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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1843
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1843
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- Deutsch
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1361 38 1362 ckendere, welche dem Publicum zumeist, was cs lesen soll. Dort steht dem Nachthcile des Verbotes der Dortheil gegenüber, durch das Verbot einer möglichen Strafe enthoben zu werden. Hier wird über alle, mochten sie nun durch Lesung der Schrift Nach theil in ihren Gesinnungen oder in ihrer Gemüthsruhc empfun den haben oder nicht, oder möchten sie überhaupt die Schrift gelesen haben oder nicht, das gleiche, drückende Gefühl geistiger Bevormundung verhängt. Glaubt man, das in einer Zeit, wo durch die Eisenbahnen die Völker des mittleren und westlichen Europas in so nahe Berührung gebracht werden, eine solche Bevormundung noch möglich sei? Und wäre sie möglich, glaubt man, daß in einem konstitutionellen Staate, wo Alles nach dem Rechte sich regelt, wo wie in dem unsrigen sich alles Ucbrige in der Lhat und Wahrheit nach dem Rechte regelt, glaubt man, daß in einem solchen Staate die Willkür in Gestaltung oder Entziehung der geistigen Mittheilung nicht tiefer empfunden werde, als irgend Etwas? Dieser Conflict, in welchen das in dem konstitutionellen Staate lebende Princip des Rechtes mit der Willkür der Censur geräth, ist ein wahres Dilemma, dessen Ent fernung, sollte der deutsche Bund die Vormundschaft der Censur i» Deutschland überhaupt noch für möglich halten, wenigstens hinsichtlich der konstitutionellen Staaten Deutschlands sehr zu wünschen wäre. Drittens, und das ist ein nicht minder wichtiger Uebclstand, trägt die Censur den Charakter der Schwäche, der Furcht. Au ßerdem , daß sie ein in sich schwaches, d. h. seinem Zwecke nicht genügendes Institut ist, läßt sie auch eine Schwäche, eine Furcht des sie Gebrauchenden blicken. Der Staa^ber soll nicht schwach sich zeigen, sondern stark; er soll den UWertrcter strafen, nicht aber ihn fürchten, und das Gefährlichste für die Staatsgewalt ist, wenn sie zeigt, daß sie schwach sei. So wurde die Re gierung Karl's X. in dem Momente gestürzt, wo sie durch Fes selung der Presse ihre Schwäche offen bekannte. Die Minister sagten dem Könige in ihrem Berichte vom 25. Juli 1830: ,,Keine Kraft, man muß es bekennen, ist im Stande, einem so energischen Auflösungsmittel, wie die Presse, zu widerstehen." Das ist richtig von einer schwachen der Auflösung nahen Regie rung, wie die damalige französische; aber die allgemeine Folge rung ist unrichtig, denn die Regierung fiel, nicht weil sie durch die Presse unmöglich wurde, sondern sic siel durch die Presse, weil sie wegen ihrer Schwäche und Unpopularität überhaupt unmöglich war. Ich gestehe, mich schreckt dieses Beispiel Frank reichs, und ich kann nicht begreifen, wie eine sich stark fühlende Regierung es nicht bedenklich findet, durch das in der Censur liegende Bekenntniß von Schwäche sich den Nimbus der Größe selbst abzustreifen, und so einen der Grundpfeiler ihrer Macht, die öffentliche Meinung von ihrer Stärke, zu untergraben. Dies gilt von der Regierung eines jeden Landes, wo der Gedanke so weit vorgeschritten ist, daß über das Wesen der Censur nachge dacht und eine Prüfung ihrer Eigenschaften angcstellt wird. Wo dies noch nicht geschieht, da mag die Censur eher gelten; aber in Deutschland ist jene Reflexion doch einmal da, und wo sie da ist, mag man es allenfalls einer Regierung, wie der Karl's X., welche Nichts mehr zu verlieren hatte, weniger verdenken, wenn sie aus Verzweiflung einen Schlag auf die Presse versucht. Aber unfern Regierungen, die doch in einer ganz andern Lage sind, möchte man es billig verdenken, daß sie um des möglichen Ne bels willen, welches ihnen die Presse zufügen könnte, wenn sie schwach wären, über das wirkliche Nebel eines Bekenntnisses von Schwäche hinwegsähcn. Was thut also die Censur in Deutschland? Sie erschüttert in sehr Vielen das Vertrauen zu dem Fürstenwort, sic bringt eine Halbheit in das konstitutionelle Princip, sie schwächt die Meinung von der Stärke der Regierungen. Was würde die Freiheit der Presse thun? Sie würde das Vertrauen zu dem Fürstenwort in Allen Herstellen, sie würde das konstitutionelle Princip zu einem Ganzen, zur Wahrheit erheben, sie würde das