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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1843
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- 1843-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1843
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- Deutsch
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1353 38 1354 hat das Vcrhältniß wegen Bestellung der Localcensoren nicht richtig dargestellt. Die Localcensoren dependiren keineswegcs von den Localbehörden, sondern von der Staatsrcgicrung; die Orts- behdrden schlagen sie blos vor, die Regierung bestätigt sic und communicirt auch unmittelbar mit ihnen. Wenn der geehrte Sprecher darauf aufmerksam gemacht hat, daß, wenn sich an ein zelnen Orten das Bcdürfniß gezeigt habe, Centralcensorcn anzu- stellcn und von der hohen Staatsregierung dem auch nachgegan gen worden sei, so spricht das eben für meine Behauptung, daß das Bcdürfniß weiter geht, und ich finde also meinen Antrag dadurch nicht widerlegt. Abg. Tzschucke: Ich muß von dem Abg. Puschel miß verstanden worden sein. Keineswegs habe ich gesagt, daß die Localcensoren nicht von der Regierung abhängig seien und nur unter besonderer Aufsicht der Untcrbehdeden ständen, sondern ich habe gesagt, daß die Localcensoren von den Stadträthen und die Centralcensorcn hingegen von der Regierungsbehörde erwählt und angestellt werden. Darauf habe ich aufmerksam mache» wollen. Referent Abg. To dt: Ich ergreife deswegen das Wort, um Einiges auf die gegen die Deputation gemachten Angriffe zu erwiedern. Zuvörderst muß ich auf einige Aeußerungen des Herrn Regicrungscommissars zurückkommen, durch welche er den Vorschlag des Gesetzentwurfs zu vertheidigen gesucht hat. Es bemerkte derselbe nämlich, daß die Absicht der Staatsregie rung dahin gehe, auf dem Verordnungswcge eine Abänderung in Bezug auf die Ausübung der Censur eintreten zu lassen, und nach den der Deputation bereits früher zugegangenen Mitthei lungen bezieht sich diese Abänderung auf die Umänderung der Nachcensur. Wenn nun aber die Kammer nach dem in der letz ten Sitzung gefaßten Beschlüsse cs vorgezogen hat, diese Abän derung durch ein Gesetz zu bestimmen, damit künftig nicht wie der eine Abänderung hiervon auf dem Verordnungswcge, also ohne Zustimmung der Stände, beliebt werde, so kann zunächst nicht mehr davon die Rede sein, den Verordnungsweg einzu schlagen. Sodann glaube ich auch nicht, daß die Abänderung, sie trete nun durch Gesetz oder Verordnung ein, mit den Censur- gebühren in nahem Zusammenhänge steht. Diese könnten auf gehoben oder auch beibehalten werden, und dessenungeachtet in Bezug auf die Nachcensur eine Abänderung nicht eintreten. Diese beiden Gründe also werden gegen den Deputationsvor schlag unmöglich angczogen werden können. Was aber der Abg. Brockhaus bemerkt hat, scheint auch nicht Stich zu halten. Er meinte, die Deputation gehe zu weit, eine constitutionelle Ansicht aufrecht zu halten; ich bin aber dagegen der Meinung, daß man in dem Festhalten an konstitutionellen Ansichten, und daran, Bewilligungen von der Staatskasse möglichst entfernt zu halten, nie zu weit gehen könne. Ein Grund, der gegen diese Ucbernahme der Ccnsurgebühren auf die Staatscaffe spricht und im Bericht noch nicht erwähnt wurde, ist jedenfalls auch der, daß wir dann sogar für das Ausland mit bezahlen müßten; denn cs sind ja diese Ccnsurgebühren nicht sämmrlich für inländische Verleger zu entrichten, sondern auch für Verlag, den ausländi sche Buchhändler in Sachsen drucken lassen. Da wir diese auch mit würden übernehmen müssen, so würve die Staatscaffe also Etwas bezahlen, was ihr ganz fern liegt. Daß die Bücher durch eine solche Belastung der Staatskasse wohlfeiler werden sollten, kann ich auch nicht zugeben. Der Abg. Brockhaus hat angeführt, es sei für ein Buch bisweilen 1 Thlr. 20 Ngr. an Ccnsurgebühren zu bezahlen, und ich nehme diese Summe als den höchsten Satz an, da der Abgeordnete sich über die Höhe des Betrags beschwerte. Wenn aber der höchste Satz auch 2 Thlr. wäre, so kann ich dies doch weder für eine drückende Last aner kennen, wie es genannt wurde, besonders wenn ich an die Er läuterung denke, die vor Kurzem bei einer andern Gelegenheit gegeben wurde und nach welcher die Auflagen oft bis auf fünf und noch mehr tausend Exemplare anwachscn, noch eine Wohl feilheit der Bücher daraus hervorgehen sehen. Repartier man nämlich jene Summe auf 7000 Bücher, so wird eine Wirkung auf den