Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18430307
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184303076
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18430307
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1843
- Monat1843-03
- Tag1843-03-07
- Monat1843-03
- Jahr1843
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
591 19 592 wurde, damals abstimmen lassen, so würde freilich wohl das Resultat gelautet haben: cs möge beim Bishcri- gcn sein Bewenden haben, während doch jetzt Jeder mann damit einverstanden ist, daß die veraltete Berech nungsweise aufgehört hat. Au den Handlungen, die sich für die Berechnung nach Ncugroschen erklärten, gehöre auch ich, indem ich seit dem Jahre 1842 alle meine Buchhändlerconti nach Thalern und Ncugroschen führe — dabei aber, was ich wohl zu bemer ken bitte, da damit ein Hauptgrund gegen die Neugroschen wegfällt, alle Bruchtheilc beseitige, so daß in meinen Rech nungen nirgendwo ein Pfennig vorkommt —, und ich bin auch bisher trotz der Erklärungen im Börsenblatte nicht ge meint, von dieser Einrichtung jemals wieder abzugehcn. Ich erkläre Ihnen dies ganz offen jetzt, um in der Ostermesse mich darauf berufen zu können, und werde ganz ruhig er warten, welche Maßregeln Sie etwa gegen Diejenigen Vorschlägen, die nicht nachgeben wollen, überzeugt, daß sic an dem ruhigen und verständigen Sinne der deutschen Buchhändler scheitern und unter allen Umständen unprak tisch und unausführbar sein werden. Ich habe meinerseits nicht verlangt, daß irgend Jemand mir seine Facturcn auch in Neugroschcn stelle, aber ebenso wenig werde ich mich durch Drohungen bestimmen lassen, von etwas abzugehen, was ich als zweckmäßig erkenne. Ich glaube deshalb nicht von der Mehrzahl meiner Herren Eollegcn verkannt zu werden, und in dem deutschen Buchhandel den Ruf zu genießen, daß ich weiß, wie das Interesse des Verlags - und Sortiments- Buchhändlers nur eins ist, daß ich die Verwendung für meinen Verlag durch gute Bedingungen lohnend mache. Aber hiermit haben die Neugroschen nichts zu thun: diese Grundsätze sind und bleiben dieselben bei Ncugroschen und Gutengroschen. Ich verdenke es Niemanden, wenn er es lieber bei der bisherigen Berechnungsweise zu belassen wünscht, und ich spreche es selbst offen aus, daß ich es bedaure, daß das System von 24 Groschen fast allgemein in Deutschland in ein System von 30 Neugroschen umgcstaltet worden ist. Ich verkenne die Jnconvenienzcn nicht, die für den Augenblick mit dem neuen Münzsystem verbunden sind, aber ich bin der Mei nung, daß sie sich am besten werden vermeiden lassen, wenn man sich gleich ganz demselben anschließt. Die sächsischen Buchhandlungen werden sich nie anmaßen, zu ver langen, daß Alles sich nach ihnen richte, möge man es ihnen aber auch nicht verdenken, wenn sic ihrer Ucbcrzcugung fol gen. An sich war es natürlich, daß, seitdem gleichzeitig wie in Sachsen auch in einem großen Theile von Deutschland die Berechnung nach Thalern zu 30 Groschen eingeführt wurde und man sich in dieser Hinsicht Preußen fast allge mein anschloß, es sächsischen Handlungen zweckmäßig schien, diese Bercchnungsweise auch für ihre Beziehungen zu dem deutschen Buchhandel cinzuführen. Ich gehe nicht soweit zu behaupten, daß die sächsischen Buchhandlungen nicht mehr ihre Eonti mit den Auswärtigen nach Thalern zu 24 Gro schen führen dürften und daß cs nicht möglich gewesen wäre, noch einige Jahre die bisherige Berechnungsweise bei zubehalten ; sieht man aber über die allernächste Zeit hinaus, so wird man sich nicht in der Ansicht täuschen, daß es bald große Jnconvenienzcn mit sich führen wird, wenn der Buch händler fortwährend seine Preise nach einem Münzsystem und nach Münzen berechnet, die kaum irgendwo noch existi- rcn; wenn der deutsche Buchhandel, dessen Verhältnisse ihn so entschieden darauf Hinweisen, nicht hinter der Zeit Zurück bleiben, für seine Geschäfte allein eine Rechnungsmünze einführen will, die fast verschwunden ist. Nur in dem An- schlicßen an das im Volke vorhandene Geld und Rücksicht nahme auf die wirklich vorhandenen Münzen wird der deutsche Buchhandel zweckmäßige Preise für seine Erzeugnisse stellen können. Ich will cs Ihnen hierbei überlassen, statistische Aufstel lungen zu machen über die Länder, die nach Thalern zu 24 Groschen, nach Thalern zu 30 Ngr. und gar nicht nach Tha lern rechnen, bitte Sie aber, mich mit der Differenz von 10 und 12 Pfennigen zu verschonen, da ich entschieden der Mei nung bin, daß aus den Buchhändlerrechnungen alle Pfen nige verschwinden sollten. Ich glaube, daß die statistische Aufstellung zu der Ansicht führen wird, daß auf die Länge der Zeit es nicht thunlich sein werde, sich der Berechnung nach 30 Neugroschen zu entziehen, und von dieser Ansicht ausgehend, habe ich sofort mich dazu entschlossen. Daß die jenigen Handlungen, die in Ländern wohnen, wo gar nicht nach Thalern gerechnet wird, außer der Unbequemlichkeit, die für den Anfang für sie entsteht, gar nicht wesentlich bei der Frage bcthciligt sind, liegt auf der Hand, und ich ent halte mich weiterer Ausführung darüber; daß die Ncugroschen sich eben so gut und zum Theil noch besser in Gulden und Kreuzer nach dem 24 - und 20-Guldenfuß, nach Mark und Schilling, Francs rc. rcduciren lassen, bedarf keines Beweises. Ich wiederhole Ihnen zum Schluß meine Erklärung: daß ichunter keinenUmständenvon derBerech- nung nach Ncugroschen wieder abgehcn werde und erwarte ruhig, was Sic in Ihrem Eifer über mich und die mit mir gleichgesinnten Eollegen zu beschließen für gut erachten. Ich empfehle mich Ihnen ergebenst F. A. Brockhaus. Wie steht es in Preußen? Im K. Pr. Gesetz vom 30. Sept. 1821 über unsere Münzvcrfassung, welchem weitere Erläuterungen Vorbehal ten bleiben, ist zu lesen, daß bei uns der Thalcr ü 30 Gro schen gilt und in der Allerhöchsten C.-O. v. 22. Juni 1823, daß Gewerbtreibende, so wie alle diejenigen, welche ihre Waaren öffentlich ausbicten, die Preise nach der neuen Ein- theilung der Thaler zu 30 Groschen zu stellen haben. Da nun damals auf dem Meß- und Stapclplatze des deutschen Buchhandels, Leipzig, auf welchem unsere auswär tigen Geschäfte abgewickelt und durch Zahlung ausgeglichen werden, ein Münzfuß den Thaler zu 24 Groschen statt fand , es daher für uns von Wichtigkeit war, für diesen Ver kehr die Preise unserer Verlagsbücher in Thalern ü 24 Gro schen stellen und auf Ankündigungen und Eatalogen bekannt machen zu dürfen, so fand sich das hohe Ministerium des Innern zu folgender Verordnung unterm 18. Nov. 1824 veranlaßt:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder