirt würde, denn sonst hören die Reibungen nie auf. Die Sortiments- Händler sind gegenwärtig gegen früher etwas gedrückt, theils weil es viele giebt, theils weil das Publicum durch lange Erfahrung gewitzigt, kaum erschienene Bücher nicht mehr so gerne erkauft, da es diesel ben in einem Jahre meist zu wohlfeileren Prei sen erhalten kann *), theils aber und hauptsächlich, weil der Sortimentshändler durch sein großes Personal, seinen Bücher aussehen, wie sie erhalten sind, ob neu, ob alt, ob kostbaren Laden, sein Rivalisiren mit „zur Ansicht senden," rein, ob verdorben, ck gebunden, ob brochirt, darauf kommt sich zu große Ausgaben aufgeladen hat, die mit seinem Pro- es nicht an. Könnte es doch ja Vorkommen (und der Fall sisi nicht im Verhältnis; stehen, obgleich immer noch Prosit ist schon oft vorgekommen), daß ein Kunde bei dem An- ! genug herauskommt. Sicht nun der Sortimentshändler, tiquar verschiedene Bücher aus dessen antiquarischem Lager daß der Antiquar eben so gut oder besser fortkommt, so kocht bestellte und ihn zugleich bäte, ihm auch dieses und ,enes sein Inneres, und er wüthet so sehr, wie der Tuchhändlcr, kürzlich erschienene Buch mitzusenden. Der Antiquar hat wenn Jemand einen fertigen Frack kauft, statt das Tuch dieses Buch nicht, geht also zum Sorlimentshändler, kauft apart bei ihm zu nehmen und dann erst beim Schneider fer- cs zum Ladenpreise und sendet es seinem Kunden, um rigcn zu lassen, was, beiläufig gesagt, immer um die Hälfte ihm eine Gefälligkeit zu erweisen, denn einen Vortheil hat er hiebei nicht. Wie nun? Wäre der Antiquar da auch strafbar, weil er dem Sortimentshändler in sein Monopol, allein neue Bücher zu verkaufen, eingegriffen? Gewiß sagt hier Jedermann: „Unsinn!" Es bleibt also bei unsrem vorigen Satze, auf das Aussehen der Bücher und ihr Alter kommt es nicht an, sondern auf die Art des Ankaufs, auf die Art der Erwerbung. Ein anderer Streitpunkt ist der, wenn Antiquare von Verlegern ganze Parthien kaufen. Der Verleger hat oft ein Werk, das im gewöhnlichen Buchhandel nicht abging, oder er braucht Geld, und möchte also eine Parthie oder auch die ganze Auflage eines Werkes verkaufen. An wen sich wenden? An das Publikum ? Das kauft nur einzeln. An den Sortimentshändler? Der kauft auch nur einzelne Exemplare, und nicht einmal baar, son dern auf Rechnung. Somit wendet er sich an den Anti quar und dieser kauft ihm nun die ganze Auflage oder einen Theil derselben ab, setzt das Werk im Preise herab, und weiß so wieder seine Einzelnkäufer zu finden. Hierüber er hebt sich nun ein großes Geschrei unter den Sortiments- Händlern. „Der Antiquar verkauft neue Bücher," heißt es und los gehts auf ihn wie früher au^ die Juden mit dem Hepp! Hcpp! Eigentlich sollte der Sortimentshändler gegen den Verleger schreien, denn dieser beging den Hauptfehler, allein mit diesem (besonders wenn's ein größerer Verleger ist, den der Sortimentshändler braucht) wagt er nicht an theurer kommt. Noch einmal: es wäre gut, wenn einmal die Gränzlinien zwischen Verleger, Sortimen ter undAntiquargesetzlich bestimmt würden." *) Lcider nur zu wahr! Aber wer ist besonders Schuld daran? Doch gewiß zum großen Theil die durch den antiqua rischen Trbdelhaiidcl nur zu sehr begünstigte Schleuderen Die Herren Verleger, welche dieses Treiben unterstützen, bringen sich und dem ganzen Handel die unheilbarsten Wunden bei. Publi kum und Sortimentshändler werden mißtrauisch, Ersteres will warten bis der Preis herabgesetzt wird, letzterem ist cs nicht möglich ein Lager zu halten. Und dieser Umstand gerade zwingt dann den Verleger zu einer Maaßregel, die bei größerem Ver trauen auf allen Seiten unnöthig war. Die Partie-Verschleude rungen erzeugen also Ucbel, die fort und fort neue gebären. d.M. Guter Rath für Herr» Severin. Um seinen Wunsch für die Dorpater Handlung (viel leicht auch für die Moscauer!) sicher befriedigt zu sehen, deponire Er in Leipzig unverzüglich die zugcsagten 10,000Thjr. Sämmtliche Eollegen werden gewiß so billig sein, die Zin sen zu vergüten, wenn der Fall eintrcten sollte, daß Herr Model es dahin kommen ließ, von gedachter „Sicherstel lung" (das wäre dann die richtigste Bedeutung von Herrn Severins Ausdruck) Gebrauch machen zu müssen. Einer für Viele. 3*
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