Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18430509
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184305092
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18430509
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1843
- Monat1843-05
- Tag1843-05-09
- Monat1843-05
- Jahr1843
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1369 38 1370 Referent Abg. Lobt: Im Allgemeinen muß ich in dieser Beziehung beistimmen. Ich wiederhole nochmals, daß nicht ver langt worden ist, daß eine Vorlegung zur Beistimmung erfolgen solle; allein cs liegen doch Gründe vor, welche es wünschens- werth machen, von der Verordnung Kcnntniß zu erlangen, unge achtet des vom Herrn Minister aufgestellten Bedenkens. Auch sind schon Beispiele dagewcscn, daß die Regierung die Ausfüh rungsverordnungen vorgclegr hat, zur Kcnntnißnahmc, ja sogar zur theilwciicn Zustimmung, besonders wenn Zweifel vorhanden waren, ob der Gegenstand wirklich in den Bereich der Verord nung gehöre. Hicrnächst liegt ein Grund zu dem Wunsche, diese Verordnung zur Einsicht vorgelcgt zu erhallen, für die Stande- vcrsamnilung doch jedenfalls darin, daß bei der Zusammenstellung nicke Etwas ausgenommen werde, was den jetzt gefaßten Be- schlügcn oder überhaupt den Preßbcfrciungen, welche möglicher weise gewahrt werden können, entgegenläuft. Ich möchte sagen, cs ist diese Vorlegung sogar nothwcndig, weil die Preßpolizciver- ordnung von 1836 nachträglich gewissermaßen zum Gesetz gewor den ist, nachdem die Ständevcrsammlung in Folge eines auf deren Sistirung gestellten Antrags beim Landtage 1836 aus drücklich sich damit einverstanden erklärt har, indem sie auf die Zurücknahme der Verordnung nicht cingcgangen ist. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Zur Widerlegung einer Be merkung des Herrn Referenten. Es ist nachzuweise» aus den LandragSacten, daß auch bei dem Vereinigungsverfahren mit Zu stimmung beider Kammern neue und selbstständige Anträge zu Stande gekommen sind. Ucbrigens lege ich kein großes Gewicht darauf, hier meine Ansicht gegen die Deputation geltend zu ma chen; aber kann ich nun einmal nicht zweckmäßig finden, daß man sich jetzt über diesen Antrag entscheide, so werde ich meiner seits wenigstens dagegen stimmen. Präsident I). Haasc: Wenn Niemand weiter über den III. Antrag und den Schlußantrag zu sprechen begehrt, würde ich auf die Fragstellung übergehen. Die Deputation hat vorge- schlagen: „Die Kammer wolle im Verein mit der ersten Kam mer die Staatsregierung ersuchen, in die zu dem gegenwärtigen Gesetze zu erlassende Ausführungsverordnung auch den noch gültigen und anwendbaren Inhalt der neuesten preßpolizcilichen Verordnungen vom 13. October 1836, vom 20. Deccmder 1838 und vom II. März 1841 mit aufzunehmcn und diese drei Ver ordnungen selbst sodann aufzuheben, die Zusammenstellung der selben aber dergestalt zu beschleunigen, daß die neue Verord nung noch der dermaligen Ständeversammlung mitgcthcilt wer den kann, hierbei auch die darin aufzunehmenden Strafbestim mungen einer Revision zu unterwerfen und der Ständeversamm lung, sei es bei Mittheilung der gedachten Ausführungsverord nung, oder durch Vorlegung eines darauf abzweckenden Nachtrags zu dem dermaligen Gesetzentwürfe, zur Erklärung vorzulcgen." Nimmt die Kammer diesen Antrag an, und will sie ihn stellen? — Wird gegen 13 Stimmen bejaht. Präsident 0. Hanse: Ich habe nur noch zu bemerken, daß wir bei §. 