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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1843
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- Erscheinungsdatum
- 09.05.1843
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- Deutsch
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1351 38 1352 »ahmsweise Vorkommen werde, während cs jetzt die Regel ist, und daß also aus der von mir vorgeschlagenen Aufhebung jenes Unterschiedes unter den Sensoren in jedem Falle eine größere Forderung der Preßangelegenheiten hervorgehcn wird, als wenn der Unterschied fortbcsteht. Abg. Brock Haus: Ich muß mir erlauben, auf die von der Staatsregicrung vorgeschlagene Sportelfreiheit der Censur Einiges zu bemerken, zumal mein Name in dem Berichte der Deputation erwähnt ist. In diesem Punkte stimme ich mit der Staarsrcgicrung völlig überein, und werde also gegen das De putationsgutachten mich erklären. Ich glaube, daß das, was in dieser Beziehung die Staatsregicrung vorgeschlagen hat, durch aus rationell und zweckmäßig, das aus constiiurionellen Grün den entlehnte Bedenken der geehrten Deputation hingegen zwar als sehr ehrenwcrth anzucrkenncn ist, jedenfalls aber doch zu weit geht. Die Censur kann man meines Erachtens nur als eine Calamität betrachten, deren gänzliche Beseitigung im höch sten Grade zu wünschen ist. Solange wir sic aber einmal in Folge der Beschlüsse des Bundestages haben müssen, scheint cs mir billig, daß die Gesammtheit die daraus entstehende Last trage, welche für sic dazu kaum eine Last ist, während sie für den Einzelnen höchst drückend wird. Ich finde cs nicht billig, daß die Bethciliglen eine Anstalt, die sie hemmt und drückt, auch noch allein bezahlen solle», und es sinder auch eine ähnliche Einrichtung in den meisten Sraaren nicht statt. Daß die Last keine so ganz geringe ist, geht wohl daraus hervor, daß eine Buchdruckerei in Leipzig im verflossenen Jahre über 500 Lhlr. an Ccnsurgebübrcn bezahlt har, wovon über 400 Lhaler von ihr selbst zu tragen waren. Namentlich in kleinern Orten und, für kleinere Buchdruckereien sind bei den jetzt so sehr herabgedrück ten Preisen diese Gebühren empfindlich, auch wenn die Schrif ten über LO Bogen nicht mehr der Censur zu unterwerfen sein werden. Der Buchdrucker wird dann doch für eine kleine Schrift, die der Ccnsor kaum anzusehcn braucht, möglicher weise noch l Lhlr. 20 Ngr. zu bezahlen haben, was für den kleinen Geschäftsmann immer schon nicht leicht zu tragen ist. Wir könnten in dieser Beziehung der hohen Slaatsregierung wohl nachgcbcn. Die constiiutionellen Bedenken, welche ge gen die Ücbcrtragung der Censurgebühccn aus Scaatscaffen sprechen, lassen sich durch eine geeignete Erklärung hcben. Ich lege gerade keinen besondcrn Werth auf diesen Punkt; allein wenn wir einmal ein vernünftiges Gesetz gebe» wollen, woraus eine wirkliche Erleichterung für die Presse he,Vorgehen soll, so ist den Betheiligtcn auch eine solche materielle Begünstigung wohl zu gönnen. Was den Antrag des Abg. Püschel betrifft, so glaube ich, daß Vieles dafür spricht, und daß namentlich für kleine Orte diese Vereinigung von Central- und Localcensoren wünschenswerth ist. Ich kann mir allerdings Fälle denken, wo eine Buchdruckerei wesentlich gestört wird, weil sich ein Central- censor nicht am Orte befindet. Abg. Oberländer: Ich meinesthcils halte es lediglich mit der Deputation. Der Antrag der Regierung, künftig die Sensoren für ihre Arbeit aus Staatscassen zu bezahlen, und der Antrag des Abg. Püschel, daß künftig der Unterichicd zwischen Local- und Centralcensoren aufgehoben werde, hat für mich et was Gemeinschaftliches und wenig Einladendes. Das Gemein same beider Vorschläge ist, daß die Censur erst recht organisirt werden soll; weil wir aber wünschen, daß sie so bald als mög lich aus dem Leime gehe, also nicht erst noch einmal schönstens organisirt werde, so kann ich mich für keines von beiden ent scheiden. Alles, was auf festere Organisation der Censur hin- ausläufr, ist mir zuwider. Was der Abg. Bcockhaus in Bezug auf die Beschwerden gesagt hat, welche dein Buchdruckcreigeschäfl aus den Censurgcbühren entstehen, so mag ich dem Nichts ent gegensetzen; allein das ist mir doch noch von größerer Wichtig keit, daß die Staatscasse nicht mit einer Abgabe belästigt werde, die von einem Institute herrührt, welches der Verfassung entge gen ist, und nur aus Gründen, die wir nicht anerkennen, zur Zeit noch ausnahmsweise besteht. Ist übrigens nach Brockhau sens Bemerkung manche Buchdruckerei in dem Falle, jährlich bOO Lhalec Censurgcbühren zu bezahlen, so geht daraus hervor, daß sie auch hübsches Geld verdienen. Aus diesen Gründen werde ich gegen den Antrag des Abg. Püschel und für den Antrag der Deputation stimmen. Abg. Sachßc: Wenn ich mich für §. 