Preis derselben dadurch kaum erzielt werden. Aber auch die Schriftsteller werden, was behauptet wurde, von der vorge- 10r Jahrgang. schlagenen Ucbernahme keinen Vorkheil haben; denn die Buch händler und Buchdrucker werden sich die Censurgebühren wahr haftig nicht vom Halse schaffen wollen, um das dadurch Ersparte den Schriftstellern zuzuwenden. Wenn die Abgaben für die Buchhändler und Buchdrucker abgcschafft werden sollen, so bin ich der Meinung, daß dann lieber die Censorcn Nichts mehr be kommen; denn beschließen wir, daß mit der Censur künftighin kein Gewinn mehr verbunden sein soll, so wird sie vielleicht noch am ehesten aufhdrcn. Zu ihren Gunsten aber noch die Staats kasse zu belasten, dem muß die Deputation unbedingt wider sprechen. Königlicher Commissar I>. Schaarschmidt: Ich habe dem Herrn Referenten zuvörderst eine Auskunft zu erthcilen. Die Er hebung der Censurgebühren hängt allerdings mit den bisherigen Censurschcinen zusammen; denn diese werden bei den Ccnsur- collegien ausgefertigt, und bei Gelegenheit der Einreichung der Druckschrift werden die Censurgebühren erhoben. Die Censur- gcbühren werden nämlich jetzt nicht mehr vom Ccnsor unmittel bar erhoben, sondern das Censurcollegium erhebt sic, und diese Einrichtung hat auch ihren guten Grund. Durch die Abschaf fung der Censurschcine würde nun den Censurcollcgicn die Gele genheit abgeschnittcn, sich mit den einzelnen ccnsirtcn Schriften zu befassen, und wäre also auch nicht weiter thunlich, daß sic die Erhebung der Censurgebühren besorgen. Diese Auskunft beweist, daß die Ccnsurscheinc und die Censurgebühren allerdings mit ein ander zusammenhängcn. Eine anderwcitc Bemerkung muß ich mir insoweit erlauben, als allerdings das gelammte Buchdruckcr- gewerbe des ganzen Landes dabei bethciligt ist, daß die Censur gebühren von der Staatskasse übertragen werden. Denn durch die bisherige Einrichtung wird allerdings eine Vertheucrung des sächsischen Buchdruckes herbeigeführt und cs wird daher mit Recht von den Buchdruckern darüber geklagt, daß sie in dieser Hinsicht mit den ausländischen Buchdruckercien nicht Concurrenz halten können. Es möchte daher wohl die Behauptung gerechtfertigt sein, daß der Buchhandel und das Buchdruckcrgewerbc bei dieser Maßregel wesentlich betheiligt sind. Abg. Braun: Nachdem der Herr Referent bereits die konstitutionellen und finanziellen Bedenken, welche gegen die Ge setzvorlage in diesem Punkte sprechen, erwähnt hat, so will ich nur noch einen Grund geltend machen, welcher ebenfalls für den Antrag der Deputation spricht. Es ist dies ein Grund aus der Analogie entnommen. Nämlich das Imprimatur, die Drucker laubnis, gleicht dem Reisepaß. Wer eine Reise macht, muß ei nen Paß entnehmen und bezahlen, und in eben der Art muß ein Buch, ehe es in die Welt geht, sich eine Druckerlaubnis;, den Reisepaß cinholen, und ich finde es daher billig, daß, wie der Reisende seinen Paß bezahlen muß, auch der die Censurpaßge- bühren bezahle, der ein Buch in die Welt, auf die Reise schicken will, so lange noch dieses Paßwesen besteht. Abg. Brock Haus: Eine kurze Erwiederung auf eine Be merkung des Herrn Referenten- Er führte an, daß die Erlassung der Censurgebühren auf den Preis der Bücher von keinem Ein fluß sein würde, ebensowenig wie auf das Verhältnis der Autoren zu den Verlegern. Ich stimme ihm darin bei; aber ich bin dessen ungeachtet gegen die Ccnsurgebühren , weil ich sie trotz dem, was der Abg. Braun gesagt hat, für eine irrationelle Abgabe halte. Ich kann es nicht billigen, daß Jemand, der durch eine Polizci- anstalt, die in Folge besonderer Verhältnisse bestehen muß, in sei ner Freiheit gehindert wird, diese Polizei noch honorire. Der ge lammte Staat trage vielmehr diese Last, bis das von dem Herrn Referenten in Aussicht gestellte „hoffentlich" zur Wirklichkeit wird. Da dies aber leider nicht so bald eintreten dürfte, so wür den die Censurgebühren in dieser Weise noch lange besonders auf dem Buchdruckereigcwcrbe ruhen. Die geehrte Kammer würde sich um dasselbe sehr verdient machen, wenn sic dasselbe einer- kleinen Last übcrhöbe, da cs nicht in ihrer Macht steht, cs von der größer» Last, der Censur, zu befreien. Abg. Oberländer: Entweder muß ich im Jrrthume sein, oder der Herr Commissar. Er meinte, die Berichtigung der Censurgebühren geschehe von dem Censurcollegio. Nun bin ich auch eine Art von Censor, ich habe aber von meiner hohen 92
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