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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1843
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1843
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- Deutsch
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3015 89 3016 bräuchlich aufgekommenen sogenannten Rabattgebens an das Publicum, welcher Mißbrauch in seinem Fortschritt und Umsichgreifen das Bestehen solider Sortiments- Buchhandlungen künftig unmöglich machen dürfte, vereinigen sich die Buchhandlungen Deutschlands und der Schweiz, sowohl Verlags- als Sortiments-Buchhandlungen: vom 1. Januar 1845 ab jenes Rabattgeben gänzlich cinzustellen." Die weiteren §§. des Vor schlags besagen im Wesentlichen: Sollten einzelne Buch handlungen, nachdem die obige Vereinigung im Allgemeinen Bestand gewonnen, nach wiederholter Aufforderung den An schluß verweigern, so sollen deren Namen allen dieser Ver einigung Beigetretenen mitgetheilt werden, und diese ver pflichtet sein, sofort allen Geschäftsverkehr mit den sich Ausschließcnden abzubrechcn. Hierzu sollen auch alle der Vereinigung beitretende Leipziger, Frankfurter, Stuttgarter rc. Eommissionaire verpflichtet sein. Es war früher ein großer Vorzug des deutschen Buch handels, daß alle in Deutschland erschienene Bücher feste Preise hatten. Ein in Stuttgart herausgekommenes Buch ward in Königsberg und in Wien zu demselben Preise ver kauft, als am Erscheinungsorte, und um dieß möglich zu machen, gaben sich und geben sich noch jetzt die Buchhändler unter einander einen Rabatt, welcher die Bcstellungs-, Ver- sendungs- und örtlichen Geschäftskosten deckt und dem Ein- zelnvcrkäufcr noch den erforderlichen Gcwerbsgewinn zu sei nem Lebensunterhalte übrig läßt. Seitdem Leipzig der Mit telpunkt und Stapelplatz des ganzen deutschen Buchhandels geworden, ward cs üblich, daß die Bücherverleger die Ver sendungskosten ihrer Waare bis dorthin trugen, und die Leipziger Sortiments-Buchhandlungen ersparten daher alle Transportkosten für die von ihnen verkauften Bücher, während sic doch gleichen Rabatt von den Verlegern genoffen, wie die von Leipzig weit entfernten. Bei ihrer über das Be- dürfniß steigenden Zahl singen daher einige derselben an, die Bücher unter dem festgesetzten Preise zu verkaufen, d. h. dem Publicum Rabatt zu geben, um sich Absatz zu verschaf fen. Auch an anderen, Leipzig näher gelegenen Orten geschah aus gleichem Grunde der Vermehrung der Sortiments-Buch handlungen bald Aehnliches, und so hat sich mit dem Ange geben des sogenannten Rabattes dessen Forderung von Sei ten des Publikums in immer weiteren Kreisen über ganz Deutschland verbreitet und die Bücherverzeichnisse enthalten zwar noch die sogenannten Ladenpreise, aber Niemand will dieselben mehr voll bezahlen. Der scheinbare Vortheil des Publikums beruht dabei je doch auf einer Täuschung. Der Verlagsbuchhändler, als Fabrikant, berechnet natürlich den Preis seiner Waare nur nach demjenigen Netto-Werthe, den er dafür vom Sorti- mentshändlcr empfängt, und da er letzteren nicht entbehren kann und ihm mithin nothwcndig auch einen Gewinn zum Lebensunterhalt zukvmmcn lassen muß, so stellt er die öffent lich bekannt gemachten Bücherpreisc um so viel höher, als eigentlich nöthig wäre, damit dem Sortimentshändlcr nach Abzug des Rabatts an das Publicum noch das Erforderliche übrig bleibt. Das Nabattgcben an das Publicum wirkt also auf Erhöhung, der sogenannten Ladenpreise, und dessen Abschaffung würde gewiß dem ganzen literarischen Verkehr, > für welchen feste Bücherpreise eben so anständig als för derlich sind, nur zum Vortheil gereichen. Darauf hinwir kend werden auch bereits neuerlich den Bücherkäufern von den Sortiments-Buchhändlern viele Bücher in sogenannte Nelto-Nechnung, ohne Rabatt, gestellt, weil die Verleger derselben, um den Ladenpreis nicht so hoch anzusctzen, dem Sortiments-Buchhändler selbst weniger Rabatt davon geben, als von anderen Büchern. Notiz. In Bezug auf die in No. 84 d. Börsenblattes png. 2826 enthaltene „Frage" (das Verhältnis der Vormünder und Eu- ratorcn von Minorennen gegenüber den Buchhändlern, bei einer Bücherversteigcrung, betreffend) bin ich von mehreren Seiten gefragt worden: ob diese Frage von mir, als dem Vormunde der G- Gropius'schen Kinder, herrühre. Ich sebe mich dadurch veranlaßt zu erklären, daß dies nicht der Fall ist, daß vielmehr zwischen meinen Mit- Euratoren der G. Gropius'schen Verlags-Buchhandlung, den Herren Schultzc und G. Winckelmann, die vollkom menste Uebereinstimmung herrscht, die bisher durch nichts gestört worden ist. Berlin, im Oct. 1843. Wilhelm Besser. * . * Ich halte mich verpflichtet, vorstehender Erklärung noch die Versicherung beizufügen, daß gedachte Frage von einer Seite und aus einer Gegend hcrrührt, die den Gedan ken an irgend eine Beziehung zu dem Verhältnisse des Hrn. Besser und der Gropiu s'schen Angelegenheit überhaupt nicht aufkommen läßt. d. M. Die Reform dcS Ocstcrreicsiischen Buchhandlungs- CommissioiiswcscnS betreffend. Für die, von der Unterzeichneten in Vorschlag gebrachte Reform des österreichischen Buchhandlungs - Eommissions- wesens, welcher folgende 4 Punkte zum Grunde liegen, nämlich: 1) Alle Buchhandlungen der österreichischen Monarchie erklären sich damit einverstanden, einen Stapelplatz für den inländischen Buchhandel in Wien zu errichten;. 2) Auf diesem Commissionsplatze hält jeder Verleger ein dem Bedürfnis entsprechendes Auslieferungslager; 3) Dorthin werden alle Sendungen, sowohl Novitäten wie Ncmittenden, frachtfrei geliefert; 4) Alle Verschreibungen vom österreichischen Verlage wer den — wo die unmittelbare Nähe des Verlagsortes es nicht anders bedingt — nach Wien gesendet, und vom dortigen Lager expedirt; — haben bis jetzt nachstehende 44 Buchhändler der österreichi schen Provinzen ihren Beitritt erklärt, zum Theil mit Be stimmung des Zeitpunktes ihres Beginnens mit dem neuen Systeme, durch Rücksendung folgender Erklärung für das Börsenblatt: „Dem von der Jasper'sehen Buchhandlung in Wien ausgegangenen Plane zur Reform des österr. Buchhand lungs - Commissions - Wesens beitrctend, werde ich vom
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