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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 3VI, 28. Dezember ISIS. So durste Rossinis Tell nur unter dem Titel »Karl der Kühne» aufgcführt werden. Meyerbeers Hugenotten hießen »Raoul und Valentine« und spielten zur Zeit der Puritaner. Der Zar in »Zar und Zimmermann« mußte es sich gefallen lassen, zu einem Herzog von Österreich umgewandelt zu werden. Das Spaßhaf teste aber ist, daß der große Baukünstler Schinkel jahrelang in keiner russischen Zeitung erwähnt werden durfte: ein höherer Zensurbeamter begründete dies damit, daß ein Mann, der im Zuchthaus gesessen habe und daraus ausgebrochen, außerdem ein schrecklicher Anarchist sei, Wohl kein Recht habe, in einer rus sischen Zeitung genannt zu werden. Und die Lösung dieses Rät sels: die russische Zensur verwechselte den Baukünstler Schinkel mit dem Dichter Kinkel, der allerdings in seiner Jugend mit den Gefängnismauern Spandaus Bekanntschaft gemacht hatte. Der Vortrag erregte bei den Zuhörern ein außerordentliches Interesse, dem sie rückhaltlos Ausdruck gaben. Die Wirkung äußerte sich auch durch eine ausgiebige Aussprache, die sich an den Vor trag anschlotz. Als getreuer Chronist darf ich nicht verfehlen, den Jahres bericht der Königlichen Bibliothek zu Berlin für das Jahr 1914/15 zu erwähnen, obwohl bereits im Börsenblatt Nr. 289 über die Personalia und über die Vermehrung berichtet worden ist. Als erwähnenswert will ich hinzufügen, daß der Umzug in die neuen Räume für die zweite Hälfte des Juli 1914 in Aus sicht genommen war, schon deswegen, weil im neuen Staatshaus haltsplan für 1914/15 im Hinblick auf die erweiterten Räume und den vergrößerten Betrieb eine Vermehrung des Personals vor gesehen war, welche Vermehrung erst am 1. Juli zu erwarten war. Am 20. Juli wurde mit der Überführung einiger Stellen des inneren Dienstes der Umzug begonnen, und am Ende des selben Monats brach der Krieg aus, der eine vollkommene Ände rung des Plans notwendig machte. Ein großer Teil der Be amten und Arbeiter wurde zum Heeresdienst einberusen. Es war gar nicht zu übersehen, wieviel und wie lange überhaupt Personal verfügbar sein würde. Um die Bibliothek möglichst nur kurze Zeit der Benutzung zu entziehen, betrieb man die Bildung des Handmagazins mit allen verfügbaren Kräften auch auf die Gefahr hin, daß die Aus wahl unvollkommen sein und späterer Nachbesserung bedürfen würde. So wurde es tatsächlich erreicht, daß Mitte August über 150 000 Bände viel gebrauchter Bücher und Zeitschriften im Handmagazin zur Verfügung standen. In wie geschickter Weise die Auswahl getroffen war, hat sich bei der Benutzung erwiesen. Die Erfahrung der nächsten Monate hat gezeigt, daß etwa die Hälfte sämtlicher Bestellungen aus dem Handmagazin erledigt werden konnte. Trotz des Mangels an Beamten und an Arbeitern, die zum Teil mitten in der Arbeit des Umzuges einberufen wur den, wurde es möglich, am 10. August den Betrieb in dem neuen Lesesaal zu eröffnen, und vom genannten Tage an war er täglich von 9—3 Uhr, vom 17. August auch der neue Zeitschriftensaal zu diesen Stunden zugängig. So hat also auch in diesem Betrieb die deutsche Organisation ihre Triumphe gefeiert, und die aller dings auch geringere Anzahl der Besucher der Bibliothek wird den Leitern und Beamten für die schnelle Erledigung des Um zuges gewiß dankbar gewesen sein. So vollkommen die Ausrüstung von Heer und Marine bei Ausbruch des Krieges war, und so wenig irgend etwas weder an der Ausrüstung noch an der Beförderung der Truppen, noch sonstwie gemangelt hat, kann man dies doch leider bei der Ver sorgung der Truppen mit Lese st off nicht sagen. Der Buchhandel hat wahrlich nicht versagt. Der Verlagsbuchhandel hat gegeben, und dies mit vollen Händen, und auch das Publi kum hat wenigstens mit der Hergabe von Büchern nicht gekargt, wenn auch manches darunter gewesen ist, was besser nicht hcrge- geben worden wäre. Aber die Klagen wollen nicht enden. Bald fehlt es in den Lazaretten, bald an der Front, bald in Garni sonen an Büchern, und die Buchwoche, die es versucht hat, das 1678 Publikrim durch Ankauf von Büchern