Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18430505
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184305054
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18430505
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1843
- Monat1843-05
- Tag1843-05-05
- Monat1843-05
- Jahr1843
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1207 36 1208 Verheißung nicht erfüllt worden ist, und auch für die andern Gründe der Unzufriedenheit würde es zur alsbaldigen Beschwich tigung beitragen, wenn man endlich die verheißene Preßfreiheit gäbe. Meine Herren, cs gibt — also sagt ein großer und von Königen geehrter Schriftsteller — es gibt in dem Zeitalter, in welchem ivir leben, nur eine einzige wahrhaft schmeichelhafte Art, einen Monarchen zu verehren — daß man ihn für würdig erkenne, die Wahrheit zu vernehmen, nur eine einzige wahrhaft verdienstliche Art, ihm zu dienen, — daß man sie ihm keinen Augenblick verhülle. Haben aber die deutschen Minister unfern Fürsten die Wahrheit gesagt, wenn sie ihnen vorgeredet haben, daß die deutsche Bundcsacte in ihrer Reinheit und Prcßfreiheits- vcrhcißung keine Gewährleistung mehr gäbe für die Ruhe und Ordnung in unseren deutschen Vaterlande? Hat sich die deutsche Nation in der That seit dem Jahre 1815 als eine so schlechte und unwürdige gezeigt, hat sie ihre Pflichten gegen den Fürsten in der That so schlecht erfüllt, daß man sich für ermächtigt hält, die Erfüllung der Rechte zu suspcndircn, welche man ihr zugc- sichert hat? Hat sic wirklich verdient, daß nun seit einem Vier- tcljahrhundert das Martialgesctz gegen dieselbe in Anwendung gebracht wird ? Dem Himmel fti Dank, Deutschland bewahret noch den Nationalcharaktcr seiner Väter, und seine Volksstämme werden sich stets als eine Nation bewähren, die, um mit den öffentlich ausgesprochenen Worten eines deutschen Ministers zu reden, — durch ihren edel» Charakter und tiefen Sinn, wie durch Achtung für gesetzliche Ordnung und Anhänglichkeit an ihren Fürsten in den entscheidendsten Momenten der vollen Be wunderung Europas würdig geblieben ist. Eine Nation, die ein solches Lob verdient, kann so schnell nicht ausarten. Warum also hat man nicht längst auf gesetzlichem Wege, statt auf dem der Willkür und der verhaßten Censur, die Mißbräuche der Presse zu bekämpfen gesucht; bieten Deutschlands Gerichte so wenig Garantie, daß Prcßunfug, Prcßmißbrauch vor ihren Tri bunalen ein Lsvl gesunden haben würde. Sollte, also sagt der bicderfestc Schlözcr, etwas dem Staate oder einem einzelnen Bürger Schädliches gedruckt werden, so findet sich in jedem Lande schon eine Stelle, die dagegen Rath schaffen kann sund muß. Sie heißt die heilige Justiz. Deutschlands Gcrcchtigkeitspflegc weist den Verdacht der Begünstigung der Prcßvcrbrcchcn mit Entschiedenheit und der tiefsten Indignation zurück, und nimmt mit Recht das Vertrauen in Anspruch, daß wahre Gcsetzübcr- trctungen durch die Presse bei ihr stets eine unparteiische, um sichtige und ernste Rechtsprechung gefunden und letztere unfehlbar den Zweck aller Strafjustiz auch hier nicht verfehlt haben würde. Darum kann ich nimmermehr glauben, daß unsere deutsche Na tion und die sächsische insonderheit nicht eben so gut sein sollte, wie irgend eine von denen, welche der Preßfreiheit sich erfreue». Nun wohlan, meine Herren, wenn man überall mit dem Munde der deutschen Nation das beste Zcugniß gibt, so gebe man es ihr auch durch die That, so behandle man sic auch darnach, und spreche durch Entziehung solchen einem würdigen und freie» Volke gebührenden Rechts nicht das beleidigende Urtheil aus: die deutsche Nation ist weder würdig noch reif, so be handelt zu werden wie die Engländer, Franzosen, Holländer, Belgier, Schweizer, Schweden, Dänen, Nordamerikaner, ja selbst wie das junge Volk der Griechen, welches erst vor wenig Jahre» aus der fast vicrhundcrtjährigen türkischen Sclaverei befreit worden ist, und deshalb doch wohl ten Gebrauch der Freiheit noch nicht so gewohnt ist, wie das deutsche. Oder wollen etwa die deutschen Negierungen das Letztere bestreiten? Sonach ist cs eine Schmach, eine Herabwürdigung der deutsche» Nation, daß man ihr die Preßfreiheit entzieht, also daß sic sich vor den andern Völkern Europas schämen muß, und auch in der That deshalb vielfach verhöhnt wird. Ist aber die Schmach der Völker die Ehre der Regierungen?! — Wenn die deutsche Nation, wie Alle mit dem Munde anerken nen, eine edle ist, und die eben durch die Eigenschaften des Gei stes und Herzens verdient, besser