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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1843
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- 1843-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1843
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- Deutsch
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1163 35 1164 damit sie durch die engen Pförtchen, die man ihnen läßt, von irgend einem günstigen Winde durchgewcht werden können." Ucberall regt sich in Deutschland daö Verlangen nach Entfesse lung der Presse. Wo kann , wo muß es aber sich kräftiger regen, als in einem Lande mit einer Constitution, deren Hauptgedanke, deren Hauptzweck nicht erreicht werden kann, wenn das öffent liche Urtheil, die öffentliche Meinung von dem individuellen Ermessen eines Einzigen gefangen genommen werden kann. Nehmen Sie daher, meine Herren! den Antrag an, de» Ihnen die Deputation unter I. S. 688 ihres Berichtes vorgelcgt hat- Nehmen Sic diesen Antrag an, ich glaube, wir können über zeugt sein, daß die hohe Staatscegierung bei ihrem sichtlichen Bestreben, unsere Verfassung zur Wahrheit zu führen, wohl auch dem Anträge entsprechen werde, sobald er an sie gelangt. Und was sein endliches Schicksal anlangt, so hoffe ich , daß dem Gezeigten zufolge er auch in der letzten Instanz Gehör finden werde und finden muß. Die Zeit, meine Herren! ist die Sphinx, welche den Mächtigen der Erde ihre Rärhsel zu lösen aufgibt. — Die Weisheit versteht sic zu lösen! Abg. Klinger: Es kann nicht meine Absicht sein, meine Herren! das, was mit großer Wärme und Talent von den Rednern vor mir über die Widcrrcchtlichkeit der Censur und die großen Vortheilc der Freiheit der Presse gesagt worden ist, mit vielleicht nur andern Worten zu wiederholen. Ich bin des halb veranlaßt, mich nach einer andern Seite hinzuwcnden, und mindestens einige historische Momente zu erwähnen. Man verweigert andauernd die Freiheit der Presse, man verweigert sic von Seiten der Regierungen trotz der dringendsten und leb haftesten Bitten. Fragt man »ach den Gründe», welche vorlie gen, die jahrelangen Bitten nicht zu gewähren, so können diese Gründe in nichts Andern, gefunden werden, als in der über großen Besorgniß, die Preßfreiheit möchte de» Völkern gleichwie den Regierungen Nachtheilc bereiten, die Staaten erschüttern und sic aus ihre» Angeln treiben. Allein, meine Herren! ich fordere Sie auf, mir aus der Geschichte Beispiele zu nennen, aus denen bewiesen werden kann, daß die Presse, nur die Presse und wiederum nur die Presse Veranlassung zu diesen Erschütte rungen gewesen sei. Lhatsachen und ganz andere Thatsachcn waren ihnen vorausgegangcn, Mißgriffe des Gouvernements, deren Specialisirung hier nicht am Orte sein würde. 2m Gc- genthcil, ich bin der Ilebcrzcugung, daß die Freiheit der Presse nicht blos im Interesse des Volks, sondern ganz vorzüglich auch im Interesse der Regierungen selbst sei. Es ist die freie Presse ein mächtiger Schutz, ein festes Palladium für die Regierungen, und dies umsomehr, als sie dadurch die Bedürf nisse des Volkes kennen lernen kann, denen abzuhclfen ihr hoher Beruf ist. Ich werde die Gründe, warum sie im Interesse der Regierung selbst sei, nicht selbst entwickeln, da meine Autorität unserer Staatsregicrung schwerlich genügen möchte; erlauben Sic mir daher, daß ich dafür Staatominister und selbst gekrönte Häupter redend einführc. Es sagte im Jahre 1819 der franzö sische Minister de Scrre in der Dcputirtenkammcr: „Alle Ver folgungen gegen Schriftsteller haben ihren Zweck nicht erreicht, und die Regierung sieht sich in dieser Lage veranlaßt, das Nebel bei der Wurzel anzugrcifcn, und einem Volke das Recht, über die öffentlichen Handlungen der öffentlichen Männer die Wahr heit zu sagen und das Gesagte zu beweisen, zurückzugebcn. Ohne freie Presse kann die Verantwortlichkeit der Regierungs- agentcn gar nicht begründet werden; denn wie schwierig ist es für den Privatmann, Beamte ohne Autorisation der Regierung vor Gericht zu stellen. Auch unter der kaiserlichen Regierung- waren die Beamten verantwortlich. Da aber der legale Beweis so schwer zu führen ist, und die Presse nicht frei war, so wur den fast nie Klagen über Bedrückungen der Beamten laut." Es war dies ein Regierungsbeamter, ein Minister von Frankreich, welcher, da er eben im Aufträge der Regierung handelte, nicht gegen seine eigene Regierung, sondern für dieselbe gesprochen hat. Werden Sie Tallcyrand