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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1843
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18431017
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3099 91 3100 An den Verfasser des Aufsatzes in Nr. 84: Angelegenheiten der Presse- Zeitungswesen in Preußen. Sic meinen cs gewiß gut, aber ich bitte Sie, quälen Sie sich und Andre nicht mit Vorschlägen, wie die Eensur von Willkühr befreit werden könne. Das ist eine Unmöglichkeit. Die Censur kann mit Wohlwollen und Milde gehandhabt werden, viel milder als die Preßjustiz, aber Willkühr bleibt sie immer und als Willkühr wird sie den Eensirlcn immer erscheinen und wenn man zehn Obcrccnsur- (s. g.) Gerichte über einander pfropfte und alle mit den wohlwollendsten Men schen besetzte. Die Sache wird dadurch nicht anders, sondern nur weitläuftiger. Höchstens kann durch Jnstanzenzug zu noch grösster Evidenz gebracht werden, daß die Eensuc nicht nach Regeln geübt wird, und geübt werden kann, welche alle Willkühr ausschlössen. Und nun muthen Sie dem ein zigen Obcrccnsurcvllegio gar zu, alle in den Zeitungen der ganzen Preußischen Monarchie verfallenden Censurstriche zu revidiren, und so gcwissermaafien jedem einzelnen Censor sein Eoncept zu corrigiren! Das ist eine Danaidenarbeit, die sich das OEG. gewiß verbitten würde, wenn es das Börsenblatt läse; da dieß aber schwerlich der Fall ist, will ich mich seiner annehmcn und bitte Sie inständigst: sein Sie menschlich <— auch gegen die Eensur. ' Spondäus. Rabatt an Kunden. Fast überall in Teutschland, auch in größter Entfernung von Leipzig, geschieht es als gewöhnliche Ordnung, daß die Buchhandlungen von dem Drittel Rabatt, welches sie vom Ordinär von den Verlegern erhalten, wiederum an das Publikum Rabatt abgcben. Ein Beweis, daß der Rabatt von Vs ihnen zu hoch ist. Seine Verringerung würde die Sortimentsbuchhandlungen veranlassen, keinen Rabatt mehr an Kunden zu geben. Nun erfahren wir aus öffentlichen Blättern, daß die in Eöln am 3. d. M- zusammcngckommencn Rheinisch-West- phälischen Buchhändler beschlossen haben, mit dem 1. Jan. 1845 alles Rabattgcbcn an Kunden einzustellen. >— Aber wird's helfen, daß man das eingedrungene Wasser wieder hcrausschafft, wenn nicht auch zugleich die Oeffnung zugc- stopft wird, durch die cs eindrang? Durch allen Han del gchl's jetzt: kleinen Gewinn am Einzelnen, aber viel Umsatz, viel Geschäfte. Der Buchhandel hat das auch er fahren; der alte solide hohe Gewinn von */z wurde für die Zeit zu hoch, und als außerdem die Eommunication leichter, billiger und schneller wurde, auch die Literatur im eigent lichen Volke bis dahin ungeahndete Absatzwege gewann — da setzten die Sortimcntsbuchhändlcr selbst ihren Gewinn herab, und verkauften an das Publikum billiger, als die Verleger die Preise ankündigten. So steht cs nun jetzt, und dies ist allerdings ein Ucbelstand, der wohl verdient, daß man ernstlich ihn zu beseitigen sucht. Aber wer soll das lhun — sollen die Sortimentsbuchhändler gezwungen wer den, höhern Gewinn zu nehmen, als sie wollen? Eine solche Einrichtung würde keinen Bestand haben- Am besten also man schickt sich in die Thatsache, läßt sie wie sie ist, und rückt nur mit dem Gesetze nack»' Ich meine dies so: Ein Buch, was der Verleger zu 2v N-s netto den Sorti- mcntsbuchhändlern erlassen wollte, kündigte er jetzt zu 1 Ladenpreis an, und auf dem Kundenconto bedeutete dies nicht 30 N-s, sondern nur 27 N-f: man kündige es also gleich zu 27 N-f an und bewillige von diesem wirklichen Preise des Buches den Sortimentsbuchhändlern U Rabatt. Diese wirklichen Preise treten dann in unfern Buchhändler - Con tobüchern an die Stelle der seitherigen nominellen oder s. g- Ordinärpreise; und von diesen in den Ocdinärlinien ausge- worfenen Verkaufspreisen geben wir uns gegenseitig Ra batt, an das Publikum aber gar keinen. Der Sortimentsbuchhandel unserer Zeit, der nur L Oonck. erhaltene Neuigkeiten vorrälhig hält, ist offenbar ein bloßer Commissionshandel. Und da derselbe Risiko nicht trägt, so ist für ihn der Gewinn von selbst in ansehnlicher Entfernung von Leipzig hinreichend. Wer aber den Buch handel etwas höher faßt, und cs sich zutraut, um auch ältere gute Werke vorräthig zu haben, solche fest und gegen baar zu kaufen, der muß von den Verlegern wenigstens 500/,, Rab. erhalten. — So also werde es: an Kunden keinen Rabatt; vom Verleger in Rechnung 2sio/o, und gegen baar OO"/,. Dann wird wieder wie ehedem manche achtbare Buchhandlung ein Lager guter Bücher halten können und der Buchhandel wird allmälig von dem Terrain zurückerobern, das die Antiquare ihm abgewonnen haben. Nicht darauf kommt es übrigens an, daß nie bei einer einzelnen Vcrlagsunternehmung mehr als 25o/o Rab. gegeben werden sollte — sondern nur darauf, die seitherige Ocdinärlinie, die Regel des Va Rabatt abzu- schaffcn. Der Gewinn bliebe also nach wie vor ungefähr derselbe; denn auch in sehr großer Entfernung von Leipzig werden überall mindestens 10"/o Rab- an Kunden gege ben, und dann bleibt immer etwas weniger Gewinn übrig, als bei dem Ansätze mit 25o/g. Schließlich ist das meine Meinung: Können wir cs nicht dahin bringen, daß wir in unfern Buchhändlerbüchcrn fortan in die Ordinärlinien die Preise notiren, von denen der Verleger 25"/„ Rab. gicbt — so können wir auch den Kundcnrabatt nicht abschaffen. N. Assekuranz von Sortimcntslagcrn gegen Fcucrsgcfahr, Noch entbehrt der deutsche Buchhandel jeder Bestim mung , ob der abgebrannte Sortimentshändler die ihm auf sein Verlangen in Commission gesandten Novitäten, Fort setzungen, Disponenden rc. den Verlegern zu ersetzen schul dig sei oder nicht? War der Abgebrannte nicht versichert, so dürfte die Frage meist wenig praktischen Werth haben, da dann in der Regel die Mittel zur Bezahlung der mit verbrann ten Novitäten :c. nicht vorhanden sein werden. Wenn jedoch der Abgebrannte sein Lager versichert hatte, so wird die Frage allerdings von großer praktischer Bedeutung, und Bestim mungen darüber wären, um jede Mißhelligkcit zum Voraus abzuschneiden, gewiß höchst erwünschenswerth. Eine sehr einfache Grundlage für solche wäre, wie dem Ein sender scheint, wenn die Sortimentshandlungen aufgefordert würden — wobei gewiß keine sich entziehen würde — ihreLa- ger in der Art gegen Feuer zu versichern, daß eine besondere Summe für das ihnen als volles Eigcnthum gehörende Lager, und eine weitere, ebenfalls in besonderem Betrage anzuge-
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