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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1843
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- Erscheinungsdatum
- 07.03.1843
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- Deutsch
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503 19 594 „Daß die Buchhändler auf der Leipziger Messe sich nach dem Satze: der Thaler zu 24 Groschen berechnen, hat zwar seine Richtigkeit, es wird aber hierunter sächsisches Geld verstanden und es kann hierbei kein Hinderniß entstehen, wenn die Preise neben diesem Gelbe auch in einer andern Währung angeführt werden. Um indessen jeden Vorwand zu, wenn gleich nicht gegründeten Beschwerden zu beseiti gen, wird nachgegeben, daß in den für die Leipziger Messe bestimmten Verlags-Eatalogen die Preise der Bücher nur nach der Eintheilung der Thaler zu 24 Groschen angesetzt werden können." Ich bin nun immer der Ansicht gewesen, daß wenn da mals in Sachsen schon der gesetzliche Münzfuß den Thaler zu 30 Groschen bestanden hätte, so würde man uns diese Absonderlichkeit nicht gewährt haben, so wie ich diese Be willigung durch den jetzt mit uns gleichen Münzfuß in Sach sen als erloschen betrachte. Noch finden wir aber später in der Allerhöchsten E.-O. v. 25. Oct. 1825, „daß für künftige Verträge und Rech nungen unter der Bezeichnung Groschen nur Vz„ Thaler ver standen werden sollen", und in der vom 30. Nov. 1829: „Kaufleutc und Gewerbtreibcnde, welche kaufmännische Rechte haben, sollen ihre Bücher, wo solches noch nicht Statt findet, vom Anfänge des Jahres 1830 an nach die ser Eintheilung führen, widrigenfalls sie, wenn bei einer nach den gesetzlichen Bestimmungen eintretenden Vorlegung der Bücher oder daraus zu fertigenden Auszüge eine Eontra- vention gegen diese Bestimmung sich crgicbt, in eine Strafe von 20 bis 100 Thalcrn verfallen." Nach diesen mir bekannten gesetzlichen Vorschriften konnte ich keinen Zweifel haben, daß der in Sachsen, wie in den ganzen Zollvereinsstaatcn, mit den unsrigen gleichgestellte Münzfuß, in dessen einfacher und natürlicher Folge dortige Zahlungen und Bücherpreise den unsrigen entsprechen, von dem preußischen Buchhandel mit Freude begrüßt werden würde, da unsere Geschäfte bedeutend dadurch an Einfach heit gewinnen und gesetzliche Eonflicte jedenfalls dadurch be seitigt würden. Eben so wenig betrachtete ich die Verhält nisse der übrigen auch in Leipzig abrechnenden und zahlen den College« dabei störend, als ihnen zunächst eben so die Gesetzlichkeit, wie der natürliche Eintritt der Veränderung einleuchtcn mußte, da auch die Münzverfassungcn der übri gen deutschen Staaten das Prinzip haben, das Volk vor Bevortheilung und Schaden zu sichern und nicht, wie in d. Bl. 1841 Nr. 39 zu lesen ist, Jnnungsjacken, sondern höchst wohlthätige Institutionen sind. Ferner ist es für Diejenigen, welche in ihrer Heimath einen andern Münzfuß haben, ja ein Leichtes, eine neue Scala für die Reduction in ihre Landesmünze zu entwerfen und sich diese durch den Gebrauch weniger Wochen anzueig nen, so wie einige Stunden auf die Veränderung der Preise in dem für ihren Leipziger Verkehr bestimmten Verlags-Ea- talog zu verwenden. Ucber unsere gesetzlichen Verhältnisse haben sich aber auch hochgeachtete College«, der verstorbene Reimer und Earl Duncker, in der Generalversammlung der Jubilate messe 1841 dahin ausgesprochen: „daß sie neben der Rech nung in Silbcrgroschcn, die sic in ihren Büchern angenom men, mit den Auswärtigen nach 24 Groschen rechneten, daß große Unbequemlichkeit damit verbunden sei, daß diese Nachsicht selbst keine ausdrückliche, sondern nur eine stillschwei gende gewesen sei und sich auf die Fortdauer dieser Gestal tung nicht rechnen lasse." Obgleich ich auch erwog, daß bei einem großen Theilc der über Leipzig handelnden Eollegcn sich die ruhige Betrach tung der Verhältnisse und die Einsicht der Notbwcndigkeir der gewiß nicht angenehmen Veränderungen erst nach und nach finden würden, so envartete ich wie gesagt in keinem Falle ein Hindernis von Seiten der preußischen Buchhänd ler. Daher erstaunte ich, in Nr. 107 des Börsenblatts von 1842 die Bekanntmachung von Herrn Ludwig Oehmigke in Berlin zu finden, daß er sich veranlaßt gefunden habe, sämmtlicheBerliner Buchhandlungen zu fragen : ob es ihnen gefällig wäre, mit den auswärtigen Buchhandlungen in Leipzig nach '/^tel oder '/«tel Thalcrn zu rechnen. — Don 93 Handlungen hatten sich nur 11 für die erster-, 82 da gegen für die zweite Weise erklärt. Ein kleiner Sortimcnlshändlcr darf seine Stimme nicht für entscheidend halten, denn er muß leider sich der Mehr zahl fügen. Aber fragen darf er, ob die Münzverfastungen ganz Deutschlands nur für den Buchhändler Nullitäten sind und zunächst: wie steht es in Preußen? Erklärung. Nachdem im Königreiche Sachsen nach dem Vorgänge Preußens und anderer Deutschen Bundesstaaten ein neuer Münzfuß gesetzlich eingeführt worden war, begannen die Unterzeichneten Buchhändler Leipzigs ihre Bücher und Rech nungen in der neuen Währung zu führen. Es hatte uns dabei nicht einfallen können, dem gesamm- ten Deutschen Buchhandel nach eigner Laune eine Vorschrift machen zu wollen. Alle Buchhändler hatten, so weit sie in Leipzig ihren Vcreinigungspunct fanden, sich bisher in ihrem Rechnungswesen nach dem hier üblichen Münzfüße gerich tet. Die Gründe, welche dies zweckmäßig und nothwcndig haben erscheinen lasten, bestehen auch heute noch, und in verstärktem Maße, da die jetzt in Sachsen gangbare Münze nicht mehr eine eigenthümliche, sondern dieselbe ist, welche bereits im größten Theile von Deutschland gilt. Die Münz convention, welche ein großer Theil der Deutschen Staaten unter sich abgeschlossen hat, ist wohl allgemein als eine Wohlthat angesehen worden. Sollte der Buchhandel allein sie nicht zu würdigen wissen und einseitig den verschwinden den Münzfuß aufrecht erhalten wollen? Auch bei näherem Eingehn auf die Verhältnisse unseres Geschäftes konnten wir die Unbequemlichkeit nur im Uebcc- gang zu einer neuen Währung, nicht aber in dieser selbst finden. Diesen Ucbecgang aber, den wir für unvermeidlich hielten, dachten wir uns leichter zu machen, wenn wir den selben rasch bewirkten, als wenn wir abwacteten, bis wir später durch verdrießliche Erfahrungen d>rzu gezwungen würden. Abgesehen von der Bequemlichkeit, die das Decimalsvstem dem Rechnungswesen gewährt, schien cs uns angemessen und nochwendig, auf die in Deutschland fast allgemein angcnom-
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