deutsche Volk mit Ehrfurcht vor der Kraft seiner Regierun gen und — mit unauslöschlichem Danke gegen seine Fürsten er füllen. Meine Herren, ich weiß nicht, oder ich weiß vielmehr durch die jetzt erfolgte Erklärung des Herrn Staatsministers der aus wärtigen Angelegenheiten, welchen Erfolg der Antrag unserer Deputation, dem hoffentlich beide Kammern bcizutrcten gesonnen sind, haben wird- Zweifeln wir deshalb nicht an den guten Gesinnungen unserer Regierung, ebensowenig an denen des durchlauchtigen deutschen Bundes; die Ansichten sind verschieden, und so wird unser Antrag für jetzt nicht den gewünschten Er folg haben. Sei dem, wie ihm wolle, wir vertreten hier einen hochgeachteten Thcil des deutschen Volkes, auf uns sind jetzt seine Blicke gerichtet, an uns ist's, unsere Ucberzeugunq wahr und offen auszusprechcn. Darum habe auch ich meine schwache Stimme erhoben, und ich kann mir das Acugniß geben, daß ich Nichts, als die Wahrheit gesucht habe. Bliebe unfern Be strebungen kein weiterer Erfolg, so bleibt der: die sächsische Ständcversammlung wird sich ihren wohlerworbenen Ruf redli chen Strebcns nach der Wahrheit auch bei dieser Verhandlung erhalten haben. Präsident 0. Haase: Ich habe die Rede des geehrten Ab geordneten hauptsächlich als Empfehlung des von der Deputa tion unter 1. gestellten Antrags betrachten mögen, obschon sie vielleicht zum großen Thcil in das bereits geschlossene Gebiet der allgemeinen Debatte hinübcrstreiftc. Abg. Oberländer: Jetzt wünsche ich nichts sehnlicher, als daß sich die von dem Herrn Staatsminister gethanc Acuße- rung vollkommen bestätige. Er meinte, die Regierung befände ^ sich dem Bundestage gegenüber in derselben Lage, wie die Kam mer der Regierung gegenüber. Nun, ich glaube, unserer Negie- rung gegenüber ist unsere Lage höchst günstig. Was bezweckt der Antrag? Der Antrag bezweckt, daß die Verfassung ausgc- führt werden soll. Das ist Pflicht der Regierung und sic muß alle die Hindernisse aus dem Wege räumen, welche der vollstän digen Ausführung der Verfassung im Wege stehen. Deshalb glaube ich, daß unser Zustand in der That kein hoffnungslo ser sei. Abg. v. Gab lenz: Ich wollte mir nur ein paar Worte auf das erlauben, was der Herr Staatsminister geäußert hat. Es ist mir einestheils leid gewesen, zu vernehmen, was derselbe ausgesprochen hat, leid, weil von ihm ausgesprochen worden ist, daß bei dem hohen deutschen Bunde in der nächsten Zukunft dem Anträge, den die Deputation zu stellen beabsichtigte, nicht ge willfahrt werden würde — daß keine Aussicht dafür vorhanden sei. Erfreulich ist mir dagegen die Aeußerung gewesen, weil es mir aus dem Grunde, warum das Ministerium den Antrag nicht ak den Bund bringen werde, geschienen hat, als sei das ^ Ministerium dem Geiste und Sinne dcs Antrags selbst nicht ent- ! gegen. — Wenn weiter von dem Herrn Staatsminister ausge sprochen worden ist, das hohe Ministerium werde, wie die Kam mer nicht einen Antrag an die Staatsregicrung bringe, von dem sie keinen Erfolg erwarte, so auch keinen Antrag an den hohen Bund bringen, von dem kein Erfolg zu erwarten sei, so kann ich dennoch der geehrten Kammer nur anrathcn, den Antrag der Deputation anzunehmen. Die hohe Staatsregierung hat sich durch das, was der Herr Staatsminister äußerte, dem Geiste und Sinne dcs Antrags nicht entgegengestcllt; wird sie nun auch für jetzt einen Antrag an den deutschen Bund nicht bringen, so ist sic doch eben mit dem Geiste und Sinne desselben einverstan den, und wird überall vorbereitend wirken, um einem später» Anträge bei dem hohen Bunde Eingang zu verschaffen. Es ist aber bekannt und oft der Fall, daß Bundesbeschlüsse in Berlin und Wien vorbereitet werde» , und wenn der Antrag bei dem hohen Bunde selbst nicht sofort gestellt werden kann, so wird die hohe Staatsregierung durch ihre diplomatischen Agenten, die in Berlin und Wien sind, immer dahin vorarbeitend wirken lassen können, damit wir der Zeit mehr cntgegcngehcn, wo die Presse in ganz Deutschland gleichmäßig unter die Strenge, aber auch den Schirm des Gesetzes gestellt, und von der Herrschaft der Willkür befreit werde. Präsident 1>. Haase: Wenn Niemand weiter spricht, so würde der Herr Referent das Schlußwort haben. Referent Abg. To dt: Mein Schlußwort wird sehr kurz sein können, da schon der Abg. 0. Geißler den Antrag der D
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