Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1843
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- 1843-06-16
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- 16.06.1843
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1781 56 1782 möchte er diesen zu Gefallen nicht noch einmal verlieren j wollen, denn verlieren würde er bei der Aendcrung, haupt sächlich der süddeutsche, im Allgemeinen der ganze, deutsche Sortimentshandel. Keine Wahrscheinlichkeitsrech nung scheint natürlicher und richtiger. Hr. E. erwähnt en passant was der Sortimentshandel im Allgemeinen ein- zubüßcn befürchtet. Von den kleinen Verlusten gar nicht zu reden, die jede Handlung haben würde, um 10 Pfennige in ihre Landcsmünze zu übersetzen, ohne daß ihr Publikum unwillig wird und sie selbst verliert, befürchtet der Sorli- mcntshandler, daß, wenn der Ncugroschen (oder richtiger' der Thaler von 30 Groschen, der sächsische oder preußische Thaler) Meister wird, cs zu Ende sein werde mit dem Agio von 4 Pfennigen, das man jetzt für den Thaler erhält, wenn man in Thalecn sti natura und mit dem Agio von 2 ggr. am Louisd'or, das man erhält, wenn man in Louisd'ors zahlt. Es ist mit Gewißheit anzunchmcn, daß Hr. E., der diese Befürchtung belächelt", nicht unter diejenigen Verleger gehören werde, welche, wenn die Umstände sie dazu einladen, prcuß. Eour. in natura fordern werden. Allein, wenn man erwägt, daß cs eine Lächerlichkeit sein würde, wenn der Buchhandel, nachdem er einmal preuß. Eour. als seine Währung bezeichnet hat, bei den Zahlungen dennoch eine fingirte Währung gelten lassen würde, und daß der Gebrauch, Louisd'ors zu einem höhern Cours zu rechnen, sich von einer Zeit her datirt, die nicht mehr besteht, wo Verlags-oder Sortimentsgcschäfte noch nicht wie Fabrikation und Handel einander gegenüberstanden, und die Interessen des Sorti- mentshandcls noch eine gewichtigere Stimme im Rathe hat ten ; so kann man unmöglich der Ansicht des Hrn. E- bei pflichten. Man rufe sich in das Gedächtniß zurück, wie nach Aufhören der alten Buchhändlerwährung zu erweisen gesucht wurde, daß der Verleger das Recht habe, in preuß. Eour. Zahlungen zu verlangen. Die Handlung, welche zuerst daraus bestand, erklärte einfach: daß es dem Verleger sreistehcn müsse, die Währung zu bestimmen, in der er seineVcrsendungen mache; die ihrige nun sei in Zukunft preuß. Eour., also dürfe sie fordern, daß man sie auch in preuß. Eour. bezahle und — man hat es gcthan, und thut cs noch. Ist preuß. Eour. aber erst die allgemeine Währung des Buch handels, so steht Niemanden im Wege, ähnliche Eonscquen- zen zu ziehen und dieselben mit dem Recht der vis „nita geltend zu machen, wie jene durch ihre eigenthümliche Stel lung auch ohne fremden Succucs dazu befähigte Handlung. Beruhigende Versicherungen Einzelner und selbst Vieler kön nen für den Sortimentshandel keine Gewähr sein, daß die Gefahr nicht cintreten werde, die er sich aus der Lage der Dinge abstrahirl. Wenn sie sich rcalisirte, so würde die größere Verlagshandlung die Meßreise nichts mehr kosten, der Sortimentshändler dagegen würde Reisegeld zu bezahlen haben, wenn er auch zu Hause bleibt. Dicß kann aber nicht sein. Es ist nicht politisch und nicht billig, wenn man es heischt. Die Vortheile, welche der Sortimentshandcl inne hat, müssen, so verlangt es das Interesse des Buchhan dels, als ihm von Rechtswegen zustehende betrachtet wer den. Das Interesse des Buchhandels fordert nicht die Schmälerung des Gewinnes des