9 erkläre, so ge schieht es aus einem ebenfalls nicht unmittelbar finanziellen Grunde, der aber doch damit im Zusammenhänge ist. Ich bin nämlich nicht der Meinung, wie die geehrte Deputation, daß durch eine solche Uebertragung der Censurgcbühren aus Staatscassen die Bü cher nicht wohlfeiler werden sollten; denn erstlich glaube ich, daß die Censurgcbühren, wie jede andre Abgabe, auf die Verbraucher zurückfallen. Sobald auf den Zucker eine höhere Abgabe gelegt wurde, um die inländischen Siedereien zu heben, mußten alle Con- sumenten einen höher» Preis zahlen, und ebenso wird es bei den Preisen der Bücher der Fall sein, und wenn sich auch das Ver hältnis numerisch nicht Herausstellen läßt, so liegt cs doch am Tage, daß durch den Wegfall der Censurgcbühren der Preis der Bücher, sei es auch um ein Weniges, billiger werden muß. Es wird also hier diese Maßregel den Verbrauchern, den Käufern und Lesern zu Gute gehn, sowie sich auf der andern Seite die Hoffnung daraus ableiten läßt, daß sie auch den Schriftstellern zu Gute gehen werde, daß sie in Bewilligung des Honorars weicher werden. Mag aber auch der Vortheil, den die Buchhänd ler beziehen, nicht groß sein, so wird es doch immer einiger Vor- theil sein, der sie bestimmen wird, in einzelnen Fällen niedrigere Preise zu geben. Hierzu kommt, daß sie doch oft keinen Gewinn, ja nicht einmal ihre baare Auslage vollständig von den Verlags- artikeln ziehen, wenn sie den Krebsgang gehen und daß dann die Censurabgabe ihren Verlust vermehrt. Abg. Lzschucke: Obgleich der Antrag des Abg. Püschel viel Anziehendes zu haben scheint, so habe ich ihn doch nicht un terstützt und werde auch nicht dafür stimmen. Da mir jedoch die Gründe, die der Herr Regierungscommissar gegen diesen Antrag hervorgebracht hat, keineswegs von der Art scheinen, daß sie mit Erfolg demselben enrgcgentrcten werden, so will ich die Gründe, die mich bewegen, dagegen zu stimmen, angebcn. Ich muß da bei auf die Einrichtung zurückgchen, die vor dem Jahre 1836 bei der Censur stattfand. Vor dieser Zeit war allerdings in jeder Stadt ein Censor, der sowohl die Local-, als die Centralcensur verwaltete. Diese Sensoren wurden von den Unterbehörden gewählt, durch die Verordnung von 1836 jedoch wurde die Localcensur von der Centralcensur getrennt, und nur in solchen Städten, wo Censurcotlegicn sind, ein Centralccnsor angestcllt, dagegen in an dern Städten nur ein Localcensor cingeführt. Der Centralcen- sor wird von der Regierung gewählt, der Localcensor hinge gen von der städtischen Verwaltungsbehörde. Wird nun der Antrag des Abgeordneten Püschel angenommen, und werden künftig auch die Localcensoren die Centralcensur besorgen, so wird künftig jeder Censor nur von der Regierung und nicht mehr von den unteren Verwaltungsbehörden gewählt. Wir räu men also dadurch der Regierung ein Recht ein, was sie bis jetzt noch nicht besitzt und nicht einmal in Anspruch nimmt. Denn Wahlfceiheit hat für die Sache manche Vortheile. Hierbei muß ich aber auch noch bemerken, daß von Seiten der Staatsregie rung, wie mir bekannt ist, in mehren Städten, wo viele Buch- druckeceien sich befinden, Centralcensoren angestcllt worden sind, und daß zu hoffen steht, es werden da, wo cs das Bedücfniß verlangt, auch künftig von der Regierung Centralcensoren angc- stcllt werden. Ucberhaupt aber wird es darauf ankommen, wie künftig die Censur eingerichtet werden wird. Das sind die Gründe, die mich gegen den Antrag des Abg. Püschel zu stimmen veranlassen. Was die Bestimmung der 9. §. betrifft, so schließe ich mich dem Gutachten der Deputation an, und zwar vorzüg lich aus dem Grunde, weil der Aufwand, der aus dem Rcgie- rungsvorschlage für die Staatscasse erwächst, noch nicht bekannt ist, und wohl kaum mit Zuverlässigkeit sich wird bestimmen las sen. Es hat früher einmal die Staatsregierung Erörterungen darüber angestellt, und cs haben die Censoren die Höhe der Ccn- surgebühren angebcn müssen. Da sonach ein Ucberschlag von der selben zu machen sein wird, so bitte ich die hohe Staatsregie rung um dessen Mittheilung an die Kammer. Abg. Püschel: Der Herr Abgeordnete, der soeben sprach
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