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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1843
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1843
- Sprache
- Deutsch
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2603 78 2604 So meldete ich auch das Verbot der Lieder eines Han seaten, welche in dem Verbot-Rescripte selber als bei Prinz in Wesel erschienen bezeichnet standen. Wenn gleich das Verbot eines in Preußen er schienenen Buches in Preußen selber nichts Neues war (— ich erinnere an Beta, Jubeljahr; B- Bauer und seine Gegner re.) so war es doch etwas Selteneres und durch die Parenthese „„(also in Preußen selber)"" als solches bezeichnet. Die Gründe eines Verbotes werden nur wenn es äußerliche sind, z. B. Nachdruck, in dem Verbot-Rescripte angegeben und können auch nur dann von dem Korre spondenten gemeldet werden. In dem, die Lieder e. H. be treffenden Rescriptc stand aber von einem Grunde des Verbotes nichts und es lag mir daher nur ob, das reine Factum zu berichten. Mir selber und mit mir Vielen war auch der von Hrn. K—n. und 7. jetzt veröffentlichte und wie ich mich anderen Orts auch überzeugt habe, richtige Grund des Ver botes gänzlich unbekannt und auch mein sehr gelehrter Freund, der Rcdacteur dieser Blätter , hat denselben wohl nicht gekannt, sonst hätte er sicher seine doch sonst so belieb ten Randbemerkungen meiner Mitteilung angehängt. Wem Hr. K—n. und Hr. 7. die Kcnntniß der Gründe verdanken, kann ich nicht wissen. Es war ganz in der Ord nung, daß beide Herren durch Mittheilung derselben das ge meldete Vekbot eines, von der Behörde selber in ihrem Rcscripte als in Preußen erschienen be zeichn et e n Buches, commentirten und erläuterten. Fast möchte ich sagen: cs war ihre Pflicht. Aber es kam Hrn. K—n nicht zu, mich, der ich die einfache Thatsachc mitge- theilt, ebner Absichtlichkeit im Verschweigen des mir unbekannten und von der Behörde nicht bcrgesüg- tcn Grundes zu denunciren, oder auch nur mir und also auch 'der Rcdaction dies. Blätter einen Vorwurf zu machen, daß wir den Grund des Verbots nicht gekannt. Noch weniger kommt cs Herrn 7 zu, durch die un wahre Mittheilunq, „„daß in dem Verbot-Rescripte, welches den Handlungen insiuuirt wurde, ausdrücklich be merkt war: Daß die aus dem Titel der Schrift stehende Firma: Prinz in Wesel erloschen sei und demnach hier sin- girt zu sein scheine"" mir zunahezutreten; denn ich habe mich, nachdem ich diese Behauptung gelesen, nachträg lich noch einmal davon überzeugt, daß weder auf dem Rcscripte, das ich unterzeichnet, noch auf sechs anderen benachbarter Polizei-Reviere, die ich eingesehcn und durchgelesen, ein Wort von obigem Beisätze steht. Solche unwahre Mittheilung von Thatsachen macht sich zu dem, derselben von Herrn d. M. vvrausge- schickten Wunsche: „„daß, wo es sich um Anführung von Thalsachen handelt, nur solche Artikel zur Aufnahme cingc- sandt werden mögen, die der strengsten Wahrheit gemäß sind"" etwas komisch und Herr d. M. hätte besser gethan, seinen Wunsch nach der falschen Mittheilung des Herrn 7. auszusprcchen. Wenn mein sehr werther Freund sagt: „ „er wolle zu meiner Ehre annehmen, daß ich meine Mittheilung in gu tem Glauben gemacht"" so ist das nicht verständlich: ich theiltc nur das mir von der Polizei zugcgangene Verbot mit und konnte nach diesem weiter gar keinen Glauben ha ben, als daß die bei Prinz in Wesel, also in Preußen selbst, erschienenen Lieder eines Hanseaten eben verboten seien. Ich werde Hrn. d. M. künftighin keine Veranlassung mehr geben, von mir erst etwas anzunehmen, was für sich selber spricht, kann aber auch meinerseits bei dieser Ge legenheit den Wunsch nicht unterdrücken, daß die verehrliche Redaction des Börsenblattes bei Anlässen der vorliegenden Art in ihren Bemerkungen und Ausdrücken mit etwas mehr Umsicht verfahren und ihre Stellung nicht vergessen möge. Berlin, 28. August 1843. Der Einsender der Mittheilung aus Berlin in No. 61 d. Bl. Ich habe Vorstehendem nichts hinzuzufügen, vielmehr meine frühem Acußerungen nur zu bestätigen und überlasse das Urtheil in Bezug auf mich dem Leser, den Herren K—n. und 7. aber ihre weitere Vcrtheidigung. d. M. Der am 27. Juli in seinem 65. Jahre verstorbene be rühmte Buchhändler John Murrav in London, Verleger des HnatkiH Ilsvleev und Lord Byron's, war der einzige Sohn eines ebenfalls ausgezeichneten Buchhändlers, John Murrav, gefi. 1793, dessen Geschäft er seit 1803 allein und mit glänzendem Erfolge fortführtc. Nicht blos Lord Byron oder eine und andere der literarischen Celebrilätcn der letzten 35 Jahre waren ihm befreundet, sondern er konnte sich dessen von beinahe allen aus gezeichneten Männern aus dem Gebiete der Literatur, Kunst und Wissenschaft rühmen. Mit seinem Untcrnehmungsgeiste wetteiferte seine edle Weise im geschäftlichen Verkehr. Ein Manuscript, das ihm gefiel, bezahlte er, ohne zu dingen, und häufig leistete er weit mehr, als er verbunden war. So ver doppelte er das an Campbell für die „8pecimens os tbe ponts" mit 500 Pf. St. zu zahlende Honorar, zahlte Allan Cun- nüigham freiwillig 50 Pf. St. mehr für de» Band seiner „1,ives ok tl>6 dritisk srtists" und das auch für schon früher erschienene Bände. Als 1829 Walter Scott ihn um Rückübcr- laffung seines Vierteianthcils am Verlagsrechts von dessen .chlurrnion" angehen ließ, schrieb er demselben, daß bereits zwei Buchhandlungen ihm deshalb Anträge gemacht hätten, er aber der Ehre., wenn auch nur für einen so kleinen Theil Ver leger W. Scotts zu sein, für keinen Preis entsage. Allein wie er jetzt vernehme, wünsche der Autor cs selbst, und so gebe er cs denn augenblicklich in dessen Hände zurück. Er möge übri gens darin blos eine dankbare Anerkennung bereits realisirter Vorthate sehen, da ihm dieser Antdcil fünfzig Mal mehr Stutzen gebracht habe, als Buchhändler und Verfasser hätten voraus- sehcn können. Sein Nachfolger ist ein dritter John Murray. (Deutsche allg. Zeit.) Berichtigung. 2n vem Artikel bei Herrn Paul Neff in Nr. 67 Sv. 2212 Z. I MIM es hrissen: „An ri« Bibliothek desMuseuINs in Tübingen" ic. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marie.
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