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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1843
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- 1843-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1843
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- Deutsch
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1147 35 1148 entledigte, aber ich will der allgemeinen Debatte nicht vorgreifen, will die Reihenfolge der angcmeldctcn Redner nicht unterbrechen, die, wäre noch ein Beweis zu führen, ihn ohnehin besser füh re» würden, als ich cs vermag. Sollten Sic aber, meine Herren, noch eine Seite unserer Frage zu beleuchten, oder über haupt eine Ergänzung mir übrig lassen, so behalte ich mir für diesen Fall das Schlußwort ausdrücklich vor. Ein langer, trü ber Winter ruht nach dem Jahre I8Iö auf den Zuständen un serer Presse- Wohl deutete jenes Jahr auf Frühlingsanfang, aber der Frühling stand seitdem nur im Kalender; zum Früh lingsanfang ist cs nicht gekommen, ein wirklicher Frühling ist über das harrende Volk nicht aufgcgangen. Und kam auch dann und wann ein einzelner entzückender Frühlingstag über die er starrte Erde, so ward cr doch durch die Stürme von Ausnahmege setzen und Ordonnanzen schnell wieder geendet- War auch in einzelnen deutsch.» Gauen Heller, freundlicher Sonnenschein, so umnachtcte doch Sonnen - und Mondfinstcrniß zugleich die übri gen. Achtundzwanzig Jahre sehen wir dem verheißenen Früh ling entgegen, eingehüllt in die dichten Pelze der Geduld. Mich dünkt, cs wird Zeit, taß wir die Pelze ablegen und frei und offen sagen: wir wollen nach dem langen Winter endlich auch einmal Frühling haben. Freilich — mit einem Male wird nicht Alles gewonnen; vor Tagesanbruch kommt die Dämmerung. Aber bereiten wir den Tagesanbruch vor, beharren wir ein- mülhig und fest dabei, cs sei Zeit, die im Jahre 18kv gelhanen Zusagen zu erfüllen, und es wird dieser Landtag, wenn auch kein sonniger Maitag, doch einer der Erstlingstagc des uuskei- menden Frühlings der Rechtsverwirklichung werden. Vicepräsident Eisen stuck: Da ich der Deputation angc- hbrc, welche den Bericht erstattet hat, so kan» ich um so mehr mich auf Weniges beschränken. Was ich sagen werde, geschieht lediglich, um meine subjcctive Ueberzcugung auszusprechen, und das zu motiviren, was ich bei den einzelnen ZZ. »och erinnern werde. Freiheit der Presse ist ein Gegenstand, der in der neu ern Zeit so viel besprochen worden ist, daß es wirklich nur als überflüssig von mir angesehen werden kann, wenn ich Etwas noch darüber sagen wollte. Freiheit ist schon an sich ein schönes Wort, die Freiheit ist himmlischer Abkunft. Freiheit des Den kens, Freiheit des Sprechens, Freiheit des Schreibens und Frei heit, das Geschriebene durch den Druck zu vervielfältigen, das sind nur Glieder ciner Kette. Wenn Sie einmal der Freiheit das Wort reden, so müssen Sie es auch in allen ihren Bestand- thcilen, indem cs sich ausspricht in wissenschaftlicher, moralischer und politischer Beziehung. Als der deutsche Bund gegründet wurde, hat man auch das Recht anerkannt, da ein politischer Grund, eine politische Berechtigung für Staaten einer repräsen tativen Verfassung vorliegt, die Preßfreiheit vorwaltcn zu lassen. Wäre das nicht, so hätte man bestimmt nicht den Gegenstand zu einer der ersten Bcrathungen ausgesctzt. Es ist freilich da mals nicht weiter gegangen worden, die Verwirklichung, Aus führung und Ausbildung der Gesetze ist unterblieben. Wenn ich alles das zusammcnnchme, was gegen die Preßfreiheit gesprochen und geschrieben worden ist, so kommt cs Alles nur auf den Mißbrauch der Presse hinaus. Nun kann ick doch die Ansicht nicht thcilcn, daß man Etwas deshalb unterlassen müsse, weil es mißbraucht werden kann. Der Gebrauch ist doch vermuthlich immer das Höherstehende, als der Mißbrauch. Ist dieses wahr, so können Sie alle Folgerungen nur dahin ziehen, daß nur Frei heit der Presse einer Prcßgesctzgcbung kann gegenüberstehen. Aber das Institut der Censur kann sie nimmcrmchr rechtferti gen; ich habe auch noch keine Rechtfertigung gefunden, die wirk lich gründliche Beweise dargethan hätte. Nehme ich nun die Erfahrung anderer Länder; ich bin in mehren Ländern gewesen, wo unbedingte Preßfreiheit bestand, ich habe die großen Unfälle in der That nicht gesehen, die daraus hervorgegangen sein sollen. Scheint es mir nun immer, daß wir die Erfahrungen derjenigen Länder besonders müssen ins Auge fassen, die uns klimatisch, national und sonst die gleichartigsten sind, so glaube ich, können wir hier nicht irren, wenn wir auf