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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1850
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1850
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- Deutsch
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366 ^ 26 Schreiber 8 Schill in Stuttgart. 1883. Krauß, F., das Thierreich in Bildern. Säugethiere. L. u. 6. Lfg. Jmp.- 4. Geh. L 26'^ NF Verein zur Verbreitung v. Volksschriften in Zwickau. 1884. Blicke in die Schöpfung. 8.1849. Geh.*4N-f 188b. Erzählungen vom Lande. 8. 18-t9. Geh. * 4 NF Verein zur Verbreitung v. Volksschriften in Zwickau ferner: 1886. Herzenscrgießungen e. Bibelfreundes üb. Zeitfragcri- 8. Geh. *4 NF 1887. Schneider, R., Meister Fröhlich u. sein Haus. 8. 1849. Geh. 6 NF K. Winter in Heidelberg. 1888. IiSUAe, 1. äie uesetrlick Icstliol. Kii-cks »Is 8inn1)i!,I <Ier freien evLn^el>8ct> lisrbvl. Kirche. 8. 6ek. ^ Nichtamtlicher Th eil. Das neue Börsenvereins-Statut. Dacht' ich doch, nach meiner Epistel an Paul Hammer wäre gar nichts mehr vorzubringen gegen das neue Börsenstatut, und wie einst die Kinder Jscael's nach Jerusalem, so würden auf allen Kunststraßen und Eisenbahnen zur Eantateversammlung, die Mitglieder des Bör senvereins strömen gen Leipzig, die heilige Stadt, um zu stimmen für das neue Statut. — Da kommt nun der Herr Frommann aus Jena, und weckt mich aus meinem Traum, dem süßen, und spricht, ich hatte mich auf die Sache gar nicht eingelassen, und er müsse der Katz die Schell anhängen. Da sprach ich zu mir: der Hammer hat den Nagel so prächtig auf den Kopf getroffen, und Zange sollte die Sache nicht zu fassen wissen? Versuch's nochmal, Peter Zange, vielleicht befriedigst du diesmal Herrn Frommann mehr, und auch der Paul Hammer nimmt's vielleicht diesmal für baare Münze. Was ist der eigentliche Kern des neuen Statuts? In den drei von Hrn. Fr. angeführten Punkten sind' ich ihn nicht; Nr. 3, näm lich die Bestimmung, daß die Mitglieder des Vorstandes auch einer Stadt angehöcen können und daß der Vorstand einen Gehilfen an stellen kann (nicht neu; altes Statut §. 25,7) scheint mir sogar etwas so Nebensächliches zu seyn, wie hundert andere kleine Veränderungen. Wir müssen vor Allem den Zweck des Börsenveceins, wie er sich bis her gestaltet, und wie ihn das neue Statut hinstellt, ins Auge fassen. Das alte Statut ist sehr unbestimmt bei Aufstellung des Zwe ckes unseres Vereins. Die Praxis hat aber festgesetzt, daß die Han delsverhältnisse aus dem Bereiche der Wirksamkeit des Börsenvereins ausgeschlossen seyn sollen (s. Statut, Einleitung, S. 9). Das neue Statur dagegen will, daß der Börsenverein ein Verein der Buchhänd ler sevn soll, um wirklich zu Nutz und Frommen des Buchhandels zu wirken, eine wahrhafte Association, um „die Ehrenhaftigkeit unter den Gewerbsgenossen zu wahren und zu heben; das Wohl des Gewerbes und den geschäftlichen Verkehr zu för dern und zu regeln, so wie Streitigkeiten zwischen den Mit gliedern zu schlichten"; und nicht ein Verein, der nichts weiter zu beschließen hat als wie die Beiträge seiner Mitglieder und die sonstigen Einnahmen verwendet werden sollen, oder höchstens durch seine Be schlüsse eine matte, sogenannte moralische Wirkung hervorzubringen. Nach dem neuen Statut soll der Börserverein ebenso wie die In nungen anderer Gesckäflsgenossen, die kaufmännischen Corporationen w. w. einen festen Schutz für das Gewerbe bilden- Ob das noth thue? Ich citire als Zeugen die gedruckten und un gedruckten Klagen unserer Eollegen. Wer dies Bedürfniß dennoch leugnet, dem werde ich's freilich, wenigstens nicht so in Kürze, klar machen können. Wird aber der Zweck als ein rechter zugegeben, so fragt sich nur: Sind die gewählten Mittel auch die rechten? Man könnte dar über zweifelhaft seyn, ob