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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1838
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- Deutsch
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1636 73 1636 Büchern stehen, weil ja mehrentheils nicht die Reichen, sondern die Mittlern die Literaturfreunde sind. Vieles von diesem geht später noch für immer verloren. Nur wenn also das Buchhändlergeschäft ganz anders betrieben, und dadurch die, Wissenschaft und Buchhändler mordende Vielschrciberci gebändigt wird, kann man hoffen, daß der Deutsche Buchhandel von seinem gänzlichen Untergänge gerettet wird. Diese Bedingung wird aber nicht cintreten, wenn die bisherige wilde Eoncurrenz und die mißliche Schreiberei fernerhin besteht. Mögen daher Männer von Würde und Patriotismus die gute Literatur mit großem Geldaufwand!- fördern. Mögen die hohen Deutschen Ne gierungen, die Koryphäen der Buchhändler, Alle, denen die rechten Einsichten und geeigneten Mittel zu Gebote stehen, mithelfen, mitrathen und mithandcln, daß der solide Deutsche Buchhändler-Stand, bisher der rhätige Mit- befördcrcr der, von den fremden Völkern sogar ancckann- ^ ten, hohen Deutschen Wissenschaft, nicht vollständig zu Grunde gehe. Anfrage. Wozu dient die Rechnung in ord. Preisen? Wer-!! den nicht bald alle resp. Handlungen den alleinigen Netto preis factucicen, sowie die geachteten Herren Barth, Eotta, Enslin u. a. m. vortheilhaft thun? Es wird da durch Zeit gewonnen und vielen Differenzen vorgebeugt. Ein schlendrianschcucr Buchhändler. Den „Nachdruck in der Schweiz" Betreffendes. Stuttgart, den 26. Juli 1838. Heute kann ich Ihnen doch etwas Erfreuliches über den Nachdruck melden. Alle Debatten, Streite und Verhandlungen über diesen Punkt, dafür und dagegen, scheinen jetzt doch in dem End resultate sich zu vereinigen, daß es eine Nothwendigkeit sei (die Einen sagen freilich, eine moralische, die Andern, eine rein durch die äußern Umstande gebotene), das Eigen thum des Autors wie Verlegers durch Gesetze gegen Nach druck zu schützen. Soll ich es einen Fortschritt nennen, daß wir dahin gekommen? Dem Buchhändler könnte sogar ein solches Gesetz, wenn es auch nur die äußerliche Noth- wcndigkeit dictirt hätte, genügen. Selbst in der Schweiz, wo der Nachdruck ganz frei ge trieben wird, wo man nicht an Privilegien (?), an Ge setze gegen ihn gedacht, fängt man an einzusehcn, — wenn auch nicht, daß er ein moralisches Unrecht sei — doch, daß cs die Umstände gebieten, ihn durch Gesetze zu untersagen. Mir wird aus Zürich gemeldet, daß bei den Verhandlungen des großen Raths von Luzern in Betreff der Instructio nen für die Gesandtschaft auf der Tagsatzung, auch, von I Aargau angeregt, der Nachdruck zur Sprache kam. Bei ! diesem Anlasse bemerkte Herr De. Kasim. Pfyffer: „für! dermalen, da der Gegenstand noch nicht reif sei, lasse er > die (angenommene) Instruction, daß die Gesandtschaft nur die Verhandlungen der Tagsatzung anhören und dann rcfe- rircn solle, gelten, allein in Zukunft werde die Sache ein läßlich zu behandeln sein. Ec erlaube sich, vorläufig die Meinung zu äußern, daß der Nachdruck werde verboten werden müssen. Möge immerhin im Streit bleiben, ob von Naturrechts wegen der Nachdruck erlaubt oder uner laubt sei, so liege außer Zweifel, daß durch ein positives Gesetz derselbe untersagt werden könne. Gründe zur Erlas sung eines solchen Gesetzes liegen allerdings vor. Nicht nur sei der Schriftsteller zu ermuntern durch den Schutz, den man ihm billiger Weise in gewissem Maaße ange deihen lasse, sondern der Umstand daß in den Nachbar ländern Gesetze gegen Nachdruck erlassen worden, werde auch in Luzern den Erlaß eines solchen nothwendig machen." Ich wiederhole: ist es nicht schon ein Fortschritt, selbst in der Schweiz solche Nothwendigkeit anerkannt und öffent lich ausgesprochen zu sehen? In Zürich selber ist es, wie mir geschrieben wird, nicht j so glücklich gegangen, vi. Bluntschli machte im großen ! Rathe dort auch den Vorschlag, daß die Gesandtschaft an Verhandlungen der Tagsatzung zum Schutze des literarischen Eigenthums Theil nehmen solle: allein der große Rath wollte in dieser, wie man sich ausdcückke, „heikeln" Sache kein Präjudiz stellen und trat Or. Bluntschli's Anträge nicht bei. Nun — da müssen wir schon das als einen Fortschritt ansehen, freilich als einen nur sehr geringen, daß man wenigstens die Sache des Nachdrucks als eine „heikle" anerkennt, und damit auch ihren Rechtsbodcn. Das ge schah von den höchsten Behörden in der Schwei; bis jetzt I noch nicht. Es wäre ja auch traurig, wenn die gute Sache, das gute Recht, wenn gleich auch langsam und allmälig, nicht doch zuletzt siegen würden . . . und das werden sie. I. S- M i s c e l l e n. Die Frankfurter Buchhändler hatten sich, veranlaßt durch , die Zusammenkünfte Behufs der bekannten gemeinsamen ! Schritte, am 20. Juni zu einem freundschaftlichen Mahle vereinigt, zu welchem einer derselben folgenden Toast ge dichtet hatte: Gläser klingen, Toasts bringen, Leiht dem Fest des Frohsinns Schwingen. Unsre Eintracht!! — sie soll leben! Dem Vereine Stärke geben, Wenn wir fest zusammen halten Wird's sich's schon nach Wunsch gestalten. Nemittenden! Bose Spenden — Soll der Himmel von Euch wenden. Än der Lalel Platz genommen Sind uns Krebse zwar willkommen, Doch zur Messe rückwärtsgehen Mag sie keiner gerne sehen. Disponenden? Auch sie senden, Hoffnung nur mit leeren Händen. Doch, wenn gleich oft ungebeten, Bei der Fluth von Novitäten Muß man schon ein Aug' zudrücken, Hoffend auf ein künst'ges Glücken! Fest nur geben! — Das soll leben !! Der Verleger Muth zu heben.
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