1 e S. 677 des Berichts einen Vorbehalt gemacht haben; die Deputation hat nämlich dort gesagt: „Hierbei hat man noch zu erinnern, daß, wenn dem am Schlüsse dieses Be richts zu stellenden Anträge wegen Zusammenfassung und Abän derung der preßpolizcilichen Verordnungen von 1836, 1838 und 1841 Folge gegeben wird, dann allerdings die eben vorgeschla- gcne Zusatzparagraphe eine dem entsprechende veränderte Fassung (vielleicht wie der Deputationsbericht vom Jahre 1840 in Ver folgung des gleichen Zwecks zu W. 20 und 22 vorschlug) zu er halten haben wird." Es ist gegenwärtig die dort von der De putation ausgesprochene Voraussetzung eingetrcten, daher wird die von eben derselben an dem angegebenen Ort ausgesprochene Modifikation der Fassung der Z. I c noch erfolge» müssen; die Kammer wird also mit der Deputation einverstanden sein, daß jene angedeutete Modifikation noch erfolge?— Es ist dies all gemein der Fall. Präsident I). Haasc: Ich kann nunmehr auf den Schluß antrag im Berichte S. 690 übergehen Referent Abg. To dt: Nicht in Bezug auf den Schlußan trag habe ich noch Etwas zu erinnern, sondern eine allgemeine 10c Jahrgang. Bemerknng habeich zu machen, die aufdic Abstimmmung sich be zieht. Ich wollte der Kammer nämlich den Vorbehalt reservi- rcn, daß für den Fall, daß das vorliegende Gesetz in der andern Kammer wcsentlich abgeändert werden sollte, dann hier die Schlußabstimmung mit Namensaufruf erneuert werden müsse. Es ist dies ein Verlangen, welches ebenso recht als billig er scheint. Denn es hat sich einen gleichen Vorbehalt auch die erste Kammer schon, nämlich neulich bei der Hvpothekcnordnung, ge stellt und cS ist dem Seiten der Regierung nicht cntgegengctrc- ten worden. Da nun ein gleicher Fall vorliegt, so wollte ich dies ausdrücklich erwähnen, damit eine nochmalige Abstimmung, wenn sie nöthig werden sollte, nicht abgcschniltcn werde. Recht lich begründet ist cs, daß, wenn ein Gesetz nach der Abstim mung eine andere Gestalt erhalten hat, die Abstimmung erneuert werde, damit man nicht Etwas angenommen hat, was man gar nicht hat annchmcn wollen. Billig ist der Vorbehalt, da er von der ersten Kammer auch schon gemacht worden ist. Ich glaube, es wird sich die Regierung hiermit auch wohl einver standen erklären, da sie es in der ersten Kammer gleichfalls ge- than hat. Staatsminister v. Könneritz: Die Regierung hat kein Bedenken, daß die Ansichten, über welche man sich bei dem Land tag 18^ in dieser Hinsicht vereinigt hat, und welche die Regie rung wie die zweite Kammer damals für die richtige erkannt hat, noch jetzt Anwendung erleiden. Es ist damals bestimmt worden, daß über die einzelnen Differenzpunkte mit Namensauf ruf abzustimmen sei. Präsident II. Haafe: Ich werde jetzt die Frage stellen, ob die Kammer der Deputation hinsichtlich des letzten Antrags bei- siimme, welcher so lautet: „Es möge auszusprechen sein, daß man die bemerkten Petitionen durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt halte, jedoch die crstcren, da sie Anträge hervorgcrufcn haben, noch mit an die erste Kammer abgebcn wolle." Stimmt die Kammer der Deputation bei? — Einstimmig Ja. Präsident I>. Haase: Es würde nun zur Abstimmung mit telst Namensaufrufs zu schreiten sein, und ich werde die Frage so stellen: ;,,Nimmt die Kammer den vorliegenden Gesetzentwurf mit den beschlossenen Abänderungen und Anträgen an? — Wird mit 61 gegen 5 Stimmen bejaht. Anmerkung. Sc. Maj. der König von Württemberg haben dem Hrn. Bauerkeller zu Paris in Anerkennung der Verdienste um Anfertigung der Reliefkarten die goldene Medaille für Wissenschaft und Kunst zustcllen zu lassen geruht. Co»v.-«rccleS > BOrse in Leipzig Kurze Sicht. 2 Monat. 3 Monat. am 8. Mai 184 3. im Bierzchnlhaler.Fuy. j Ang. Gesucht. Ang. Ttsucht. Ang.Gesucht. Amsterdam . . . . ,4i; - — — Augsburg . . . . 1021 — — — Berlin 99z - — Bremen - iiiz — — Breslau — 99) — — — Frankfurt a. M. . 37s — — — — Hamburg . . . . loOA — — — London — — — - 6.26z - Paris — 80) — 80K — «oz Wien - 104) — — — Louisd'or 11^, Holl. Duc. 6, Kais.Duc.6 Hresl. Duc. 6, Pass.Duc.Lz, Gulden 4. 8om>..Aehn< u. -Zwanzig-Kr. 4. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marle. 93
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder