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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1915
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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295. 20. Dezember 1915. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. seinen Bestimmungen wird abfinden müssen. Die Zeit wird lehren, ob die Befürchtungen der Verleger begründet waren oder nicht. In der Jahresversanimlung des dleäeilanäsobsn Land van Lookbilläerpatroons, abgehalten am 21. August 1915 zu z'Gra- venhage. wurde der folgende Antrag einstimmig angenommen: Die Jahresversammlung stellt die Tatsache fest, daß «ine allge- meine Erhöhung der Preise der Buchbindereien infolge der außer ordentlichen Steigung sowohl der Preise der Grundstoffe als der Arbeitslöhne notwendig ist. Der dioäorlandsoko vitAsversboud hat am 30. September in 'SGravenhage seine Jahresversammlung abgehalten. Der Vor sitzende W. I. Schillemans, Zutphen, gedachte in seiner Eröff nungsrede seines Vorgängers N. G. van Kämpen, an dessen Stelle er getreten ist, und glaubte feststellen zu können, daß der Krieg bisher nicht allzusehr auf den Geschäftsgang eingewirkt habe und daß auch die noch austretenden Schwierigkeiten überwunden wer den würden. Ferner erwähnte er die Einbringung des von mir bereits besprochenen Entwurfs betr. das Urheberrecht und gab der Hoffnung auf dessen Annahme Ausdruck. In den Vorstand wur den gewählt C. A. I. van Dishoeck, Bussum; W. L. Brusse, Rot terdam. und W. Versluys, Amsterdam, letzterer als Schatzmeister. Besprochen wurden die Unterstützung des Scbovlinuseums zu Stellenbosch (Transvaal) durch die niederländischen Verleger; die Notwendigkeit der Erhöhung der Bücherpreise und die Mög lichkeit der Schaffung von Erleichterungen der Ausfuhr sowohl niederländischer als deutscher Bücher über See. Den Mitgliedern Mouton, Nijhoff, van Dishoeck wurde der Dank der Versamm lung ausgesprochen für ihre Mühewaltung in Sachen der nieder ländischen Ausstellung auf der Bugra. In einem gemeinschaftlichen Rundschreiben zeigen die Ver leger unserer wichtigsten Monatsschriften: Do Kids; KIssvier's llaandsekiikt; Kroot-dikdeiland; Uoliandsebs Uevuo; Indiseb« Kids; Norirs' Ungarin; Kodsriand; diiouvve Kids; Ours I'iouv; Op to Uogto; däsdspisgol und WetenseiiLppeisijks Linden an, daß sie sich infolge der fortwährend gestiegenen und noch steigen den Herstellungskosten gezwungen sehen, diese Zeitschriften mit Anfang des Jahres 1916 im Preis zu erhöhen. Die Preiser höhung beträgt etwa 10—15 Prozent. Leider haben sich die Vcr- leger nicht veranlaßt gefühlt, mit der Preiserhöhung noch etwas weiter zu gehen, um so imstande zu sein, dem Sortiment einen höheren Rabatt als den bisherigen — nach allgemeiner Ansicht ungenügenden — von 28 Prozent zu gewähren. Diese Frage wird neuerdings in verschiedenen Einsendungen im Uiourvsbiad voor den Lookbsndel besprochen. Es wird darauf hingewiesen, daß, während alle Unkosten und die Ansprüche des Publikums gewachsen seren, der Durchschnittsrabatt noch auf der selben Höhe stände, wie vor fünfzig und mehr Jahren. Ein höherer Rabatt könne, wenn nur der gute Wille bei den Verle gern bestehe, eingeführt werden, wie auch die Tatsache seines Be stehens im Auslande beweise. Die Verleger wissen darauf nicht viel zu antworten oder warten mit dem bekannten Schlagwort vom Versagen des Sortiments auf und den erheblichen Kosten der dadurch notwendigen direkten Propaganda des Verlegers. Den Lesern des Börsenblattes erzähl« ich damit natürlich nichts Neues. Alles schon dagewesen, sagt Ben Akiba, und ich fürchte, es wird noch sehr viel Wasser in die Nordsee fließen, ehe den Klagen ein Ende gemacht wird. Am 24. Oktober erschien bei van Holkema L Warendorf, Amsterdam, Nr. 2000 der angesehenen und in ihrer Art Wohl hier zu Lande einzig dastehenden literarisch-politischen Wochenschrift Do Lmsterdammer, IVeekirlad voor dioderiand, wegen der grü nen Farbe ihres Umschlags allgemein bekannt als »Oe Kroone«. Sie kann jetzt auf einen Zeitraum von fast 40 Jahren seit ihrer Gründung durch I. de Koo zurückblicken, der sie nach und nach, trotz aller Schwierigkeiten, besonders da er anfangs den meisten viel zu radikal war, zu hoher Blüte brachte. Jetzt erscheint sie unter der Leitung von Prof. Mr. I. A. van Hamel, Prof. vr. H. Brugmans, Mr. E. S. Orbio de Castro, vr. Frederik van Eeden und Mr. G. Keller. Eine ganz besondere Popularität ge nießt die wöchentliche Bildbeilage, die — wenn ich nicht irre —, seit Anfang des Blattes ohne Ausnahme von Joh. Braaken- siek gezeichnet, ein aktuelles Thema städtischer, Landes- oder inter nationaler Politik behandelt und als »de plaat van de Kroene« Viel besehen und besprochen wird. Die Festnummer enthält zahl- reiche Beiträge bekannter Persönlichkeiten und wird durch die beiden, mit dem Blatt übrigens durchaus nicht sympathisieren, den Politiker und Ex-Minister A. F. de Savornin Lohman und vr. A. Kuyper eröffnet. Von Ausländern ist Th. Wolfs vom Berliner Tageblatt mit einem Artikel »Der Krieg und die Presse« und C. I. Peer von der Rovierv ok Levievs sSteads Nachfolger) mit einem Artikel »Dliedournalist: vriend or enemx?« vertreten, während ein Beitrag von Clemenceau infolge der jetzigen Postverhältnisse nicht zeitig genug eintraf. Bei I. A. Boom, Haarlem, erschien Anfang Oktober die erste Nummer von »Ouds Kunst«, von rnaandscirrikt voor verraino- laara on kunstsinnigen. Das Blatt soll monatlich erscheinen und, reich auch mit Farbendrucken ausgestattet, das ganze weite Ge biet der alten Kunst und des Kunstgewerbes in allen feinen Ver zweigungen behandeln. (Preis des Jahrganges 7 ti. 50 e., fürs Ausland 10 kl.) Das erste Heft enthält: Inlsiding; de Jonge, Or nament en rnsubelen in de trveedk bellt der XVlle eeuv-, mit 10 Illustrationen; Hennus, 6. L. Liranesi, etser (1720—1778), mit 2 Illustrationen; Lugt, vaa Haarlem Kuseum en tentoonstelling, mit 12 Illustrationen; In de magLsxnen door V. v., mit 1 Far bendruck; Oude sebilderijen in Lulebri: Oolleotie koudstikker, mit 8 Illustrationen; Vraagbaak; Libliograpkis door L. .1. van iliikkel. P. M. Kleine Mitteilungen. Bekanntmachung über Zeitungsanzeigen. Vom 16. Dezember 1915. — Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 folgende Verordnung erlassen: 8 1. Anzeigen, in denen Gegenstände des täglichen Bedarfs, insbeson dere Nahrungs- nnd Futtermittel aller Art, sowie rohe Naturerzeug nisse, Heiz- nnd Leuchtstoffe, Düngemittel oder Gegenstände des Kriegs bedarfs angeboren werden, oder in denen zur Abgabe von Angeboten über solche Gegenstände aufgcfordert wird, dürfen in periodischen Druckschriften nur mit Angabe des Namens oder der Firma sowie der Wohnung oder der Geschäftsstelle des Anzeigenden znm Abdruck gebracht werden. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be hörden können Ausnahmen zulassen. 8 2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem 18. Dezember 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 16. Dezember 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 297 vom 17. Dezember 1915.) 8k. Eine G. m. b. H. kann nach einem Konkurs nicht gelöscht werden, wenn gegen sie noch ein Zivilprozcß schwebt. Urteil des Obersten Landesgerichts München. (Nachdruck verboten.) — Im Jahre 1912 mar über die S. G.-Fabrik mit beschränkter Haftung der Konkurs eröffnet worden. Nachdem dieser durch einen Zwangsvergleich er ledigt war, beschlossen die Gesellschafter, das Unternehmen nicht weiter- znfnhren. Im Gesellschaftsregistcr wurde ein diesbezüglicher Lö- schungsvcrmerk gemacht. Nachträglich stellte sich heraus, daß eine Firma O. D. gegen die gelöschte G. m. b. H. einen Zivilprozeß auf Zahlung von ca. 2000 Mark führte. Nunmehr löschte das Gericht den Löschungsvermerk: auf die Beschwerde des früheren Geschäftsführers der G. m. b. H., der im Konkurs als Liquidator tätig war, bestätigte« das Landgericht und das Oberste Landesgericht in M tt n ch e n das Verfahren das Amtsgerichts, und zwar aus folgenden Gründen: Die Gesellschaft m. b. H. wird durch den Konkurs aufgelöst. Ihre Liquidatiou unterbleibt jedoch; sie findet erst nach der Beendi gung des Konkursverfahrens statt. Das Landgericht hält die Liqui dation noch nicht für beendigt, weil noch ein Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft m. b. H. und einem ihrer Gläubiger schwebe und es nicht ausgeschlossen sei, daß der Gesellschaft m. b. H. hieraus ein Anspruch, wenn auch vielleicht nur auf Kostenerstattung, gegen die klägerische 1647
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