für die Sache zu erwärmen, war ein vollkommener Fehlfchlag. Woran liegt das? Wohl nur daran, daß es an der Organi sation gemangelt hat, die schon im Frieden die Bedürfnisse des Krieges hätte ins Auge fassen müssen. Schuld daran mag ja auch die lange Dauer des Krieges sein und die räumlich große Aus dehnung des Kriegsschauplatzes, dann aber auch, daß es 5 oder 6 Organisationen gibt, dis wahrscheinlich sich nicht immer in die Hände arbeiten. Es scheint also auch jetzt an der Zeit, an eine Besserung zu denken. Einen Anlauf dazu nimmt die Denkschrift über eine Reichs stelle zur Frage des geistigen Lebens in Heer und Marine, die von Otto Reich! in Berlin ver faßt ist. Reich! führt aus, daß sich das dem Begründer der deutschen Wehrpflicht vorschwebende Ideal des Volks in Waffen durch den gegenwärtigen Krieg nahezu verwirklicht habe. Da raus ergeben sich neue, gewaltige Aufgaben für den Staat, unter denen die Pflege des geistigen Lebens in Heer und Marine an erster Stelle stehe. Ihr müsse dieselbe Aufmerksamkeit und Für sorge zuteil werden, wie den materiellen Bedürfnissen. In der Erwägung, daß diesem Krieg unter Umständen noch eine lang an dauernde Besetzung von Feindesland folgen könne, müsse jetzt schon an eine solche Pflege des geistigen Lebens gedacht werden. Es sei deshalb eine Organisation zu schaffen, die zunächst den zei tigen, dringendsten Bedürfnissen entspreche, die aber auch über den Krieg hinaus ein notwendiger Bestandteil der Heeresorganisa tion bleiben solle. Innerhalb des Heeres und der Marine sei eine Pflegstelle des geistigen Lebens zu entwickeln, die ein wichtiger Faktor in der gesamten Volksbildung werden könne. Es wäre dies eine Einrichtung, die eine das Berufsleben ergänzende Pflege des Geistes in den weitesten Schichten sichere. Alle Lei stungen, die den Charakter der Wohltätigkeit trügen, seien auszu schalten; die Einrichtung müsse eine Angelegenheit des Dienstes werden, wie alles andere, was mit Heer und Marine Zusammen hänge. Ich kann hier nur auf die Gedanken, die in der Denkschrift niedcrgelegt sind, Hinweisen und den Wunsch daran knüpfen, daß diese Anregung nicht im Sande verläuft. »EsgiblnochRichterinBerlin!« hätte ich ausrufen mögen, als mir die Entscheidung des Kammerge richts über k»os sogenannte Sechswochengehalt sKZ 63 und 72, Absatz 2 HGB.) bekannt wurde. Bisher lag keine oberlandesgerichtliche Entscheidung vor, das erwähnte kammer gerichtliche Urteil ist das erste auf diesem Gebiete. Das Urteil gehl dahin, daß die Einziehung zum Heeresdienste als ein unver schuldetes Unglück im Sinne des Z 63 des HGB. nicht zu be trachten ist. Sowohl in der Rechtsprechung wie in der Literatur waren die Ansichten geteilt, und noch kürzlich ist der geschätzte Mitarbeiter des Börsenblattes Herr Oi. Alexander Elster in der Sozialen Praxis dafür eingetreten, daß, wenn auch die Einzie hung zum Heeresdienste an sich nicht als Unglück betrachtet wer den kann, man doch den Ausdruck »unverschuldeter Unglücksfall« nicht so wörtlich nehmen dürfe, daß man aus vaterländischem Empfinden« den Kriegsdienst nicht darunter rechne. Er will den Begriff Unglück nicht rein ethisch, sondern nur mit Rücksicht auf den Arbeitsvertrag verstehen. Es sind also nicht rechtliche, son dern sozialpolitische Gründe, die Herrn vr. Elster in seiner Auf fassung bestärken. Auch diese hat das kammergerichtliche Urteil nicht unberücksichtigt gelassen. Unter den Juristen, die sich darüber geäußert haben, über wiegen diejenigen, die die Dienstleistung als eine staatsbürger liche Pflicht, nicht als unverschuldetes Unglück ansehen. Noch zu letzt hat der Reichstagsabgeordnete und Shndikus der Berliner Handelskammer Geheimrat Dove in den Mitteilungen der Han delskammer zu Berlin Nr. 10 Jahrgang 1915 sich in diesem Sinne ausgesprochen und seine klare Darstellung ist unwiderleglich. Auch das Kammergericht geht davon aus, daß die ganze Ent stehungsgeschichte des Gesetzes keinen Zweifel daran lasse, daß unter Unglück im Sinne jener Bestimmung neben der Krankheit des Handlungsgehilfen allenfalls noch die naher Angehöriger ver-
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