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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. A 290, 14. Dezember 1915. uützigcr Weise zur Verfügung stellten. Die Unterzeichneten Stellen sind nicht alle gleich organisiert, und auch die Art, wie sie arbeiten, ist verschieden. Einige von ihnen legen mehr Gewicht auf religiöse und erbauliche Schriften, andere versenden mehr unterhaltende und be lehrende Bücher, noch andere daneben auch Karten der Kriegsschau plätze, Unterhaltungsspiele, Liederbücher, Musikalien und Musik instrumente. Sie alle wollen diese Arbeit, die ihnen viel Mühe ver ursacht, aber auch viel Dank und Anerkennung eingetragen hat, mit Freuden fortsetzen; aber ihre Vorräte gehen jetzt überall auf die Neige, ihre Geldmittel sind erschöpft, und sie brauchen not wendig größere Geldmittel zum Ankauf neuer Bücher und Zeitschriften und zur Deckung der sonst entstehenden Unkosten. Auch die kleinste Gabe wird dankbar angenommen. Wir bitten Sic dringend und herzlich, an eine der hierunter be zeichnten Stellen eine Geldspende zu schicken, und zwar an diejenige Stelle, von der Sie annehmen, daß sie Ihre Gabe am meisten in Ihrem Sinne verwenden wird. Arbeitsausschuß katholischer Vereinigungen zur Verteilung von Lesestoff. Berlin 8^. 48, Wilhelmstr. 37. Ausschuß fiir Unterstützung der evangelischen Militärseelsorge im Felde. Rheydt, Bez. Düsseldorf. Ausschuß zur Versorgung der Dozenten und Studenten im Felde mit Lesestoff und Deutsche Kriegsgefangenen Hilfe. Gemeinsame Geschäftsstelle: Berlin 0. 2, Kleine Museumstr. 5 6. König!. Bibliothek. Kriegsbücherei. Berlin 7, Dorotheenstr. 81. B ü ch e r s a m m e l st e l l e der Hausbibliothek S. M. des Königs. Berlin 0. 2, König!. Schloß. E e u t r a l - A u s s ch u ß für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche. Berlin-Dahlem lPost: Berlin-Lichterfelde), Altenstcinstr. 51. Deutsche D i ch t e r - G e d ä ch t n i 8 st i f t u n g. Hamburg-Großborstel. G e s a m t a u s s ch u ß zur Verteilung von Lesestofs i in Felde und in den Lazaretten. Berlin 7, Neichstagsgebäude, Portal 5, Zwischengeschoß Zimmer 8. Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung. Berlin 52, Lüneburgerstr. 21. Hauptverein für christliche Erbau ungsschriften. Berlin 35, Lützowstr. 48. Kaiser-Wilhelm-Dank. Berlin M. 35, Flottwellstr. 3. Verein vom hl. Karl Borrom äus. Bonn a. Nh., Wittelsbacherring 9. Verein zur Verbreitung guter volkstümlicher Schriften. Berlin 35, Karlsbad 23. In anderer Form — auch unter Kürzung in den Unterschriften — ist die Bekanntmachung der Sammlung in Preußen nicht gestattet. — Es wäre sehr zu wünschen, daß recht viele Verlagsbuchhandlnugen den Aufruf durch Abdruck in ihren Verlagsveröffentlichungen verbreiten und damit zur immer weiteren Ausbreitung der Kenntnis von den geistigen Bedürfnissen unserer Krieger und den Bestrebungen zu ihrer Behebung beitragen würden. Liebesgaben au Studenten im Felde. Der Ausschuß zur Ver sendung von Liebesgaben an Dozenten und Studenten und an kriegs- gefangene Akademiker beabsichtigt, allen Studenten zu Weihnachten Sendungen von Buchliebesgabcn zu übermitteln, und zwar eine ins Feld, eine in die Lazarette und eine in die Kriegsgefangenschaft. Er bittet deshalb um die sofortige Abgabe der Adressen der im Heeresdienst stehenden Studenten, auch der der kriegsgefangeuen Studenten, nach B erlin 0. 2, Kleine Museumsstraße 5 l>. sk. Strafbare Kolportage mit Kriegsbroschüren. Urteil des Reichsgerichts vom 7. Dezember 1915. (Nachdruck verboten.) Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wurde vom Generalkommando des 7. Armeekorps zu Münster i. W. durch öffentlichen Befehl be stimmt, daß der Druck und die Verbreitung von Plakaten und Druck schriften, die, wenn auch nur teilweise, einen militärischen oder po litischen Inhalt haben, — mit Ausnahme der Zeitungen und ihrer Extrablätter — nur mit ortspolizeilicher Genehmigung erfolgen dürfe. Wegen Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift verurteilte das L a n d - gericht Bochum am 1. September gemäß 8 9 b des Bclageruugs- zustandsgesetzes den Kaufmann Max G. Schürmann, Mitinhaber der Märkischen Vereinsdruckerei