ein Schutz von oben, von der Regierung her, oder aus uns selbst, durch festes Aneinanderschließen und freie Selbst bestimmung vorzuziehen sey; meinerseits habe ich darüber keinen Zweifel; — auch dem Zweifler bleibt keine Wahl; der Schutz von oben war von jeher äußerst dürftig und hat jetzt ganz aufgehört. Es bleibt also kein anderer Schutz übrig, als die Selbsthilfe durch Asso ciation. Die Association muß kräftig seyn, wenn sie nicht als Ne belbild zerfließen soll- Dazu bedarf es, wie mir das neue Statut ganz richtig aufgefaßt zu haben scheint, zweierlei, was dem Börsenvereine bisher gänzlich ab geht: 1) der Organisation; 2) der Executive,. Die Organisation knüpft naturgemäß an die bereits bestehenden Kreisvereine und Eorporakionen an. Wenn Hr. Frommann dagegen nur geltend macht, daß die Kreisvereine aus Ha nd lu ngen , der Bör senverein aus Personen besteht, so scheint mir dies ein sehr schwa cher Grund zu seyn; denn bekanntlich bestehen die Handlungen auch aus Personen, und bei gleicher Tendenz wird dasselbe Princip hier und dort das zweckmäßigste seyn. Es käme also nur darauf an, daß wir darüber entscheiden und dasselbe hier wie dort einführen. Die Macht zur Durchführung der Beschlüsse, die Erecution, liegt darin, daß die Verbindung mit allen denen abgebrochen wird, welche sich den statutenmäßigen Beschlüssen nicht fügen. Das ist eine sehr starke Macht, und wenn Hr. Fr. gerade gegen die „Trägheit, Verzagt heit und Selbstsucht der Masse" eifert, so wird er in diesem Mittel die wirksamste Waffe gegen diese Untugenden finden müssen. Oester, oder gar so oft, daß dadurch die Existenz des Vereins gefährdet wird, wird dies Mittel nicht anzuwenden seyn, denn jeder Buchhändler weiß nur zu wohl, daß er ohne die Verbindung mit den übrigen nicht exi- stirer, kann; er wird es also zur Anwendung dieses Mittels nicht kom men lassen. Gerade dadurch, daß der Verein die Existenz der Einzel nen an die eigene Existenz (d. h. die Wirksamkeit seiner Beschlüsse) knüpft, sichert er die eigene Existenz mehr, als es auf irgend eine andere Weise geschehen könnte. Wir haben diese Macht schon in ein zelnen Kceisvereinen sich erproben sehen, ohne daß deren Existenz ge fährdet worden wäre, wie viel kräftiger wird dieselbe Gewalt, vom Bör senvereine geübt, wirken, und den Börsenverein kräftigen, statt zur Auflösung desselben zu führen! Es scheint im Gegentheil die Un wirksamkeit des bisherigen Börsenvereins schon halb und halb die Auflösung herbeigeführt zu haben, und nur eine entschiedene An wendung der bisher ungenutzten Macht, die in dem Vereine liegt, wird vor gänzlicher Auflösung retten. Wenn Hr. Fr. will, daß der Eintritt durch gewährte Vortheile wünschenswert!) gemacht, nicht erzw un ge n werden soll, so stimme ich ganz damit überein, habe aber die Ueberzeugung, daß die Vor theile, die den Geschäftsmann zum Eintritt cinladen, eben nur darin bestehen können, daß man einer Macht lheilhaftig wird, welche die Ordnung in dem freien Geschäftsverkehr regelt und handhabt, und die das Geschäft untergrabende Willkür durch ernste und energische Mittel zu Boden wirft. Der Zwang wird nur gegen diese der Ge- sammlheit feindliche, selbstsüchtige Willkür anqewendet, und da ist er gerechtfertigt; aber den Ekrenhaften das Recht und wirksame Mittel darbieten, das Wohl des Gewerbesund den geschäftlichen Verkehr zu fördern und zu regeln, das kann wahrlich nicht als Zwang, sondern muß als ein sehr achlungswerlher Vortheil betrachtet werden. Wenn Hr. Fr. erzählt, daß die Herren Enslin, Frommann und Hirzel gegen diesen §. wie mehrere andere des Entwurfs, gestimmt haben, so müssen die Herren Bädeker, Diehe, Fr. Fleischer, Gerold und Simion dafür gewesen seyn. Es scheint mithin das jüngere Buch-
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