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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1850
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1850
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- Deutsch
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320 ^ 23 Schwctschkc 8 Soh» in Halle. 1626. Herzog, D. G., Stoff zu stylist. Hebungen in d. Muttersprache. 4. Aufl. 8. Geh. 1 ^ 1627. Mühlpfordt, C>, neue Rechenmaschine. Mit e. Vorwort v. E. Hent- schcl. 8. Geh. ^ ^ 1628. Selten, F. C., hodeget. Handbuch der Geographie. 2. Bd. Für Lehrer. 5. Aufl. 8. Geh. 1 ^ Scrz de Co. in Nürnberg. 1629. 2s.nser, 6., Post- u. Lisenbskn-keiseksrte. V. veutscblsnä, klollnnä, Belgien , äer Sekwelr, Italien dis Neapel, <ie,n grössten l'doüs v. pranicreicd etc. bleue ^usg. Imp.-1'ol. In 8.-6arto». 18 sukl-einw. 1 ^ 6,bl-f 1630. — äieselde. Mt grösseren Oistsnr- Bestimmungen. Imp.- Pol. In 8.-6arton. 24 aukl-einw. 1 ^ 12 Simion in Berlin. 1631. Jugend-Bibliothek. Hrsg. v. G. Nieritz. II. Jahrg. 1850. I. Bdchn.: Der Richter. Don G. Nicritz. 8. Geh. pro 6 Bdchn. u. Wcihnachtsbuch. *2 ^ Speyer in Arolsen. 1632. Blätter des landwirthschastl. Vereins im Fürstcnth. Waldcck. Jahrg. 1850. 12 Nrn. 8. * 1 ^ 1633- Curtze, L., Geschichte u. Beschreibung des Fürstenth. Waldcck. gr. 8. Belhagen de Klasing in Bielefeld. 1634. Ikentro kranysis pudiiö par 6. Scliütr. Xl. Serie. 1. et 2. Ickvr. 32. 6ek. n 2^ lX-f lokait: XI, I. l.e comte ttermsnn, psr /t. vawos. XI, 2. krsuyvis lekksmpi, par 6. 8006. Berei'nSvcrlagSbuchhanblung in Leipzig. 1635. Chateaubriand's Denkwürdigkeiten- Von Jcnseit d. Grabes. Deutsch v. L. Meyer. 9. u. 10. Thl. 8. Geh. ü r/g ^ Bicivcg de Sohn in Braunschwcig. 1636. Lewald, Fanny, Erinnerungen aus d. 1.1848.2 Bde. 8. Geh. *2U ^ Voigt in Weimar. 1637. Journal der neuesten Fortschritte der landwirthschastl. Fabrikenkunde 5. Bd. 1. Hst. gr. 4. 8K N-f 1638. — f. Kupfer- u. Stahlstechkunst re. 3. Bd. 2. Hst. gr. 4. ^ 1639. — f. Papier- u. Pappcnfabrication. 2. Bd. 3. Hst. gr. 4. 8^ 1640. — der neuesten Fortschritte der Seifensiederei :c. 3. Bd. 1. Hst. ar. 4. 8U N-f 1641. «Schauplatz, neuer, der Künste u- Handwerke- 181. Bd.: Angaben u. Pläne theils schon ausgefühcter, theils gut ausführbarer englisch-ame- rikan. Mahlmühlen. Von C. Hartmann. 8. 2U ^ 1642. Zeitung f. Conditoren, Lebküchler, Bäcker re. 3. Bd. 5. Hst. gr. 4. U F Hamburg-AItonacr Volksbuchhandlung in 2t. Pauli. 1643. Appert, B-, Hamburg, seine Gefängnisse u. Hospitäler, gr.8. Geh. 3N^ 1644. Sonnenkalb, U. I. F., Antritts-Predigt gehalten d. 3. Febr. 1850. in d. Kirche zu St. Pauli. 8. Geh. 3 O. Wigand in Leipzig. 1645. Bioland, E., die sociale Geschichte der Revolution in Oesterreich, gr. 8. Geh. * 1^ ^ I. A. Wohlgcmuth in Berlin. 1646. Krummacher, F. W., das Monarchienbild. Predigt, gr.8. Geh. Nichtamtlicher Theil. / Korrespondenz. Aus Bayern. DaS neue Preßgesetz betreffend. Indem ich einer verehrten Redaction anbei unser neuestes Preß- strafgesetz*) übersende, erlaube ich mir einige Zeilen beizufügen. Mit diesem Drakonischen Gesetze ist die Freiheit der Presse so viel wie vernichtet und so waren wir denn zu einem Zeitabschnitte ange langt, der sogar uns die vormärzlichen Zustande, sammt aller Eensur und Eonsiscationen, zurückwünschen lassen muß. Durch obiges Gesetz schwebt jeden Augenblick das Damokles-Schwert über dem Haupte eines jeden Buchhändlers. Will ec sich nicht auf den Debil der Gebet-, Koch-undABC-Bücherrc. -Literatur allein beschränken, so wird er nur mit peinlicher Angst jedes andere Werk verkaufen können; denn