nachsagen, daß er zu liberal gewe sen, nur die Rechte des Volks mit übertriebener Liebe, Hinge bung, Aufopferung vcrtheidigt habe? Sie werden sagen müssen, daß er stets fest auf der Seite seiner jedesmaligen Regierung stand; aber auch er äußerte im Jahre 1821 in der Pairskammer: „Ohne Preßfreiheit gicbt es keine konstitutionelle Regierung; eine Regierung, welche sich zu lange der Preßfreiheit widcrsetzt, stellt sich Gefahren blos." Doch Frankreich dürfte vielleicht weniger Anklang finden. Ich gehe daher hinüber über den Ca nal, und frage, was dort von Rcgierungsbeamtcn erklärt wor den ist. Fox, der große englische Minister, dem man auch nicht den Vorwurf machen wird, den Einfluß und die Energie seiner eignen Regierung untergraben zu haben, er sagte zur Zeit, als er daö Staatsrudcx selbst führte: „Die Verfassung hat zwei mächtige Garantier», das Parlament und die freie Presse. Wenn ich eine von diesen Garantien entbehren müßte, so würde ich das Parlament fallen lassen, denn mit der freien Presse wird das Parlament leicht wieder erobert werden." Doch wir bedürfen nicht der Anziehung der Reden von Staatsmännern, sondern wir finden auch gekrönte Häupter, die warm für die freie Presse sich intcressirten und sich unmöglich dafür erklärt haben würden, wenn sic nicht mit Ueberzeugung cingcsehcn hätten, daß die freie Presse ein Palladium für sie selbst sei. Joseph II. ging voran und gab ein Edict v. I. 1781, wodurch die Kritik aller Hand lungen von dem Landesfürsten an bis zu dem Untersten im Volke herab erlaubt wurde. Ein anderer Fürst, Friedrich II. von Preußen, sprach in seinen hinterlaffenen Werken in demselben Jahre 1781, als ein Greis von 69 Jahren, nachdem er am Abend eines thatcnrcichcn Lebens stand und alle Staatsinstitu- tionen, die Bedürfnisse der Völker und der Regierungen genau kennen gelernt hatte, sich dahin aus: „ Wenn man bis zu dem Ursprünge der Gesellschaft hinaufsteigt, so ist cs einleuchtend genug, daß der Regent schlechterdings kein Recht über die Mei nungen der Bürger hat. Müßte man nicht wahnsinnig sein, wenn man sich vorstellen wollte, daß Menschen zu einem ihres Gleichen gesagt hätten: wir erheben dich über uns, weil wir gern Sclaven sein wollen, und wir geben dir die Macht, unsere Gedanken nach deiner Willkühr zu teilen. Sie haben vielmehr gesagt: wir bedürfen Deiner, um weise regiert zu werden, und uns zu vcrtheidigcn. Uebrigcns fordern wir von Dir Achtung für unsere Freiheit. Dies ist das Verlangen der Völker, wo gegen keine Einwendung stattsindcn kann, und diese Toleranz ist selbst so vortheilhaft für die Gesellschaft, wo sie eingeführr ist, daß sie das Glück des Staats bewirkt." Es lassen sich noch eine Menge anderer Beispiele sowohl aus fremden Ländern als aus dem eignen deutschen Vaterlande anführcn, nach welchen Minister an der Spitze des Gouvernements gleichwie gekrönte Häupter sich warm für die freie Presse intercssirt haben, und es geht unzweifelhaft daraus hervor, daß, da Minister und Kö nige ihre eigene Macht zu schwächen nicht gemeint gewesen sein können, die Freiheit der Presse nicht allein im Interesse des Volkes, sondern auch zur Stütze der Throne sein müsse. Ich, hoffe, daß diese Ansicht alle Regierungen unseres deutschen Va terlandes baldigst von Neuem wieder durchdrungen, ich hoffe insbesondere, daß unsere Regierung davon durchdrungen werden möge, denn dann nur wird es möglich sein, daß unsere Verfas sung eine Wahrheit werde. Abg. v. Watzdorf besteigt hierauf die Rcdnerbühne und äußert: Meine hochgeehrtesten Herren! Wenn irgend ein Be stimmung unserer Verfaffungsurkunde geeignet war, die Hoff nung zu erwecken, daß unser öffentliches Leben eine edle und würdige Entwickelung finden würde, so galt dies gewiß von der §. 35, welche das wichtigste Beförderungsmittel der fortschrei tenden Aufklärung, in dessen Besitz sich bereits alle gebildete Völ ker des Erdkreises befinden, die Freiheit der Presse auch unserem Vatcrlande zusichert. Der Gegensatz derselben ist, wie Sie wissen, die Censur, vermöge deren Nichts durch den Druck veröffentlicht werden darf, was nicht vorher der Einsicht der damit beauftragten Behörden unterlegen hat, und von ihnen genehmigt worden ist. Wie die Vertheidiger derselben anfüh rcn, hat sie allerdings nur den Zweck, daß Nichts durch den Druck veröffentlicht werde, was den Geboten des Rechts und der Sittenlehre widerstreite. Bei der Schwierigkeit und der
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