behandelt zu werden, wenig stens eben so gut, wie andere; so ist cs traurig, sehr traurig für uns, daß man eine solche Schmach auf uns ruhen läßt. Und dieses besonders auf unser Vaterland Sachsen »»gewendet, so ist es noch dcmüthigender und niederschlagender, daß unsere Regierung nicht einmal die provisorischen, durch angebliche Schuld des deutschen Volkes hervorgerufenen Ausnahmegesetze für hin reichend hält, daß sie bis jetzt nicht einmal das gewährt hat, noch gewähren will, was jene gestatten. Womit hat solches das sächsische Volk verdient? Wir haben nichts verbrochen, und das sächsische Volk, in dessen Namen wir hier stehen, hat auch nichts verbrochen. Meine Herren, soll ich noch eine ge wichtige Autorität dafür anführen, daß man sonst wirklich nicht so verächtlich von dem deutschen Volke, seinen Verdiensten und Ansprüchen dachte? Es sind die Worte des Präsidialgcsandten der hohen Bundesversammlung selbst, in dem Protokolle vom 17. Mai 1817 ausgesprochen: „Die Bundesversammlung wird, eingedenk der hohen Bestimmung, zu der sie berufen worden, und der Vorschriften und Zwecke der Bundcsacte, sich durch keine ungleiche Bcurtheilung eines einzelnen Bundcsgliedcs ab- haltcn lasse», selbst bedrängter Unterthanen sich anzunchmen, um auch ihnen die Ueberzcugung zu verschaffen, daß Deutschland ^ nur darum mit dem Blute der Völker vom fremden Joche be freit, und Länder ihren rechtmäßigen Regenten zurückgegeben worden, damit überall ein rechtlicher Zustand an die Stelle der Willkür treten möge." Die deutschen Völker haben also nach Auflösung des deutschen Reiches nicht schlechter gestellt werden sollen; nach diesem Programm des Bundestags hat alle Will kür ein Ende nehmen sollen. Ist nun unser Rechtsanspruch auf Preßfreiheit so begründet, daß, wenn es noch ein höchstes deutsches Reichsgericht gäbe nach altem Zuschnitt, nicht besser, ein solches nach dem darüber vorhandenen Brief und Siegel unbezweifelt eine Vcrurtheilung der einzelnen deutschen Regie rungen zu Gewährung der versprochenen Preßfreiheit aussprechen würde, so lassen Sic uns, meine Herren, mit diesem Programm der deutschen Bundesversammlung in der Hand, getrost die , Frage aufwerfen, wer die Schuldner seien, die Völker oder die Regierungen? Jean Paul, der beste Vcrtheidiger der Preßfrei heit, sagt: „Das arme Volk! Ueberall wird cs in den Schloß hof geladen, wo die größten Lasten des Friedens und des Kriegs wcgzutragcn sind; überall wird's aus demselben gejagt, wo die größten Güter auszuthcilen sind." Daß aber die Gründung des deutschen Bundes wirklich und wahrhaftig, woran man jedoch jetzt hier und da zu zweifeln anfängt, nicht nur die Befesti gung der Fürstenthrone und der Privilegien der Bevorzugten, sonder» auch die Sicherung der Rechte der deutschen Nation und der Unterthanen der Bundesstaaten zum Zwecke hatte, davon zeugt deutlich die Note, welche von den 29 deutschen Fürsten am 16. No vember 1814 den Gesandten von Oesterreich und Preußen in Wien übergeben wurde und worin cs unter andern heißt: „Na mentlich sind wir damit einverstanden, daß aller und jeder Will kür, wie im Ganzen durch die Bundesverfassung, so im Einzel nen in alle» deutschen Staaten durch Einführung landständischer Verfassungen vorgcbcugt werde." Gelegentlich und nebenbei ge sagt, kann ich diese Note auch nicht anders verstehen, als daß cs in der Absicht der contrahircndcn Fürsten gelegen habe, eine Repräsentation der deutschen Nation auch bei der Bundesver sammlung cintrcten zu lassen, was auch nach Aufhebung der ! höchsten deutschen Reichsgerichte unerläßlich war. Meine Her ren ! ich brauche mich nicht vor dem Einwande zu verwahren, als ob ich von dem Berathungsgcgenstande abwiche; denn ich habe schon vorhin angedcutct, die Unterthanen der deutschen Bun- i dcsstaatcn haben durch Auflösung des deutschen Reichs nicht schlechter gestellt werden sollen. G?wiß ist es aber, daß, wenn ! noch ein höchstes deutsches Reichsgericht bestünde, auf Grund der Brief und Siegel, welche wir über die Zusicherung der Prcß- ^ frciheit aufzuweiscn haben, die Vcrurtheilung der cinzelncn Re gierungen auf Gewährung derselben erfolgen müßte. Unser größtes Unglück ist und bleibt cs, daß die neue Staacenbildung, die Gestaltung der öffentlichen Verhältnisse Deutschlands nicht unmittelbar nach Auflösung des deutschen Kaiserthums und der damit zusammenhängenden Institutionen geschehen ist, vielmehr der für Deutschland ewig schmachvolle Rheinbund dazwischen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder