Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1843
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- 1843-05-09
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- 09.05.1843
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1359 38 1360 Staatsminister v. Je schau: Ich kann nach dem Gange der bisherigen Verhandlungen allerdings nicht bezweifeln, daß die geehrte Kammer diesen Antrag «»nehmen wird. Ich habe daher nur in Beziehung auf die Stellung der Regierung zu be merken , daß sie sich in der Bundesversammlung nicht dem aus- sctzen kann, einen Antrag zu stellen, für dessen Annahme nicht wenigstens einige Wahrscheinlichkeit vorhanden ist. Wie diese Angelegenheit aber dermalen steht, glaubt die Regierung aller dings die Hoffnung nicht haben zu können, daß ein solcher An trag Anklang finden dürfte. Die Regierung und diese in er höhter Maße befindet sich der Bundesversammlung gegenüber in einer ähnlichen Lage, wie die geehrte Kammer der Regierung gegenüber. Gewiß sucht die geehrte Kammer. zu vermeiden, solche Anträge an die Regierung zu bringen, für deren Annahme sic keine Geneigtheit bei derselben voraussetzt. Präsident I>. Haase: Hat Jemand in Bezug auf diesen ersten Antrag der Deputation Etwas zu bemerken? Abg. v. Geißler: Ich kann nicht umhin, der geehrten Deputation meine aufrichtige Anerkennung für die Art und Weise auszusprcchen, wie sie ihre schwierige Aufgabe gelbst hat. Sie hat den wahren Liberalismus gezeigt, denjenigen Liberalismus, der das Bestehende achtet, der sich dem Nolhw.ndigcn fügt, der auch gegen das erkannte Uebcl nur durch rechtmäßige Vorstellung Abhülfe sucht. Sic hat aber, wie sic sich dem Nothwendigen fügte, wie sie bei den bestehenden Beschränkungen noch zum Besten wirkte, so weit cs ihr möglich war, sie hat zugleich fest ihre Meinung ausgesprochen und der Wahrheit nichts vergeben, sic hat offen erklärt, wie die Verwirklichung der in Art. 18el der Bundcsactc gegebenen Zusage nur in einem Sinne, welcher die provisorisch eingcführte Censuc völlig ausschtießt, zum Guten führen könne. Abgesehen von der Verpflichtung durch das Wort der Bundcsactc, welche ich allerdings nicht in einer solchen Un- dingtheit zu verstehen vermag, wie Viele sie verstehen, muß ich doch bekennen, daß ich in der fortgesetzten Beibehaltung der Ccn- sur in Deutschland große und das Uebel des Mißbrauchs der Preßfreiheit bei weitem überwiegende Uebclstände erblicke; es wird mir erlaubt sein, hier, wo es sich am Ende um eine an den durchlauchtigsten deutschen Bund zu bringende Vorstellung, in jedem Falle um den zur Kenntniß desselben gelangenden Gesin nungsausdruck einer deutschen Ständcversammiung handelt, meine vielleicht mangelhafte, gewiß aber wohlgemeinte und aufrichtige Ansicht auszusprcchen. Ich bin weit entfernt, die Nachrheile zu verkennen, welche der Wegfall aller Praventivmaßregeln gegen die öffentliche Bekanntmachung durch den Druck verkehrter und gemcinschädlicher Gedanken oder persönlicher Verleumdungen mit sich führt. Alles Bestehende, auch das Beste, jeder Staat, jede Kirche, jedes Individuum hat seine Mängel und Schwächen, und cs ist nicht schwer, sie mit den Waffen des Witzes, des Spottes, der Ucbcrtreibung, der Verleumdung anzugrcifen. Zu seinem Schutze vermag nicht oder verschmäht cs das Bestehende, jene Waffen zu gebrauchen, und ein Pceßstrafgcsetz kann nur un vollkommen diesem Uebel steuern, denn das Geschehene wird da durch nicht ungeschehen. Zudem ist die Aufgabe der Herstellung und Ausübung eines Preßstrafgcsetzes nicht eine leichte zu nenne», und ich bin von dem überzeugt, was z. B. Friedrich v. Gentz in seiner Abhandlung über die Preßfreiheit in England, welche er gleichsam als Vorläufer des Bundesbcschlusscs von 1819 pu- blicirtc, von der Schwierigkeit dieses Gegenstandes gesagt hat. Sei also die Preßfreiheit ein Uebel, so ist sie aber doch kein so großes, als ihre Gegner zu behaupten pflegen- Mir kommt die Einwirkung der Presse auf das Gemeinwesen ungefähr so vor, wie die Einwirkung der Witterung auf den menschlichen Körper. Das Wetter ist nicht immer angenehm, sondern cs hat seine Un bilden, aber ein gutbeschaffener Körper gewöhnt sich an diese Unbilden; sie schaden ihm nicht, sondern stärken ihn vielmehr durch Abhärtung. Nun sollte ich meinen, ein Gemeinwesen von guter Beschaffenheit müsse sich an die Uebcl der Presse etwa so gewöhnen können, wie ein starker, gesunder Körper an die Un bilden der Witterung. England und Frankreich scheinen davon den Beweis zu liefern, und doch sind dort die Stürme der Presse