Schürmann L Klages in Bochum, zu zwei Tagen Gefängnis. Im Aufträge des Verlags Volkswohl druckte Sch. zu Anfang 1915 mehrere tausend Exemplare einer patrio tischen Broschüre »Gedenkbuch zum Weltkrieg 1914/15«, die sodann durch Kolporteure in Hamm und Bochum zum Einzelpreis von 30 verkauft wurde. Druck und Verbreitung geschah in unzulässiger Weise ohne die vorgeschriebene ortspolizeiliche Erlaubnis. Daß die mili tärische Zensur die Broschüre als einwandfrei bezeichnet hatte, ändert nichts an der Pflicht zur Vorlegung bei der Ortspolizeibehörde, da deren Entscheidung ganz anderen Gesichtspunkten folgt. Sch.'s straf bare Fahrlässigkeit ist erwiesen. Seine Revision hat jetzt das Reichs gericht als unbegründet verworfen. (Aktenzeichen 51). 541/15.) In Österreich verboten: Blätter für zwischenstaat liche Organisation. Nr. 2—8. Druck und Verlag Artistisches Institut Orell Füßli L Co., Zürich. — N e u e s E u r o p a. 1. Jahrg. Nr. 8, 9, 10, 11 u. 12. Druck und Verlag Schweizer Truck- und Ver lagshaus, Zürich. Coenobium. April- und Mai-Nummer und Heft 0 u. 7. Verlag der 0»8a eckitriee äel Ooeuobium, Lugano. Die Menschheit. Nr. 11—25 u. 32-38. Bern. Verlag und Druck Fr. Nuedi, Lausanne. — Internationale Rundschau. Nr. 1, 2, 5 u. 7 (auch in englischer Sprache). Druck und Verlag Orell Füßli L Co., Zürich. — NeueWege. Blätter für religiöse Arbeit. Nr. 10 Gedruckt bei N. G. Zbinden, Basel. (Amtsblatt der Wiener Zeitung Nr. 286 vom 12. Dezember 1915.) Karten über die türkischen Kriegsschauplätze (vgl. Nr. 272). In den Tageszeitungen ist erneut eine Warnung vor Lieferung von Karten über die türkischen Kriegsschauplätze abgedruckt. »Die englisch- französischen Streitkräfte in Saloniki«, heißt es darin, »leiden unter dem Mangel guter Karten vom Kriegsschauplatz und versuchen, solche durch Vermittlung Dritter aus Deutschland und Österreich-Ungarn zu beziehen. Es tritt daher an alle Buchhändler die vaterländische Pflicht heran, selbst bei Einzelbestellungen auf solche Karten größte Zurückhaltung zu üben, nur an ganz zuverlässige Personen unmittel bar zu verkaufen, verdächtige Wahrnehmungen aber, die sie bei ihnen zugehenden Bestellungen machen, den Behörden anzuzeigen«. Ostermeß-Abrechnung. In den Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins Nr. 322 vom 9. Dezember lesen wir: Die Mitglieder des Polnischen Buchhändlervereins haben durch ihren Vorsitzenden, Herrn l)r. Josef Wolfs, in Firma Gebethner L Wolfs, Warschau, darum gebeten, die deutschen Verleger möchten sich damit einverstanden erklären, daß die Abrechnung mit den polnischen Buchhändlern über das Geschäftsjahr 1914 erst zur Ostermesse 1916 zu erfolgen brauche. Wie wir uns haben überzeugen müssen, liegen die Verhältnisse in dem besetzten Polen auch heute noch ungünstig. Es fehlt an Post- und Eisenbahnverbindungen. Sendungen in polnischer Sprache, selbst Zeitschriften, werden von der Post nicht angenommen. Sogar brief licher Verkehr mit Städten in Polen, die in österreichisch besetzten Ge bieten liegen, ist unzulässig, sodaß Warschauer Firmen, die Filialen in Galizien haben, von diesen völlig getrennt sind. Tie Angestellten polnischer Buchhandlungen, die deutsche und österreichische Unter tanen sind, waren seinerzeit nach Rußland verschickt worden, und da durch ist die Expedition wie die Leitung und Abrechnung mit Deutsch land außerordentlich erschwert. Wir empfehlen deshalb unfern Mitgliedern, die Abrechnung bis zur Ostermesse 1916 verschieben zu wollen, und haben unsererseits die polnischen Buchhändler gebeten, nach Maßgabe ihrer Mittel schon früher Akontozahlungen zu machen. Sämtliche Pakete für die Türkei und für Griechenland werden nach einer Mitteilung der österreichischen Postverwaltung von jetzt ab vor läufig nur auf dem unmittelbaren Wege über die Donau und Bulgarien befördert. Da der Weg über Rumänien hiernach bis auf weiteres zur Beförderung der bezeichneten Pakete nicht benutzt werden wird, fallen auch die von dem rumänischen Finanzministerium augeordneten Durchfuhrbeschränkungen für diese Sendungen fort. 1624 m« 'r -ckn n. - m.I ci, , . tvza- ,s kt Erpedttio«. Leivz'g. e ch cg
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