England sehen. England ist das Land, wo die Preßfreiheit am ältesten ist; eS hat Eng land auch sonderbarer Weise eine eigentliche Preßgesetzgebung kaum, nur in neuerer Zeit ist Etwas geschehen, sondern kn der englsschcn Institution hat sich die Preßfreiheit, als etwas sich von selbst Verstehendes gebildet, man hat es gar nicht für nö- thig gehalten, darüber Gesetze zu geben, über Etwas, was man schon im Innersten des Menschen für begründet annimmt. Wenn ich dann bedenke, daß die Jahrhunderte, welche die Preß freiheit in England erlebt hat, keine Nacktheile gereizt haben, so sollte ich glauben, haben wir dem Mißbrauch keine so große Geltung cinzuräumcn. Ich bin nicht dafür, daß die Regierung unvorsichtig, gleichsam herumgchc, aber diese Acngstlichkcit bei jedem nur denkbar möglichen Mißbrauch ist auch zu vermeiden. Es kommt mir so vor, als wenn man in der Heilkunde den Acrzten ein Mittel verbieten wollte, weil es giftige Substanzen enthält. Die Nachtheilc der freien Presse sind gewiß viel härter geichüdert worden, als sic Vorgelegen haben. Dann noch einen Grund: Es ist nicht zu verkennen, die Stimme auf Gewährung der Preßfreiheit ist in Deutschland eine allgemeine geworden, sie ist von dem Bundcsbeschluffe selbst hervorgcrufen. Nun scheint es mir doch im Interesse der Regierung und Stände zu liegen, daß man eine sich kund gebende allgemeine Idee, die sich für ein allgemeines Bedürfniß ausspricht, mit kräftiger Hand nach den Grundsätzen des Rechts regle und sic nicht zurückwcise, um abwartcn zu wollen, bis die Stimme noch lauter und ungestü mer wird- Ich bin vergewissert, wenn man in Sachsen bei seinem jetzigen Culturzustande, bei der jetzigen Stellung der ver schiedenen Gewalten, die gänzliche Preßfreiheit cinfuhren wollte, man hätte gar keine Gefahr dabei und die mögliche Gefahr, der Mißbrauch könnte durch das Prcßgesetz beseitigt werden. Will man noch ein Drittes thun, was ich freilich auch als für die Presse wünschenswert!) erkenne, um allen Theilen zu genügen, so würde das Geeignetste sein, daß man die ndthigcn Erörte rungen nicht auf polizeilich«», sondern auf dem Rechtsweg an- stcllte, und diese Erörterungen geschähen entweder durch Schwur gerichte, für die ich in anderer Beziehung nicht bin, oder in derselben Weise, wie wir vor wenig Tagen einen Vorschlag ge nehmigt haben: durch einen Verein sachkundiger Männer. Das scheint mir in der That der allerbeste Weg zu sein, auf welchem vermeintliche oder wirkliche Mißbräuche zur Entscheidung ge bracht werden können. Ist, meine Herren, der Gegenstand wichtig, so hat ihn gewiß nur die Kammer mit Freuden begrü ßen können. Aber das muß man sich auch gestehen, daß von dem ersten Gesetzentwürfe, wie er der Deputation Vorgelegen hat, weiter Etwas nicht, als dasjenige hervo: tritt, was man der Kammer empfiehlt. Die Staatsregierung hat der Deputa tion noch einen zweiten Gesetzentwurf mitgctheilt. Auch dieser ist berathen worden, und man darf wohl hoffen, daß, nachdem man sich über Mehccs einverstanden hat, die Skaatsregierung auch die Ansicht der Deputation über diejenigen Punkte, wor über Einvcrstandniß nicht erlangt worden ist, einer nochmaligen Erwägung unterwerfen und sich damit vereinigen werde. Es ist von der Deputation Nichts verlangt worden, als was mit der bisherigen Gesetzgebung vereinbar ist und dem Bedürfniß entspricht. Daß die Deputation sich erklärt gegen die Nachcen- sur, nun cs ist zu hoffen, daß man davon ganz absehen werde. Das Wort Censur hat einmal etwas Widriges. Die Römer nannten censur-e Tadel, und so einem Ladelgericht gibt sich Niemand gern hin. Es ist etwas Unangenehmes. Es liegt das im Begriff. Wenn die Deputation dahin gestrebt hat, daß man der Polizei entfremde und der Justiz zuwende, was zur Justiz gehört und den Rechtsschutz sichert, so wird dem die Staatsre gierung gewiß nicht cntgegentretcn, und sie hat auch schon die Hand geboten. Die Entschädigungsfrage ist auch näher erörtert worden, und auch darüber wird man wohl ohne Schwierigkeit sie cingcstchen. So scheint mir in der That dasjenige, was noch nicht vereinbart worden ist, so geeignet zu sein, daß eine Ver einbarung ohne große Beschwerde herbeigesührt werden wird. Es ist von Seiten der Slaatsregierung schon bei den früheren Land tagen anerkannt worden, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die Presse den Schlußstein für die Verfaffungsurkunde bilden. Nun, meine Herren, leider ist in Deutschland der provisorische Zustand durch die karlsbader Beschlüsse nicht aufgehoben, und
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