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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1843
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1843
- Sprache
- Deutsch
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1555 47 1556 Justus zur Wahrheit gemacht. Nicht minder sind zu den Collegen vom alten Schrot und Korn die Herren F. A. Leo in Leipzig, und Ioh. Leb. Carl Deren dt, Besitzer der Mylius'schen Buchhandlung in Berlin, zu rechnen. Unter diese zählen wir auch F. Ehr. W. Vogel, und zwar im besten und edelsten Sinne des Worts, ihn, der eine der ältesten, größten und geachtetsten Leipziger Handlungen fortsetzend und ansehnlich erweiternd, nicht nur im Buchhandel seinen Platz unter den Ersten und Besten stets mit Ehren behauptete, sondern auch in seinem Privatleben und seiner gemeinnützigen Thätigkcit, welche keine Aufopferung scheute, sich die allgemeine Achtung und Liebe seiner Mitbürger erwarb und erhielt." „Dieienigcn seit einem Jahre verstorbenen College», welche nicht Mitglieder des Vereins waren, sind: Dederich in Bamberg, Hassel in Elberfeld, Hiltebrand (Firma: Christen) in Thun, Korn in Laibach, Landes in Preßburg, Schmidt in Hirschberg, endlich Albert Darnmann, früher in Züllichau, und Georg Voß, der Vaterunsers Leo pold Voß, der seine früher dem Buchhandel gewidmete ausgezeichnete Thatigkeit und Gcwandheit später einem an dern Geschäfte zuwandte." „Wenn wir aber so eben den Verlust so manches ehrwürdigen Veteranen beklagen mußten, so besitzen wir doch deren noch Gottlob eine ansehnliche Zahl in unseren Vereine, von welchen nicht Wenige zur Messe anwesend sind, unter ihnen unfern alten, lieben ehrwürdigen Carl August Kümmel aus Halle, der seit vollen fünfzig Jahren nur ein einziges Mal den Besuch der Ostermesse ausgesctzt hat, als die Cholcrasurcht zwischen den Nachbarstädten eine unübcrsteig- liche Scheidewand ausgefübrt hatte. Gewiß vereinigen Sic sich alle mit mir in dem Wunsche, daß es ihm noch lange ver gönnt sein möge, die Früchte seines Fleißes und den Segen eines ehrenhaften Lebens mit gewohnter Heiterkeit zu genießen." Diesem Eingänge schloß Herr Frommann den Bericht über die Geschäfte des Vereins an, welche im letzten Jahre die Thätigkcit des Vorstands in Anspruch genommen hatten. Hierbei erwähnte er namentlich die Uebecgabc der Druck schrift über Ccnsur und Preßfreiheit an die hohe Königlich Sächsische Staatsregicrung, welche im vorigen Sommer statt- gefundcn habe, womit dieArbciten des in derOstermcsse 1841 gewählten zweiten außcrordcntlichcnAusschusscs beendigt wor den seien. In Bezug auf die Gesetzgebung über den Nachdruck, welche den Gegenstand der ersten von demselben Aus schüsse verfaßten Denkschrift ausgemacht habe, sei die Vorlage eines Gcsetzesentwurfs hierüber an die jetzt versammelten Stände des Königreichs Sachsens zu erwähnen, welcher in den Hauptpunkten mit den preußischen, wcimarischcn, bairi schen und braunschweigischen Gesetzen übcrcinstimme und bereits in der zweiten Kammer unter thätiger Mitwirkung des Herrn H. Brockhaus berathcn worden sei, wie sich früher um das bairische Gesetz der werthe College E. Enke, als Kammermitglied, wesentliche Verdienste erworben habe. Die Vorlage eines solchen Gesetzentwurfes und das Ausgeber: des bisher im Königreich Sachsen festgehaltenen sog. ewigen Verlagsrechts sei ein bedeutender Fortschritt zu dem von ihnen gewünschten Ziele, der Gleichförmigkeit des Rechts in Bezug auf literarische Erzeugnisse durch ganz Deutschland und der Vorstand halte dafür den Verein zum ehr furchtsvollsten und wärmsten Danke verpflichtet. Der Vorsteher richtete hierbei die Frage an die Generalversammlung, ob sie mit ihm darin übereinstimme, daß der hohen Königlich Sächsischen Negierung für die durch diesen Gesetzcsvorschlag dem Buchhandel gezeigte Berücksichtigung der Dank des Vereins der deutschen Buchhändler zu gegenwärtigem Protokolle ausgesprochen werden solle, welche durch all seitige Acclamation bejaht wurde. Er bemerkte hierauf weiter, daß, sowie diese Angelegenheit im Herzen Deutschlands und im Mittelpunkte des Buchhandels fortgeschritten sei, sich auch an der äußersten Grenze ein erfreuliches Streben zur Gleichstellung der literari schen Rechte gezeigt. Auf eine von dem Collegen Bruhn in Schleswig bei dem dortigen Provinziallandtagc cingereichtc Bittschrift habe die große Majorität dieser Versammlung an ihren Herzog, den König von Dänemark, die Bitte gerichtet, die Gesetz gebung des deutschen Bundes über Nachdruck auch auf Schleswig, wie bereits für Holstein geschehen, auszudehncn. Jetzt richteten sich die Blicke des Vereines vor allen deutschen Ländern auf Würtcmberg mit dem sehnlichsten Wunsche, daß auch dieses Land, in so vieler anderer Beziehung ein Vorbild, endlich eine Gesetzgebung über den Nachdruck erhalten möge, die seine jetzige beklagenswcrthe Jsolirung zum Besten der Literatur und des Buchhandels und in Uebcrcinstimmung mit dem Rcchtssinnc des ganzen deutschen Volkes, soweit dicß an geistigen Interessen Thcil nimmt, aufhebe. Hierauf ging der Vorsteher darauf über, daß der, in voriger Ostermesse zur Prüfung von Ucbcrtretungcn des §. 12 ck. gewählte außerordentliche Ausschuß die ihm vom Vorstande mitgethciltcn zwei Fälle sorgfältig geprüft, den einen, als nicht zu urgircn, beseitigt, den andern aber einer sorgfältigen Untersuchung unterworfen und für geeignet erkannt habe, der Generalversammlung mit dem Anträge auf Ausschluß vorgelegt zu werden. Die statutenmäßig zur Verant wortung Aufgefordcrten hätten jedoch den Verein durch freiwilligen Austritt aller weiteren Verhandlungen üdechobcn. Hieran schloß sich die Anzeige vom Tode des bisherigen Börsendieners Walther, der seiner Familie in sei nen besten Jahren entrissen worden, ohne ihnen einiges Vermögen zu hinterlassen. Wegen seiner Treue und unermüd- chen Thätigkcit in seinem Berufe beantragte der Vorstand als Ancrkennlniß derselben ein von dem Verein seiner Wiltwe zu verwilligcndes Gnadengeschenk von 30 was von der Generalversammlung durch allseitigen Zuruf genehmigt wurde. An Walthers Stelle habe der Verwaltungsausschuß der Börse zum Hausmann derselben, dem auch das Amt des Börsendiencrs mit übertragen sei, unter fünfzig Bewerbern mit großer und dankcnswerther Sorgfalt und Um sicht den jetzigen Börsendiencc Bogen gewählt, dessen bisherige Leistungen die Wahl vollkommen rechtfertigen.
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