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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1843
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- Deutsch
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1349 38 1350 die Deputation nicht anerkennen kann. Zudem ist soviel gewiß, daß, könnte auch dieser Umstand außer Berücksichtigung bleiben, der Preis der Bücher dadurch nicht im Geringsten sich mindern, folglich auch der Wegfall dieser Abgabe der Gesammthcit der Staatscinwohncr, die dieselbe dann vielmehr doppelt zu tragen haben würden, gar nicht einmal zu Gute kommen würde. Man muß daher die Entlastung der Buchhändler und Buchdrucker von dieser Abgabe zur Unterhaltung der Ccnsur noch so lange ver schieben, bis diese letztere, was denn doch hoffentlich auch noch geschieht, überhaupt nicht mehr cxistirt, und der Kammer an- rathen, aus diesen Gründen die §. 9 abzulehnen. Kdnigl. Eommiffar 0. Schaarschmidt: Die Regierung hat der Deputation mitgcthcilt, daß sie beabsichtige, eine wesent liche Umgestaltung der Regie der Ccnsur vorzunchmcn, thcils um dabei die Ccnsurscheine ganz in Wegfall zu bringen, und denselben eine ausreichende und zweckmäßige Einrichtung zu substituircn, thcils, was aber dadurch bedingt wird, eine Verein fachung und größere Einheitlichkeit der Ccnsur hcrzustellc», und namentlich, die in der letzten Session als nachthcilig erkannte Abthcilung der Ccnsur nach wissenschaftlichen Fächern zu beseitigen. Im genauesten Zusammenhänge mit diesen Einrich tungen, welche gewiß manchen Beschwerden abhclfen werden, steht aber auch der Wegfall der Ccnsurgebührcn. Schon im Ge setzentwürfe von 1840 hat die Regierung in den gegebenen Mo tiven die erheblichen Gründe auseinandergcsctzt, welche für den Wegfall sprechen, und seitdem haben sich aus dem Stande der Buchhändler sehr viele Stimmen dafür erklärt. Es muß da her die Regierung bei diesem Wunsche beharren und wünschen, daß die hier in Frage stehende K. die Zustimmung der Kammer erhalte. Abz. Püschel: Ich stimme den Gründen, welche die ge ehrte Deputation für den Wegfall der §. 9 ausgestellt hat, voll kommen bei und werde mich bei der Abstimmung ebenfalls gegen diese §. erklären. Ich glaube aber, daß der Presse und den dabei Betheiligten eine andere Erleichterung gewährt werden kann, und finde namentlich das Mittel darin, wenn man den bis herigen Unterschied zwischen Central- und Localccnsorcn aufhcbt. Bekanntlich geht die Berechtigung der sogenannten Localccnso- rcn, als derjenigen, die sich da befinden, wo keine Krcisdircction ist, und auch kein CeMurcollegium seinen Sitz hat, nicht weiter, als auf die Prüfung solcher Schriften, die nur ein Localinteresse haben. In Bezug auf die Censoren scheint diese Sache gleich gültig zu sein, denn ob dieser oder jener censirt, ist einerlei; nicht so aber in Bezug auf die Verleger und Drucker. Es führt die ser Unterschied große Jnconvenienzcn und Nachthcile herbei, und diese zeigen sich zunächst darin, daß die Censur vertheuerk wird. Muß ich nämlich die Schriften, welche der Localccnsor nicht ccnsiren darf, versenden, so erwächst durch die Hin- und Hccsen- dung ein Porto, was den Betrag der Ccnsurgebührcn sehr oft übersteigt, und es wird dadurch die Censur vertheuert. Ein zweiter Nachkhcil ist der, daß dadurch ein weit größerer Zeitauf wand entsteht, der sehr oft recht nachthcilig wirken kann. Es kommt bei mancher Druckschrift ganz vorzüglich darauf an, und es hängt oft der ganze Werth derselben davon ab, daß sic zu einer gewissen Zeit erscheint. Nun könnte man zwar cinhalten: wer das weiß, der treffe nur bei Zeiten Anstalt dazu; aber cs ist eben vielleicht das Bedürfniß einer solchen Schrift erst augen blicklich entstanden, und cs kann daher nicht immer die ndthige Vorsorge und Vorbereitung getroffen werden. Dieser Zeitver lust und Verzug bewirkt aber auch sehr oft für ine Buchdrucker an solchen Orten, wo sich eben k in Ccnsurcollegium befindet, den Nachtheil, daß die Aufträge, die an sic ergangen sind, wieder zurückgezogen werden. Hat nun bis zum Jahre 1836 die Cen sur sehr wohl bestanden, ohne jenen Unterschied zu kennen, und ist ein Nachthcil nicht zu bemerken gewesen, so muß ich ihn, wie auf der einen Seite schädlich, auf der andern Seite auch für eine unnöthige Fessel der Presse halten. Fragt man, worauf dieser Unterschied beruht? so könnte er darin gesucht werden, daß man angenommen hat, der