Sortimentshändlers, — fordert nicht einen Krieg der Glieder mit dem Magen! Der zweite Theil des Aufsatzes des Hrn- E. beschäftigt sich mit den Angelegenheiten des süddeutschen Buchhandels, der nach Hr. E.'s Ansicht keine andere Spurweite hat als das norddeutsche. An die Versicherung, das man sich ledig lich auf die Decimaltheilung der sächsischen Neugroschen ge stützt habe, als man mit der Behauptung fackelte, daß der süddeutsche Sortimcntist durch die Neugroschen den vierten Theil seines Nettoeinkommens verlieren werde, schließt sich eine auf einen Tarif gegründete Berechnung, nach welcher er im Gcgentheil noch dabei gewinne. Die Decimaltheile der sächsischen Neugroschen sind jedoch, meines Erinnerns, niemals in diesem Sinne zur Sprache gekommen und influi- ren auch wohl gar nicht auf das süddeutsche Rechnungswe sen. Dagegen ist richtig, daß gesagt worden ist, der Sor timentshandel im Süden sei bedroht, ein Vierthcil seines Nettoeinkommens zu verlieren, wenn er sich die Rechnung in Neugroschen aufdringen läßt, versteht sich, in so weit sein Einkommen sich aus dem Verkauf von Sortiment bil det, das ihm in Neugroschcn angesetzt worden ist. Der Thaler, bemerkt Hr. E. ferner, werde in Süddeutschland ä 1 fl. 48 kr. gerechnet, mit Ausnahme von Würtcmberg, wo man schon früher erklärt habe, sich mit 1 fl. 45 kr. be gnügen zu wollen, was kurz nachher dahin erläutert worden sei, daß wenn der Verleger selbst den Preis ä 1 fl. 48 kr. anzeige, man sich dieß gefallen lasten wolle. Dieß klingt, wie wenn die württcmb. Buchhändler in einem Raptus von Humor sich zuerst verbeten hätten, daß ihnen das Publikum für den Thaler 1 fl. 48 kr. bezahle, späterhin ihre Freigebigkeit aber dahin corrigirt hätten, daß wenn der Verleger dies schief neh men dürfte, sie auch 1 fl. 48 kr. rechnen würden. So lustig war der Gang der Dinge jedoch nicht. Man hatte bis zu Ende 1840 den Thaler zu 2 fl. bei 10 ff Rabatt gerechnet. Nachdem aber benachbarte Gegenden dies benützt hatten, um in Würtcmberg Offerten zu 1 fl. 48 kr. mit 10 ff Rabatt zu machen, war man überzeugt, daß die schlimme Zeit gekom men sei, wo auch Würtcmberg den Weg cinschlagen müsse, den schon ein Decennium länger seine Umgebungen wandel ten. In Tübingen wollte man nur 1 fl. 45 kr. ohne Rabatt rechnen, in Stuttgart war eine Handlung für das nämliche System; die übrigen glaubten sich aber nicht darauf entlasten zu dürfen, weil der Kundenjägcrei damit Thor und Thür ge öffnet worden wäre; sic stimmten deßhalb für 1 fl. 48 kr. mit Rabatt. Nun erklärte aber eine Handlung, daß sie sich an diesen Entschluß der Mehrzahl nicht binden, sondern den Thaler zu 1 fl. 45 kr. mit Rabatt rechnen werde. Der Her gang ist seiner Zeit in der süddeutschen HZ.Zcitung ausführ lich berichtet worden. Wen er näher intercstirt, mag ihn dort Nachlesen. Das Ende vom Liede war, daß die distcntirendc Handlung die übrigen aus eben demselben Grunde, warum das Veto eines Einzelnen den Landtag in Polen beherrschte, nöthigte, 1 fl. 45 kr. zu acceptiren. Seitdem rechnet man den'ganzen Thaler zu 1 fl- 45 kr. und sucht die Groschen durch den, von Hrn. E. mitgetheilten Tarif in Einklang mit der, in 3 kr. Stücken (Groschen) und Batzen (— 4 kr.) sich bewegenden landläufigen Aahlungsweise zu bringen, und we nigstens dafür 1 fl. 48 kr. pr. Thaler zu erzielen. Von ei nigen Handlungen wird dieser Tarif genau eingehalten, von "l andern nicht, und das Problem, den Einzelnen zu dem zu 122*
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