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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1843
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- 1843-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1843
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- Deutsch
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1169 35 zu richten. Aus glaubwürdiger Quelle ist mir die Versicherung geworden, daß selbst wissenschaftliche Werke gcnöthigt sind, die Wresse anderer deutscher Bundesstaaten zu suchen, weil die (Zen sur das Erscheinen derselben in Leipzig verhindert. — Dieser Zu stand ist bedenklich, nicht allein, weil ec die materiellen Inter essen qcfäbrdct, sondern noch vielmehr darum, weil er eine grö ßere Mißstimmung gegen die Regierung hervorruft, als selbst die zügelloseste Presse es zu thun vermöchte- Denken Sic sich, daß irgend ein unerwartetes Ereigniß eine politische Krisis hcrbei- führte, wie wir sie im Jahre 1830 erlebt haben, würde in die sem Falle die Befürchtung nicht nahe liegen, daß sich die bedauer lichen Auftritte jener Zeit auf noch bedauerlichere Weise erneuern könnten? Und zwar um so mehr, als auch damals die Klagen über Preßzwang keineswegs zu den unbedeutendsten gehörten, welche zu jener Zeit erhoben wurden. Doch ich will diesen Ge danken nicht weiter vcr-olgcn, er ist kein erfreulicher und führt zu betrübenden Betrachtungen. Die Geschichte gleicht der Kas sandra, deren Mahnungen gehört, aber nicht beachtet werden. Ich wende mich nun zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, der al lerdings weit entfernt ist, der Verheißung der Berfassungsurkunde zu genügen. Die Deputation hat gethan, was in ihren Kräften stand, um der Presse wenigstens einige Erleichterung zu gewäh ren, obgleich sie nicht verkannt hat, daß sic in mancher Beziehung den Stein des Sisvphus wälzt. Ein zweckmäßiges Preßgcsetz ist nur dann zu erhalten, wenn die (Zensur für alle Preßerzeugnisse, namentlich auch für die der periodischen Presse, aufgehoben wer den kann. Dem stehen aber jetzt zwar nicht die Bundesgesctze, wohl aber die Bundesbeschlüsse entgegen. Unter diesen Umstän den bleibt uns nichts übrig, als nach der Lehre O'Connells Ab schlagzahlungen auf unsere gerechten Forderungen anzunehmen. Als eine solche betrachte ich das vorliegende Preßgesetz, wie es nach dem Gutachten der Deputation zu erlassen sein wird. Fin det dieses Letztere die Genehmigung der Kammer, so werde ich für den Gesetzentwurf stimmen, dagegen aber, wenn es in einem wesentlichen Punkte zum Rachtheil der freien Bewegung der Presse geändert werden sollte. Denn wer wie ich eine wesentliche Aufgabe seines Lebens darin gefunden hat, der Verwirklichung des konstitutionellen Systems nachzustrcben, der darf und kann nicht seine Zustimmung geben, wenn es sich lediglich darum han delt, unter dem Scheine des Gesetzes die. Herrschaft der Willkühr zu begründen, und jene traurige Solidarität mit verfassungs widrigen Verordnungen den Vertretern des Volkes aufzubürden. Staatsminister v- Lindenau: Die Regierung hat es sich zum Gesetz gemacht, die Reihe der cingeschiiebenen Redner nicht ohne besondere Veranlassung zu unterbrechen, und würde cs auch heute unterlassen, das Wort zu nehmen, wenn nicht ei nige, vom Herrn Abg. Watzdorf angeführte, zunächst mich betref fende Thatsachcn zu einer kurzen Erwiederung aufforderten. Der geehrte Abgeordnete hat im Laufe seiner Rede behauptet, daß die hiesige Regierung in den Verhältnissen der Presse dem Geist und Wortlaut der Verfassungsurkunde zuwider gehandelt habe und daß ec dadurch und in Folge der diesseitigen Beistimmung zur bundestägig beschlossenen Aufhebung des badischen Preßgesctzes alles Vertrauen zur Regierung verloren habe- Habe ich damals an der Spitze des Innern gestanden gnd bin mir der Gründe für alle in dieser Beziehung angeordnetcn Maßregeln klar bewußt, so ist es mir erwünscht, für unser damaliges Handeln nicht blos meine Ueberzeugung, sondern auch eine mit meinen Ansichten übereinstimmende ständische Autorität anführen zu können. Das Gesetz, welches im Jahre 1833 den Ständen über die Preßver- hältniffe vorgelegt wurde, gelangte zuerst an die erste Kammer. Es wurde von der ersten Deputation begutachtet rind in dem von einem Prüsungsmikglicd der ersten Kammer abgcfaßten Bericht, als Ansicht der Deputation, folgendes Urthcil ausgesprochen: „Man mußte sich überzeugen, daß nach den bestehenden bundcS- gesetzlichen Bestimmungen eine mehre Beschränkung der Eensur, als in dem Entwurf vorgeschlagcn worden, nicht statthaft er scheine, und die Deputation glaubt daher, die andcrwcite Frage über Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit des Instituts der Eensur übergehen zu können, sie ist vielmehr der Ansicht, daß es Ivr Jahrgang. 