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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1843
- Sprache
- Deutsch
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2169 66 2170 an die des ordentlichen Richters getreten. Es ist angemessen, sl daß ihm die Verordnung bei dem schwankenden Begriff, wel cher mit dem Ausdrucke „Mißbrauch" oder „schädlicher Ge brauch" verbunden ist, bestimmtere Anhaltspunkte für die Anwendung der betreffenden Gesetze giebt. Sie sind beson ders auf solche Fälle gerichtet, in welchen die Censur umgan gen oder das beharrliche Streben deutlich bekundet wird, das Gesetz direkt oder indirekt dadurch zu verletzen, daß die Wirk samkeit des Censors in Bezug auf die Ausschließung verbre cherischer oder sonst offenbar illegaler Artikel paralysirt wird. Im klebrigen schließt die Verordnung insofern eine bedeu tende Milderung der seitherigen Bestimmungen in sich, als im Falle des Mißbrauchs nicht sogleich auf den Verlust der Konzession oder des Privilegiums erkannt werden, sondern zuerst eine Warnung erfolgen, dann eine Geldstrafe eintre- ten und „frühestens" im dritten Falle die Entziehung der Be rechtigung stattfinden soll. Zu §. 18. Die Bestimmung über die eventuelle Ent fernung des Redacteurs einer privilegirten Zeitung entspricht der Analogie des Z. 7 der Bundes-Bcschlüsse vom 20. Sep tember 1819. Zu §. 19. Die hier gegebenen Vorschriften waren er forderlich, um die Ausführung der Allerhöchsten Kabinets- Ordre vom 14. Oktober 1842 für diejenigen Fälle zu sichern, in welchen die Widerlegung einer in einigen Blättern enthal-j tenen Angabe angemessen scheint. , Daß die Bestimmungen, welche für Zeitungen gelten, auch auf Zeitschriften Anwendung finden sollen, ist in der Kabinets-Ordre vom 6. August 1837 nur hinsichtlich der Konzessionen ausgesprochen worden, lieber die Entziehung der Konzession zu anderen als den im Act. XVII. der Ver ordnung vom 18. October 1819 gedachten Zeitschriften sagt die seitherige Gesetzgebung nichts. Mit Ausfüllung der hier nach in derselben vorhandenen Lücke hat das neue Gesetz die Erleichterung verbunden, daß die in längeren als monatlichen Fristen erscheinenden Zeitschriften von dem Erfordecniß der Konzession ganz befreit worden sind. Nekrolog. Es ist recht und billig, daß man älteren Männern, die sich um ihren Stand verdient gemacht und sich die Liebe und Achtung ihrer Standesgenosscn zu erwerben wußten, ein ehrendes Andenken weiht, wenn der Tod sie aus deren Mitte und aus ihrem Berufe hinwegnimmt. Ungerecht aber wäre es, wollten wir nicht auch derer gedenken, denen das Schicksal nicht vergönnt hat, in einem längeren Leben alles das zu werden, wozu sie die Fähigkeit in sich trugen, und alles das zu leisten, was ihr Eifer und ihr guter Wille erwarten ließ, oder denen der Mangel an äußeren Mitteln verwehrte, eins und das andere selbststän dig in Ausübung zu bringen, und die beides in fremdem Dienst zu verwenden genöthigt waren, hier aber ihre Auf gabe gewissenhaft und ehrenvoll löscten. Diese wenigen Worte erlaube ich mir dem kleinen Ne krolog vorauszuschicken, den ich mich gedrungen fühle, von einem jüngcrn Buchhändler zu geben, der im Laufe der letz ten Messe starb und begraben wurde, zahlreich begleitet von seinen Eommilitonen, und dessen sterbliche Hülle ich mit gro ßem Schmerz an einem der schönsten Sonntagsmocgen (21. Mai) der Mutter Erde habe übergeben sehen. Eine vieljährige Freundschaft mit dem Entschlafenen wird cs ent schuldigen, daß gerade ich das Wort ergreife, welches viel leicht mit mehr Recht einem seiner Landsleute gebührt hätte. Es war Earl Otto Hermann Schulz, geboren in Leipzig am 2. Juli 1809, und gestorben am 17. Mai 1843. — Nach vollendeter Schulbildung, die er in der Anstalt des Mag. Hempel erhielt, trat er 1825 bei Herrn Jasper (Weygandsche Buchh.) in die Lehre, und beendigte sie im Jahre 1829. — 1830 kam er als Gehülfe zu Herrn En gelmann in Leipzig und verließ dessen Handlung bis zu sei nem Tode nicht wieder. Der Vater des Verstorbenen ist der noch lebende Lehrer an der Nikolaischulc zu Leipzig, Herr EhristianFriedr. Wilh. Schulz, gleichfalls ein gelernter Buchhändler, und in den Jahren 1804 bis 1808 stiller Gesellschafter der dem Professor Kühn gehörenden S chäfcr'schen Buchhandlung. Das Gesellschaftsverhältniß lößtc sich in dem letzteren Jahre und seitdem lebt Herr Schulz dem Lehrerberuf. Nichts weniger als äußerlich vom Glück begünstigt, hat er dennoch dem verstorbenen Sohne diejenige Ausbildung zu verschaffen gewußt, die der von ihm gewählte Beruf erforderte und hat »in dessen kindlicher Liebe einen reichen Ersatz für seine Opfer gefunden. Nur einen herben Schmerz hat der Sohn dem l Vater gemacht, cs war der erste und der letzte: den durch seinen frühzeitigen Tod, der durch die sorgsamste Pflege der Seinigen, und eine von seinem Principal stets gern zuge standene Erleichterung der ihm obliegenden Geschäfte, wohl äufgehalten wurde, aber nach langen Leiden dennoch er folgte. Die eigene Gewissenhaftigkeit, und eine oft bis ans Reizbare glänzende Bcrufstreuc des Verstorbenen ließ aber eine eigentliche dauernde Erholung von Geschäften und Ar beiten kaum zu. Sein Andenken wird allen denen lieb und wcrth blei ben, die in näheren Verhältnissen mit ihm gestanden haben, —mir war er in seiner anspruchloscn Gefälligkeitimmer eine wohlthucnde Erscheinung. Leicht sei ihm nun der Grabhügel, der sich, während der wohlangemcssenen, frei gehaltenen, Rede eines seiner Leipziger Standesgenosscn über seiner irdischen Hülle wölbte. Enslin in Berlin. Rechtfertigung. In Bezug auf die Rüge in Nr. 62 des diesjährigen Börsenblattes haben wir nur zu erklären, daß der jetzige Besitzer und Redacleur der Abendzeitung Herr Advokat R. Schmieder die Bemerkung, dieses Blatt sei hier und in Leipzig zum Preise von 67^^ zu erhalten, ohne unser Vorwisscn und wider unfern Willen in das Pcogamm ausgenommen hat. Dresden, den 16. Juli 1843. Arnold ische Buchhandlung. Verantwortlicher Redactcur: I. de Marte.
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