möglich ist es, daß auf ein jedes dersel ben irgend ein Paragraph dieses preßpolizeilichen Bandwurmes in Anwendung gebracht werden kann; rein unmöglich ist es aber, daß sich der Sortiments-Buchhändler vor dem Verkauf, über den Inhalt eines jeden Buches genaue Kenntniß verschaffe. Es ist eine unerhörte Strenge, den Sortiments-Buchhändler verantwortlich zu machen über den Inhalt eines jeden Buches, eines jeden Blattes, was sich nur in seinem Laden zum Verkaufe vorfindet, und der einzige Trost bleibt, daß das Gesetz überhaupt im Sortimentshandel gar nicht zur Anwendung kommen kann. Wenn die Schriften der freien Forschung im Gebiete der Theologie (wieStrauß, Feuerbach, Daumer, ^«„Ent hüllungs-Literatur" bei Kollmann per se), wenn der sämmt- liche Verlag der Herren Hoffmann L Campe und Gebr. Wigand zur destructiven Literatur, also verdammenswerlben, straffälligen, gerechnet wird, wie es in einer der Reden eines Mannes der Rechten, also der Majorität unserer jetzigen Kammer, geschehen ist, alsdann hat man *) viäe amtlicher Theil. Dasselbe ist den 11. März ohne irgend eine Abänderung auch in der Kammer der Reichsräthe durchgegangen und demnach die „gehorsamste Vorstellung der Bayerischen Buchdrucker und Buchhändler," wie leider voraus zu sehen war, ohne den geringsten Erfolg geblieben. ungefähr einen Begriff, was dem Sortimentshändler zum straflosen Debit übrig bleibt. Das Gesetz auf den Verlagshandel angewendet, findet einigermaßen Entschuldigung in dem Umschlag der Zeit. Ging im Jahre 1848/49 die Umsturzpartei zu weit, so kennt im Jahre 1849/50 die Rückschrittspartei kein Maß und kein Ziel. Die größte Strenge ließ sich von der Eontrerevolution, von der Reaclion, der lei der auch die liberalsten Männer der früheren Perioden in ihrer Leiden schaft und jetzigen Vertrauenswuth, die anNaivetät grenzt, unterlegen sind, erwarten, nicht aber ein wahrer nonsens, dem gesunden Menschen verstände ins Angesicht schlagend. Die Verleger können sich helfen, denn diese werden von nun an die Eensoren und müssen es werden, um sich vor Schaden zu sichern; allein die armen Sortiments händler können diese Eensur nur in wenigen, in den seltensten Fäl len ausüben, und diesem stünde mit diesem Gesetze entweder allmähliger Ruin seines Geschäftes oder fortwährende Häkelei und Untersuchungs- Ehicanen mit Polizei und Untersuchungsrichter (Staatsanwalt) in siche rer Aussicht, ein Beweis, daß die jetzigen Herren der geschaf fenen Majorität gar keinen klaren Begriff des Sortiments-Buchhandels hatten. Der einfache Vorweis eines Meßkataloges und eines Buchhändler-Verzeichnisses müßte ein argumentum aä Iiomi- nem abgegeben baben; allein statt dessen wurde ein Fascikel von Plakaten und schmuziger Straßen-Literatur herbeigeschleppt, mit wel cher der Buchhändler nie etwas zu schaffen gehabt, die der Buchhändler zu allererst verdammt hatte, die man aber wol absichtlich gewähren ließ, nicht um in ihrem eigenen Kothe zu ersticken (was auch geschehen ist), sondern nur um Anlaß zu haben, später, also jetzt, den Daumen oder vielmehr die Faust desto ärger auf das „Edict der freien Presse," drücken zu können. — Wahrlich es möchte jedem ehrlichen Bürger, der die goldene Mittelstraße geht, blutige Thränen entlocken, wenn man sieht, wie der Geschäfts- und Gewerbsmann, der eigentliche Mittel stand, nur dazu da ist, als Spielball, als Experiment von den beiden sich bekämpfenden extremen Parteien gebraucht zu werden! Gott erleuchte alle wirkliche und scheinbare Blinde in unserem zerrissenen Deutschland! —
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