1170 dankbar anzuerkennen sei, wenn abermals die Regierung durch den vorgelcgtcn Gesetzentwurf den festen Willen, die Zusicherun gen der Berfassungsurkunde nach Möglichkeit in allen ihren Thei- len in Erfüllung zu bringen, zu erkennen gegeben hat." Der Gesetzentwurf selbst wurde mit unbedeutenden Abänderungen zur Annahme empfohlen. Daß aber in dem am Bundestag beschlos senen provisorischen Preßgesetz vom 20. September I81S, wenn auch das Wort „Eensur" darin nicht vorkommt, doch eine solche Maßregel angeordnet worden ist, darüber kann die ganze Fassung dieses Gesetzes nicht den mindesten Zweifel übrig lassen, da di« in den 3 und 3 vorgeschriebene Prävention nnd Verantwort lichkeit nur durch Eensur möglich wird. Damit stimmte denn auch die oben angezogcnc ständische Autoricät überein und be stätigte somit meine Ueberzeugung, daß die Eensur bundcSgesetz- lich angeordnet sei und sonach das badische Preßgesetz, welches Preßfreiheit gewährte, für bundeswidrig zu erachten und bei den dcsfallsigcn Berat Hungen am Bundestage auch diesseits für dessen Aufhebung zu stimmen sei. Unter Berufung auf diese That- sachen glaube ick, den Vorwurf, daß die hiesige Regierung durch ihr Verfahren in Preßangelegenheitcn gegen Geist und Wort der Verfassungsurkunde gehandelt habe, als völlig ungcgründel zurückweisen zu können. Abg. v. Watzdorf: Der Herr Staatsminister v. Lindenau hat sich, um meine Behauptungen zu widerlegen, auf die Au torität eines ständischen Gutachtens bezogen, und hat hinzuge setzt, daß er sich namentlich dadurch veranlaßt gefunden habe, für die Aufhebung des badischen Preßgesctzes zu stimmen. Ich muß zunächst bemerken, daß mir hier die Data nicht ganz klar sind, denn unser erster konstitutioneller Landtag fand 1833 statt, die Aufhebung der badischen Presse hingegen 1832. Nun weiß ich nicht, wie Etwas, was 1833 geschehen ist, auf das Einfluß haben konnte, was bereits 1832 geschehen war. WaS nun diese ständische Autorität anlangt, so kann ich nicht umhin, zu bemer ken, daß ich bei aller Achtung, die ich vor ständischen Gutachten habe, doch annehmen muß, daß die Verfasser dieses Gutachtens nicht so genau von der Thatsache unterrichtet gewesen sind, wie ich cs bin. Man muß hierbei auf die Geschichte der karlsbader Beschlüsse zurückgehen. Es ist bekannt, daß das dstreichische Ea- binet in Bezug auf diese Beschlüsse die Initiative ergriff, und daß namentlich damals der Fürst Metternich beantragte, cs möge eine möglichst gleichförmige Handhabung der Eensur für ganz Deutschland eingeführt werden. Dem widersprach aber ein deut scher Ehrenmann, der würtembergische Minister v. Wangen bein,, indem er auseinandersetzte, daß ihm die Eensur nicht ge eignet scheine, den Zwecken der Regierungen zu entsprechen, daß cs vielmehr besser sei, diesem Worte das Wort Präventivmaß regeln zu substituiren. Dieser Widerspruch hatte wenigstens den scheinbar glücklichen Erfolg, daß das Wort „Eensur" auS den Beschlüssen wegblieb und dafür Prävcntivmaßregel gesetzt wurde, wodurch es den Anschein gewann, als hätten die einzelnen Regierungen die freie Wahl unter den verschiedenen Untergaltungen derselben. Staatsminister von Lindenau: Eine factische Berichti gung muß ich nolhwendig noch beifügen. Wenn der Herr Ab geordnete v. Watzdorf behauptet, daß ich gesagt habe, die Re gierung wäre durch den angeführten DeputationSbcricht der ersten Kammer zur beistimmcndcn Erklärung wegen Aufhebung des ba dischen Preßgcsetzrs veranlaßt worden, so legt er mir eine Aeu- ßerung in den Mund, an die ich nicht gedacht habe. Die geschichtlichen Vorgänge jener Zeit sind mir zur Genüge bekannt, um zu wissen, daß jener Deputationsbericht im Jahre 1833 er stattet wurde, während die betreffende bundestägige Abstimmung 1832 erfolgte. Meine Aeußerung ging vielmehr dahin, daß es mich gefreut habe, meine damalige Ansicht und Ueberzeugung auch später durch ein ständisches Gutachten bestätiget zu sehen. Schluß der Sitzung vom 6. April. (Fortsetzung folgt.) 80
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