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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19151215
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191512157
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19151215
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-12
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Nr. 2S1. lt jährlich ^rrt^ichsf^stelle odr^^^Nork b«i^olea^rrw^ilung ^ MrN^rh. n^n statt IS M. St«^enqeluche^isrd^/iait lo-ptz strö E 1:36 Wa^ i?hriah.^ach ^dra! «u«tä»d'-rtatzt xi-l"»»g n «auw^sÄ^nÄttchOM^^! 262M. n,°s.^ö M.° tar Nicht" 8 1; stl^r L^p^ig oder durchs 1iecaz6aai>. an^Aichlaiit^Iirdar in tt nritgiieder 40 Vs-, 32 M^. 60 M., 100 2N. — Deilagen werden » WMMmö'LsM^'s^eML^Äüs'öe'rS^Uj^^nBWNMler^^'^AiW^ Leipzig, Mittwoch den 15. Dezember 1915. 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Mit dem I. Januar 1916 wird das Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Vnch- nud LaMsttenhandels dam Börsenderetn selbst herauscftgeben und durch die Geschäftsstelle des Börsenvereins (Bibliographische Abteilung) bearbeitet. Von dem genannten Zeitpunkt an gelten fllr die Aufnahme in das Verzeichnis die folgenden vom Vorstand im Einver ständnis mit dem a. o. Ausschuß für die Bibliographie und dem Ausschuß für das Börsenblatt festgesetzten Bestimmungen. Alle Neuigkeiten. Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind also sofort bei Erscheinen vom 1. Januar 1916 an nicht mehr wie bisher an die I. C. Htnrichs'sche Buchhandlung in Leipzig, sondern ausschließlich an die Geschäftsstelle des Börsenvereins (Bibliographische Abteilung) einzusenden. Leipzig, den 15. Dezember 1915. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Krctschmann. Bestimmungen über die Aufnahme in das Ver zeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels. 8 !. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deut schen Buch- und Landkartenhandels sind sofort bei Erscheinen zur Ausnahme in das »Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkactenhandels« im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuig- keitcn-Verzeichnis« o. ä. in einem Exemplar unverlangt an die Bibliographische Abteilung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzufenden. 8 2. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler haftet für diese Einsendungen nach Maßgabe der Verkehrsordnung. Die Rücksendung der nicht an die Deutsche Bücherei z»! überweisenden Neuigkeiten erfolgt in der Regel allmonatlich; auf! besonderen Wunsch findet ausnahmsweise Einzel-Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 3. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original borliegen; auf Titeleinsendungen hin (also ohne das Werk selbst) kann Aufnahme in das Verzeichnis nicht erfolgen. 8 4. Den Anspruch auf Aufnahme eines Werkes in dieses Ver zeichnis hat nur der betreffende Verleger oder Kommissionsber- lcger. Durch den Aufdruck seiner Firma als Vcrlagsfirma ist dies in der Regel als erwiesen anzunehmen. Der bloße Besitz einer Anzahl vpn Exemplaren gibt dem Einsender keinen Anspruch zur Aufnahme in das Verzeichnis. Die Bibliographische Abteilung ist in Zweifelsfällen berechtigt, sich dm Anspruch auf Aufnahme Nachweisen zu lassen. 8 5. Ausgenommen werden: a> sämtliche im Deutschen Reiche erscheinenden buchhändle rischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel, in welchen Sprachen sie verfaß! sind; b) die in Österreich-Ungarn und der deutschen Schweiz er scheinenden gleichgearteten Werke, ausgenommen die der slawischen und ungarischen Literatur; e) die Veröffentlichungen aller anderen Siaatsgebieie in deutscher Sprache. 8 6. Der Laden- und der Nettopreis sind in Markwährung auf den Begleitsakturen anzugeben. Bel Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werben, soll außer den gehefteten ein kartoniertes oder gebundenes Exemplar unter Angabe der Ladm und Nettopreise aller Ausgaben eingesandt werden. 8 7. Die Aufnahme eines Titels erfolgt: a) nach dem Namen des Verfassers; b) wenn ein solcher nicht angegeben ist, nach dem ersten Hauptwort oder dem ersten Titelwort. Format- Und Umfangsangaben sowie Jahreszahl und La denpreis werden dem Titel hinzugefügt. Die Hauptschriftgattnng, in der das Werk gedruckt ist, wird durch Benutzung von Fraktur oder Antiqua (ev. auch Griechisch usw.) gekennzeichnet. In besonderen Fällen erfolgt die Titelaufnahme in Um schrift oder Übersetzung mit der Angabe, in welcher Sprache dar Werk gedruckt ist. Derartigen Werken in hebräischer, russischer oder einer an dern slawischen Sprache, auch in Kunstsprachen (Esperanto usw.) ist bei der Einsendung zur Vermeidung von Verzögerungen eine wortgetreue Übersetzung des Titels in deutscher Sprache beizu fügen. 1825
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