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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1843
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1843
- Sprache
- Deutsch
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3579 102 35S0 Der Begriff von „Schleudern" scheint mir durchaus nicht so schwierig zu sein, als zu bemerken beliebt ist. Nach dem die Rabattverhältnisse festgestellt worden, tritt ein Jeder in die Categorie der Schleuderer, der von diesen Bestim mungen wiederholend abwcicht. Der §. 6 von Errichtung von Filialhandlungen wird auffallender Weise mißverstanden. Es war die entschieden ausgesprochene Idee der Versammlung, daß die Zahl neuer Etablissements möglichst beschränkt werden solle; daher die Bestimmung,'daß Vcrlagshandlungen an Orten, wo Sorti- mentshandlungcn bereits bestehen, keine Soclimentshandlun- gen errichten dürfen, ebenso daß nicht durch Gründung von Filialhandlungen diese Vermehrung stattsinde; daß diese Beschränkung unter manchen Verhältnissen unangenehm berühren kann, hat Niemand verkannt, aber sobald Be schränkungen eintreten sollten, war dies ja unvermeidlich! Nicht leicht aber wird Jemand unter uns bei Niedcrschrei- bung des §. 6 gedacht haben, daß man ihm sogar die Aus dehnung geben würde, cs sei dadurch einer Buchhandlung untersagt, in benachbarten Städten, wo auch noch Buch handlungen bestehen, einzelne Kunden zu haben und zu bedienen. Die Aufstellung der Liste, von welcher in §.11 die Rede ist, fand durch Abstimmung statt; welcher Grundsatz bei Jedem, als er seine Stimme abgab, obgewaltct, kann wohl schwerlich zu erläutern sein. Außer Zweifel muß es aber gestellt bleiben, daß cs den Mitgliedern einer sich gebildeten Gesellschaft anheim stand, zur Thcilnahmc an derselben cin- zuladen, wer ihr dazu augenblicklich für geeignet erschien. Wie bei jeder Gesellschaft werden nun die sich nachträglich Meldenden den Mitgliedern die Entscheidung über ihre Auf- nabme anheim stellen müssen, wozu sich in der 2. General- Versammlung in Düsseldorf im September 1844 Gelegen heit bietet. Die Gewißheit glaube ich aussprechcn zu dürfen, daß nicht leicht einem wirklichen Buchhändler der Zutritt geweigert werden wird. Die härteste Ausstellung findet §. 12 und insbesondere der darin ausgesprochene Entschluß — nicht Drohung, wie man cs irrthümlich bezeichnet — mit solchen Handlungen, welche die Grundsätze des Statuts nicht anerkennen wollen, die Rechnung zu kündigen. So kategorisch dies auch für den ersten Anblick erscheinen mag, so ist derselbe folgerecht aus der Idee entsprungen, daß „wer nicht mit uns ist, gegen uns ist," und daß sich der Verein nicht in bloßen Worten herum bewegen, und die Zahl der so gerne Zaudernden, und die „erst abwarten wollen," vermehren, und diese Unschlüs sigkeit Hervorrufen wollte. Zum Schlüsse dieses, vielleicht schon zu langen Aufsatzes noch einige Worte über die Bemerkung, daß cs vielleicht besser gewesen, die Statuten zu entwerfen, den Entwurf dann mitzutheilen und in einer späteren Versammlung fest- zustellcn. Zu verkennen ist es nicht, daß durch ein solches Verfahren die Statuten nur gewinnen konnten, aber es blieb zweifelhaft, ob dann noch auf eine zweite Versammlung zu hoffen war, wenn die Erste ohne bestimmtes Resultat auseinander ging. Aus diesen Gründen wurde es vorgezo- gcn, lieber mangelhafte, als gar keine Statuten festzustellen, erwägend, daß ein Jahr bald vorüber eilt, und es dann der 2. Versammlung leichter werden wird, nach erlangten Erfah rungen die nöthigen Abänderungen und Zusätze zu treffen. Die Absicht der 10 Kölner Handlungen war Anfangs, einen Statutcn-Entwurf der Versammlung vorzulegen, sie gingen aber von dieser Idee ab, um jeden Schein zu vermei den, als beabsichtigten sie ihren Ansichten einen Vorrang zu erstreben; sie wollten — wie sie wiederholt aussprachen — nur anregend in dieser Sache die Initiative ergriffen haben. Cöln, 13. Nov. 1843. Ludwig Kohnen. N. S. Der Verein zählt jetzt 79 Mitglieder; mehr als N der aufgeforderten. II. Der dritte Paragraph der Statuten (vgl. Börsenblatt Nr. 88) bestimmt über das „Verhältniß zu den dem Vereine nicht angehörigen Buchhandlungen der Rheinlande und Westfalens: „Von den Verlagsartikeln dürfen denselben bis zu 25 pEt., und von allen Sortiments-Artikeln nur 10 pEt. gewährt werden." Herr Ritter in Arnsberg (Börsenblatt Nr. 98) sagt, der Verein habe sich gegen überhandnehmende Eoncurrenz da durch schützen wollen: „daß er den im Bereiche des Vereins neu entstehenden Buchhandlungen den Credit verwei gere." Ob diese Bestimmung in der Absicht der Versammlung in Köln lag, kann ich nicht wissen, da ich leider verhindert war, den Verhandlungen beizuwohnen. Die Statuten un terstützen die Behauptung des Herrn Ritter nicht. Sie sagen nur, daß den dem Vereine nicht ungehörigen Buch handlungen am Rhein und in Westfalen vom Verlag nur bis zu 25 pEt. Rabatt gegeben werden dürfe. Sie schließen die Verbindung mit neu entstehenden Handlungen also nicht aus. Wenigstens ist es mir nicht gelungen, eine solche Aus schließung, selbst nicht zwischen den Zeilen der Statuten zu lesen. Ich kann mich auch nicht daran gewöhnen zu glau ben, daß eine solche Ausschließung im Geiste der Versamm lung gelegen hat. Mir ist zu gut die billige Gesinnung der meisten Theilnehmer jener Versammlung bekannt. Es scheint mir nicht glaublich, daß nicht jeder Einzelne in einem sol chen Falle an sich die Frage gerichtet haben sollte, wie es um ihn stände, wenn bei seinem Etablissement — nur Wenige der Versammlung haben ihr Geschäft von den Vätern übernommen — so ausschließende Maß regeln von den damals bestehenden Handlun gen gegen ihn beliebt worden wären? Ich muß daber annehmcn, daß ich Herrn Ritter's Acußerung falsch verstanden habe. Aber auch selbst die Bestimmung, daß jeder Handlung, die nicht zum Vereine gehört, nur bis zu 25 pCt. Rabatt gegeben werden darf, halte ich für eine Ungerechtigkeit gegen alle jüngern Leute unter uns, welchen Alter oder Ver hältnisse bisher nicht gestattet haben, selbstständig zu werden. Der Wortlaut dieser Bestimmung ist zwar milder, als die völlige Ausschließung, in der Wirkung aber bleibt jene, wenn man die Folgen tiefer erwägt, nicht viel hinter dieser zurück. Sie hebt in den meisten Fällen die Möglichkeit einer Con- currenz auf.
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