Localccnsor wäre nicht befähigt, größere Schriften, namentlich von wissenschaftlichem Inhalte zu bcur- theilen. Dieser Grund würde nun aber Wegfällen, da eben die „ größer» Schriften der Ccnsur gar nicht mehr unterliegen sollen. Wollte man sagen, die Einrichtung sei nothwcndig wegen der zu crthcilcndcn Censurschcinc, so ist schon vom kdnigl. HcrrnCom- miffar angcdcutet worden, daß die Censurschcinc ganz in Weg fall gelangen sollen. Also die Gründe für Fortbestehen dieser Einrichtung werden für die Zukunft gar nicht mehr vorhanden sein. Aus diesen Gründen erlaube ich mir daher, der geehrten Kammer einen Antrag zu überreichen, der dahin geht: „Die Kammer wolle beschließen, im Verein mit der er sten hohen Kammer bei hoher Staats rcgierung die alsbaldige Aufhebung des, jedenfalls ganz unndthigen, diePresseabcr sehr ben acht heilig en den Unterschiedes zwischen Local- und Districts- censoren und die Gleichstellung der Befugnisse zu beantragen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Haase: Der Äbg. Püschel hat einen Antrag folgenden Inhalts zu tz. 9 gestellt: „Die Kammer wolle be schließen, im Verein mit der ersten hohen Kammer bei hoher Staatsrcgicrung die alsbaldige Aufhebung des, jedenfalls ganz unnöthigcn, die Presse aber sehr bcnachthciligcndcn Unterschiedes zwischen Local - und Districtsccnsorcn und die Gleichstellung der Befugnisse zu beantragen." Unterstützt die Kammer diesen An trag ? — Wird sehr zahlreich unterstützt. König!. Commiffair v. Schaarschmidt: Die Regierung hat sich schon bei dem Landtage 1836—37 und dann bei dem Landtage 1840 über das Wesen des Unterschieds zwischen Local- und Ccntralcensorcn und über die Gründe dieser Einrichtung aus gesprochen. Durch die Aufhebung derselben, wie sie jetzt von dem Abg. Püschel beantragt wird, würde nun aber die geehrte H Kammer sich unverkennbar mit den Ansichten selbst in Widcr- f spruch setzen, die vor einigen Tagen hier geäußert worden sind. » Von allen Gründen, welche diese Einrichtung der Beibehaltung ^ werth machen, will ich nur drei erwähnen. Der erste ist eine !> möglichste Einheitlichkeit der Censur; denn je mehr Censoren im ^ Lande und je mehr sie an verschiedenen Orten zerstreut sind, desto weniger ist diese Einheitlichkeit herzustcllcn und cs ist daher nicht zu verwundern, wenn manche Verschiedenheiten in Handhabung der Censur stattfinden. Sodann ist es aber nicht an allen Orten, wo Druckereien bestehen, möglich, geeignete Ccntralcensorcn zu erlangen, und es wird sich die geehrte Kammer ohne Weiteres überzeugen, daß das der Fall ist. Aber ein dritter Grund ist die größere Beschwerde in Handhabung der Ccnsur und ihre größere Aufhältlichk.it; denn cs kann nicht fehlen, daß der Censor in manchen Fällen bei dem Censurcollegio anfragcn muß. Ist er am Orte der Krcisdircction, so geschieht dies auf kürzerem, j mündlichem Wege; ist er aber außerhalb dieser Orte, so muß ein schriftlicher Bericht erstattet werden, und das hält die Hand habung der Censur gar sehr auf. Das sind die Hauptgründe, weshalb die Negierung nicht wünschen kann, daß diese Einrich tung wieder beseitigt wird. Abg. Püschel: Der Herr Commissar hat sich aus drei Gründen gegen meinen Antrag erklärt. Er sagte, die Einheitlich keit der Censur erfordere jenen Unterschied zwischen den Censoren. Darauf habe ich zu entgegnen, daß schon jetzt das Pcincip, der Erfahrung nach, nicht so streng hat durchgeführt werden können; man hat oft Dispensationen in dieser Hinsicht stattfindcn lassen, da Jnconvenicnzcn aus der zu strengen Durchführung jenes Un terschiedes entstanden sind. Dann ist geäußert worden, man würde nicht an allen Orten, wo Pressen aufgestellt seien, einen geeigneten Mann für die Censur finden; soviel ich aber über sehen kann, befinden sich nur in den größeren Städten Drucke reien , und man muß doch in solchen Städten soviel Intelligenz voraussctze», daß cs möglich sein werde, daselbst jede Schrift der Ccnsur zu unterwerfen. Dann ist als dritter Grund angegeben worden, daß größere Beschwerden durch die von mir vorgeschla- gcne Maßregel herbcigeführt werden würden. Diese Meinung kann ich jedoch auch nicht thcilcn. Es wurde nämlich gesagt, daß der Censor bei bedenklichen Fällen Anfrage halten müsse und daß dadurch großer Zeitverlust entstehen würde. Darauf aber habe ich zu entgegnen, daß das nur in seltenen Fällen und nur aus-
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