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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1843
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- Erscheinungsdatum
- 24.11.1843
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- Deutsch
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3581 102 3582 Man könnte darauf vielleicht erwiedern, daß jungen Rheinländern oder Westfalen nur innerhalb der Grenzen des eignen Gebietes diese Bestimmung lästig werden könnte, daß ihnen dagegen die Verbindung mit dem sonstigen ge summten deutschen Buchhandel frei stehe. Wenn der Verein von der Richtigkeit und Heilsamkeit seiner Grundsätze überzeugt ist, so muß ec wünschen und streben, sie auch außerhalb der heutigen Grenze zur Gül tigkeit zu bringen, er muß also wünschen und streben, daß im gesummten Buchhandel neuen Handlungen nur 25 pCt. Rabatt gegeben werde, daß mithin nirgendwo ein neues Etablissement auskomme und gedeihe. Ich wende mich wieder an die Billigkeit und Rechtlich keit der meisten Collegen in der Kölner Versammlung mit der Frage: war das Ihre Absicht? Ganz gewiß nicht! Ich kenne meinen Nachbar Hölscher, ich kenne, um nur Namen zu nennen, die schon seit vielen Jahren den besten Klang unter uns haben, die Bachem, DuMont, Theiffing u. A- viel zu gut, als daß ich nur an die Mög lichkeit einer solchen Absicht glauben könnte. Ich weiß aus eigener Erfahrung — die Jahre liegen mir noch nicht so fern — daß diese Handlungen gern einem jungen Manne von redlichem Willen, der im eigenen Schooße des Buchhan dels ausgewachsen ist, und die Grundsätze der Ehrenhaftesten sich anzueigncn gestrebt hat, daß sie einem solchen gern die stützende Hand reichen. Wenn der §. 3 gegen die unbefugten Eindringlinge ge richtet wäre, würde ich mich gern damit einverstanden er klären. Die Betreibung des Buchhandels ist in Preußen ein freies Gewerbe geworden. Wer „völlige Unbescholten heit und Unverdächtigkcit" und „mindestens einen solchen Grad allgemeiner Bildung nachwciset, um sich mit den, den Buchhandel betreffenden gesetzlichen Vorschriften vertraut machen zu können", erhält die Eoncession zur Errichtung einer Buchhandlung: mit andern Worten, wer der Polizei keine Veranlassung zu Klagen giebt, mögen ihm auch sonst alle möglichen wünschenswerthen Eigenschaften abgehcn,kann Buchhändler werden. Ick) gestehe, meine Anforderungen an einen Buchhändler sind höher, ich danke für manche „Col- lcgen", die dem Buchhandel auf diese Weise Zuwachsen und hoffe, daß eine Zeit kommt, wo man cinsehcn wird, daß man .heterogene Elemente dem Buchhandel fern halten muß, wenn man sich mitEcfolg an dicEhrenhaftigkeit desselben wenden will. Gerade darum aber sehe ich es für die Pflicht eines Jeden an, der es mit dem Buchhandel wohl meint, neue Etablisse ments, die nicht zu obiger Art gehören, nach Kräften zu unterstützen. Jede Eoncurrenz schadet freilich dem Einzelnen, der von ihr berührt wird. Die Gründung neuer Handlun gen aber von solchen jungen Leuten, die dem Stande zur Ehre gereichen, betrachte ich als einen Gewinn für die Ge- sammthcit, und werde fortfahren, diese mit allen meinen Kräften zu unterstützen- Wenn die Auslegung des §. 3 der Statuten des rhei nisch-westfälischen Kreisvercins —die des Collegen Ritter kann ich vorläufig nicht für die richtige halten — eine solche ist, daß sie mich in dieser Hinsicht beschränkt, so kann ich dem Vereine nicht beitcetcn, auf die Gefahr hin, langjährige und mir liebgewordene Verbindungen gelöset zu sehen, auf die Gefahr hin, daß auch von mir behauptet wird, bei mir „sei das Privat-Interesse so vorherrschend, daß ich das All gemeine darüber hintenan stelle" (vgl. Börsenblatt Nr. 98). Ich denke aber, darüber kann ich, mit andern rheinischen Collegen, die dem Verein ebenfalls nicht beitreten werden, so lange die vorgelegten Statuten maßgebend sind, ruhig das Urtheil Unbefangener abwarten. Niemand wird in Abrede stellen, daß cs die Absicht der Versammlung war, Gutes zu stiften, ich halte cs aber nicht für gut, die Erörterung abweichender Meinungen, die für sich denselben guten Glauben in Anspruch zu nehmen be rechtigt sind, mit einem kategorischen Imperativ, wie er in §. 12 enthalten ist, abzuschneiden. Koblenz, 17. Novbr. 1843. K. Bädeker. Hl. lieber die Beschlüsse der Eölner Kreisver sammlung war ich bisher nicht gesonnen, mich in d. Bl. zu äußern, trotz des lebhaften Interesses, das ich daran nehmen mußte. Ich habe den redlichen Eifer der Versammlung, das Wohl des Buchhandels zu fördern, bereitwillig anerkannt, aber der Weg, auf dem sie es versucht, schien mir nicht der rechte. In meinem Entschlüsse bestärkte mich der Aufsatz der Herren Velhagen L Klasing, dem ich im Allgemeinen beipflichten mußte und der durch die Erwiderung des Herrn Ritter in Arnsberg fast in allen Punkten in meinen Augen nur bestätigt worden ist. Da sich aber Herr R. auf mich beruft, so fühle ich mich gedrungen zu erklären, daß ich aller dings von den Kreisvereinen vieles Gute hoffe, was durch den Börscnvercin nicht zu erlangen steht, daß ich aber von dem rigoristischen Verfahren des neuen rhein.-westphälischen Kreisvercins kein Heil erwarte. Ich muß hier wiederholen, was ich schon vor beinahe drei Jahren, wie ich glaubte, deutlich genug auseinander gesetzt habe, daß alle Angelegenheiten des Vereins als solchen, wie z. B. Wahlen und Aufnahmen, streng geschieden werden müssen von Vereinbarungen der Einzelnen über Dinge, die in den Geschäftsbetrieb eingrcifen und daß diese letzteren nie als Vereinssache behandelt, nie durch Majoritäten entschie den, noch viel weniger in ein Statut ausgenommen werden dürfen. Ueberhaupt hoffe ich mehr von dem durch die Kreis versammlungen genährten und gestärkten Geiste der Eol- legialität, der Verträglichkeit und gegenseitigen Verständi gung als von dem tobten Buchstaben irgend eines Statuts, Vereinbarung oder wie man es sonst nennen mag. Die Erfurter Versammlung hat versucht, von Anfang alle Statutenmacherei zu umgehen und sich mit wenigen noth- wcndigen Wahlen und Beschlüssen genügen lassen; nach einigen Jahren wird es sehr leicht sein, das, was sich bis dahin als Grundlage des Vereins lebendig ausgebildct hat, in wenigen Paragraphen als Statut zusammen zu fassen, wobei wir den Vortheil haben, daß uns nicht im Voraus die Hände gebunden sind und keine Zeit mit Discussioncn über Möglichkeiten und Räthlichkeiten verloren wird. Bei Stiftung eines Vereins ist es doch auch das Na türlichste, mit solchen Beschlüssen anzusangen, worüber nicht nur alle Anwesenden einig sind, sondern die auch keinen Abwesenden verletzen. Durch die Vereine soll ja Streit ver- 244*
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