weit heftiger gewesen und sind es noch, als sie in Deutschland je sein würden. Und wie mit dem Staate, so ist cs auch mit der Kirche. Wenn Christus heute aufstünde und an die Spitze seiner Kirche träte, er würde die Preßfreiheit nicht fürchten. Was aber die Verleumdung Einzelner betrifft, so schützt sie das Preßstrafgesctz eben nicht schlechter vor dem Libcll, als das ge meine Criminalgesctz sie vor andern Verbrechen schützt, d. h., indem es durch Strafandrohung von dem Verbrechen abschreckt, die That selbst verhindern kann jenes auch nicht. Uebrigcns haben persönliche Angriffe durch den Druck, da, wo sie nicht prävenirt werden, zuletzt wenig auf sich. Man gewöhnt sich an sie, und weder der Beleidigte, noch das Publicum gibt Etwas darauf. Die englischen und französischen Minister haben ertragen und ertragen gelegentlich noch ärgere Unbilden durch die Presse, als man dem größten Miffethälcr zu seiner Strafe dictircn möchte, wenn das Uebel wirklich ein so großes wäre. Sic schüt teln aber diese stumpfen Pfeile ab, und haben mit den Pflichten ihres hohen Berufes mehr zu lhun, als sich um solche Persön lichkeiten zu kümmern. Denselben gesunden Sinn hinsichtlich der Verleumdungen hat aber, oder erlangt doch durch die Gewohn heit das Publicum. Preßfreiheit, verbunden mit einem möglichst wirksamen Strafgesetz, ist also an und für sich kein so großes Uebcl, als man denken mag, da, wie die Erfahrung zeigt, die Bctheiligtcn selbst in sehr vielen Fällen nicht einmal für nöthig halten, sich an die Prcßstrafgesctze zu wenden. Die Censur ist aber, wenigstens für unsere Verhältnisse in Deutschland, ein wirk lich großes Uebel, vornehmlich aus drei Gründen- Erstens ruft der gegenwärtige Bildungszustand Deutsch lands, verbunden mir dem in dem Artikel 18. der Bundesacte gebrauchten Worte: „Preßfreiheit" eine sehr bedeutende Miß stimmung gegen die Censur fast in allen Classen der Gesellschaft hervor. Ich will den natürlichen Anspruch auf Preßfreiheit nicht erörtern, soviel aber ist gewiß, Viele gibt es, die einen solchen als unbestritten annehmcn und glauben, das Volk habe besonders nach Erreichung gewisser Bildungsstufen ei» Recht darauf. Liegt es in der Natur der Sache, daß Viele hier ein bestehendes Recht an nehmcn, so mußte ihnen das in der Bundcsactc enthaltene Wort: „Preßfreiheit" die Idee bcibringen, als erkannten die Regierun gen durch den Gebrauch dieses Wortes das unbedingte Bestehen eines solchen Rechtes an, Andere aber hielten es doch durch je nes Wort für verliehen. Später zeigte es sich anders, und ob gleich die Negierungen sich über den Eintritt und Umfang der zu gewährenden Preßfreiheit nicht unbedingt ausgesprochen haben, so sind doch durch jene Zusage Ansichten, Wünsche, Hoffnungen entstanden, die bei ausbleibender Erfüllung sich in einen Vor wurf gegen den Versprechenden verwandeln, wobei der gelindeste ist: Hoffnungen erregt zu haben, ohne sic zu erfüllen, der stärkste aber; von dem gegebenen Worte abgcwichen zu sein. Die hier durch entstehende Mißstimmung ist aber im Zunehmen, immer weiter verbreiten sich jene Ansichten, und ich frage, ob besonders die letztern sich mit der den Häuptern des Volkes schuldigen Verehrung vereinigen lassen, und ob dies nicht ein großer, höchst bedenklicher und durch Nichts als durch Abschaffung der Censur zu hebender Ucbelstand sei. Zweitens hat die Censur, auch die liberalste, die Eigenschaft der Willkür. Ist aber Willkür irgendwo drückend, so ist sie es da, wo cs sich um die Acußerung des Gedankens handelt, und dieser Druck ist doppelt, er triffe den Schriftsteller, welcher seine Gedanken mitthcilen, und trifft das Publicum, welches sie ver nehmen will. Unstreitig ist die Wirkung eines Preßstrafgcsetzes für den Schriftsteller und Verleger, welchen es trifft, härter als die der Censur; aber doch wird er sich lieber dem erstern unter werfen. Denn das Pecßstrafgesetz gestattet ihm rechtliches Gehör, läßt rechtliche Entscheidung über ihn walten; letztere hört ihn Nicht im rechtlichen Sinne des Wortes und entscheidet über ihn nicht nach rechtlichem, sondern nach polizeilichem Ermessen. Da her ist selbst die Härte des Preßstrafgcsetzes leichter zu ertragen, als die schonendste Censur; denn in dem Rechtssinne des Men schen liegt es, daß er sich lieber dem strengsten Gesetze als der mildesten Willkür unterwirft. Wenn aber die Willkür eine drü ckende ist, welche den Schriftsteller an der Bekanntmachung sei ner Gedanken verhindert, so ist die Willkür eine noch viel drü-
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