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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1932
- Sprache
- Deutsch
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X- 86, 14. April 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. L.Dtschn Buchhandel. In das Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis 21. April der Geschäfts- stelle angezeigt haben, daß sie selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sind und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis wird vom Donnerstag, dem 28. April 1932, vormittags 9 Uhr ab in der Geschäfts stelle ausgehändigt. Die Mitglieder können bei allen aus den Tagesordnungen stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußfassung über Satzungsänderung ihre Stimme auf Börsenoeretnsmitglieder des zuständigen anerkannten Fachvereins oder Ausland- Vereins übertragen. Die Stimmübertragung muß für jede der beiden Hauptversammlungen gesondert erfolgen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten. Die Vollmachten müssen spätestens am dritten Tage vor den Hauptversammlungen bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Stimmübertragung innerhalb des anerkannten Kreisvereins nicht zulässig ist. Ueber dis in Verbindung mit der außerordentlichen Hauptversammlung stattfindenden festlichen Veranstaltungen versendet der Festausschuß gleichzeitig ein besonderes Rundschreiben Leipzig, den 30. März 1932. Oer Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vi. Friedrich Oldenbourg Heinrich Bopsen Or. Hellmuth v. Hase Ernst Reinhardt Paul Nitschmann F Mitteilungen der Geschäftsstelle 1. betr.: Reichsmark-Vorschüsse aus Sperrdeviscn. Für die Besitzer gesperrter Konten bei ausländischen Ban ken bietet sich durch eine Maßnahme der Reichsbank Gelegen heit, auf diese Guthaben Vorschüsse bei der Reichsbank zu ent nehmen. Wir erhalten hierüber von der Reichsbankhauptstelle in Leipzig unterm 6. April folgendes Merkblatt: Die in verschiedenen Ländern erlassenen Deoisenverorduun- gen machen es schwer, zum Teil unmöglich, Forderungen auf diese Länder einzuziehen. Einzahlungen und der Gegenwert von eingezogenen Wechseln und Schecks werden nur auf gesperrten Konten gutgebracht, über die entweder gar nicht oder nur zu be stimmten Zwecken verfügt werben kann. Um den Exporteuren, die infolgedessen oft einen großen Teil ihrer Betriebsmittel in solchen Außenständen festliegen haben, eine Erleichterung zu gewähren, wird die Neichsbank von jetzt an direkt oder über die Bankverbindung des Exporteurs Reichsmark-Vorschüsse auf Sperrdeviscn geben, die verzinst wer den müssen, bis die Sperrdeviscn verwertet und abgerechnet wer den können. Unbedingte Voraussetzung dabei ist, daß die Eingänge auf den gesperrten Konten ausschließlich aus deutschem Export nach dem Auslande stammen, was bei Inanspruchnahme des Vor schusses nachgewiescn werden muß. Kür diese Bevorschussung kommen die nachstehenden Länder in Betracht. Die zu bevor schussenden Sperrdevisen müssen aus das Konto des Neichsbank- Direktoriums eingezahlt werden, und zwar In: Bulgarien bei Laugus kialivualk äs Lulgaris, Sucoursals äs Zolls, Sofia; E st l a n d bei Lssti kauk, Tallinn (Reval): Griechenland bei Lsugus cks 6rdcs, Athen; Iugoslavien bei Laugus nationale (tu lloxsumo cko Vougoslavis Belgrad; Lettland bei I-atvijas Lanks (Bank von Lettland), Riga; Österreich bei Österreichische Nationalbank, Hauptanstalt, Wien; Tschechoslowakei bei klarockni Lanka lleskoslovsnska, Prag; Ungarn bei Ungarische Nationalbank, Hauplanstalt, Budapest; Argentinien bei Laue» Llemsn Iransatlaotloo, Buenos-Aircs; Brasilien bei Lauco ällomäo Dransatlantico, Rio de Janeiro; Uruguay bei Lanoo Lloman IrsnsatlsMoo, Montevideo. iedrich Alt vr. Gustav Kilpper Albert Diederich Nach Eingang der Gutschristenanzeige wird die Höhe des Vorschusses dem Exporteur bzw. seiner Bank ausgegeben. Der Vorschuß beträgt z. Zt. des Kurswertes der gesperrten Gut haben und wird auf RM 1l>.— abgerundet. Für die gezahlten Vorschüsse sind Zinsen zum jeweiligen Diskontsatz der Neichsbank zu zahlen. Die Beträge der ausländischen Guthaben, die uns auf einem Sperrkonto gutgeschrieben worden sind, werden abgerechnet, wenn und sobald sich für sie eine Verwendungsmöglichkeit ge funden hat, und zwar zu dem dann gültigen Kurse. Die Neichs bank behält sich das Recht vor, von der weiteren Ausführung der Gutschrift abzusehen und Rückerstattung des Vorschusses nebst Zinsen zu fordern, wenn nach ihrer Aufsassung die Verhältnisse des in Krage kommenden Landes ein Freiwerden der Konten in absehbarer Zeit als ausgeschlossen erscheinen lassen oder wenn ihr die wirtschaftliche Lage des Einreichers entsprechenden An laß gibt. Den Mitgliedern des Börsenvereins wird empfohlen, die Verbindung mit der Neichsbank anfzunehmen. 2. betr. Kantate-Nummer des Börsenblattes. Die im Börsenblatt Nr. 57 vom 8. März für den 23. April angekündigte Kantate-Nummer erscheint mit Rücksicht aus die Verlegung der Hauptversammlung erst am 30. April. An zeigenschluß ist am 2S. April. Es empfiehlt sich, in der Kantate-Nummer in erster Linie Verlagsübersichten oder Übersichten über die Neuerschei nungen der letzten Zeit anzuzeigen. Eine solche, einmal im Jahre stattfindende zusammenfassende Ankündigung ist für das Sortiment wertvoll und wird für Verlag und Sortiment von Nutzen sein. Wir bitten, die für diese Nummer in Aussicht ge nommenen Anzeigen möglichst schon jetzt einzusenden und umgehend den benötigten Raum anzugeben. Die Anord nung der Anzeigen richtet sich nach der Reihenfolge des Ein gangs der Aufträge. Für die Anzeigen in der Kantate-Nummer gelten die auf der letzten Seite des Börsenblattes unter dem Inhaltsverzeich nis angegebenen Anzeigenpreise zuzüglich eines Aufschlags von 10??, der einen Teil der Mehraufwendungen für die bessere Ausstattung und die höhere Auflage decken soll. Leipzig, den 14. April 1932. 61. Heß. 307
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