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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1843
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- Erscheinungsdatum
- 05.05.1843
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- Deutsch
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1233 36 1231 der Verfassungen bewies die Instruction, die er in der hanno verschen Sache seinem Gesandten am Bundestage gegeben und die Berufung Albrcchls an die Universität Leipzig, sowie re." keine Gnade bei der Ecnsur gesunden, als sic i» das Reichen- bach'sche Convcrsationslcxico» ausgenommen werden sollte. Stur verstümmelt erhielt sie Zutritt. Es eriimc t das an ein aus wärtiges Land, wo man weder Gutes, noch Böses von dem Regenten sprechen darf, wenn man nicht der Polizei verfallen will. Ein anderer Fall ist mir bekannt, wo die Ecnsur nicht zuließ, daß aus einem Merkchen, welches einer unserer hochge stellten Staatsbeamten, den ich nicht nennen will, den wir aber Alle kennen und lieben, herausgegeben hat, in einem andern Werke Etwas citirt werden durfte. Es war nämlich in der „Geschichte der neuesten Zeit" von Burkhardt, wo Bcziehung genommen wurde auf die Bundcsmilitä: Verfassung. Es wurde dort zur Vcrthcidigung einer Ansicht gesagt, es sei dieselbe An sicht in der von einem sächsischen Staatsbeamten he-ausgcgcbc- nen Schrift: „Ist eine Bundesarmee nützlich und nothwendig für Deutschland?" ausgesprochen worden und nun eine Stelle daraus angeführt. Die Censuc strich aber dieses Citat und da bei blieb cs auch in zweiter Instanz, bei dem Ecnsurcollegium. Nun, meine Herren, wenn sogar das Bedenken findet, was unsere ersten Staatsbeamten in die Welt gefördert haben, dann weiß ich in der Tbat nicht, wer da noch wagen darf, Gedanken zum Druck zu befördern. Von Widersprüchen der Ecnsur lie gen auch Beispiele vor. Ich erinnere nur a» das Gedicht zum kölner Dombau von Prutz, welches in Leipzig gestrichen wurde, in Jena aber erscheinen durfte, dann aber natürlich wieder nach Sachsen zueückging. Ebenso die Schrift: „Herzog Karl und die Revolution in Braunschweig." 1843. Sie wurde in Leip zig von der Ecnsur verboten, in Jena erlangte sie das Impri matur. — Nun auch einige kleine Curiosa, die wenigstens dar- thun, welcher Sonderbarkeiten die Ecnsur sich schuldig macht. In der schon erwähnten Geschichte der neuesten Zeit von Burk hardt fängt eine Stelle an: „die allgemeine Zeitung trompetete zwar." Die Censur fand den Ausdruck „trompetete zwar" be denklich, er mußte umgcändert werden in „äußerte sich". Das „Dasein einer jesuitischen Camarilla" mußte umgcwandclt wer den in „Dasein einer Partei". Zn der Stelle: „Unerschwing liche Steuern und Auflagen vollendeten den jammervollen Zu stand" — cs ist nämlich von einem Lande die Rede, das ich gar nicht nennen will — mußte statt „unerschwinglich" „drückend" und statt „jammervoll" „unerfreulich" gesetzt werden. „Die Person des Monarchen nicht mehr so hermetisch abgeschlossen" — wurde umgewandelt in: „nicht mehr so unzugänglich wie früher". Der Ausdruck „hochadlige Eamarilla" wurde umge ändert in „Ausschuß des hohen Adels". Dergleichen Dinge kommen bei der Censur vor, und ich möchte sagen, sic lassen sich fast nicht vermeiden. Nun mag zwar dadurch für den Be- theiligtcn am Ende kein so großer Nachthcil herbeigeführt wer den. Allein cs wird auch oft durch die Censur ein Verlust des Vermögens zugczogcn. Beispiele der Art hat bereits der Abg. Brockhaus vorgcbracht. Ich will aber gleichfalls noch einige sehr sprechende hinzufügen. Von dem bekannten Werke vom Freiherr» v. Odelcben: „Die Feldzüge Napoleons in Sachsen im Jahre 1812—13," sollte eine neue Auflage veranstaltet wer den; das Manuscripl war dem Inhalte nach dem früher» gleich, und Veränderungen daran nicht vorgenommcn worden. Gleich wohl wurde es im Anfang durch mehre Ccnsurstrichc verunstal tet. Der Verleger schickte es daher nach Leipzig, und dort strich der Ccnsor nicht ein Wort. Das ein Beweis von der Willkür der Censur und der Censoren, die aber dem Bethciligtcn sehr zum Nachtheil gereicht. Von dem bekannten Werke des Herrn v. Schubert: „Die Urwelt und die Fixsterne" sollte ebenfalls eine dritte Auflage veranstaltet werden, nachdem die beiden ersten mecklenburgischen Prinzessinnen dcdicirt worden waren. Es war gleichfalls nicht ein Jota an dem Werke geändert worden, auch war gegen dcn Herausgeber, der als höchst loyal bekannt war, Nichts einzuwendcn; gleichwohl mußte erst Genehmigung dazu herbcigcschafft werden, daß in die dritte Auflage die Dedication Ivr Jahrgang. wieder gebischt weiden dürfe. Da nun der Druck bereits ganz fertig war, so mußte länger als ein Vierteljahr gewartet wer den, ehe der Buchhändler das Werk versenden konnte, wodurch dieser einen bedeutenden Verlust criilt. — Nun zum Schluß noch zwei ganz kleine Anekdötchen der Censur, die folgenden Inhalts sind: In einem Briefe aus dem Jahre 1827, der bei der neuen Auflaae einer belletristischen Schrift wieder mit abgc- druckt werden sollte, meldet der Briefsteller seinem Freunde, daß eine hohe Person, welche jetzt nicht mehr am Lebe» ist, krank sei; die Censur ließ dcn Ausdruck „krank" aber nicht passircn, es mußte dafür heißen: „unpäßlich." Endlich: ein Purist, der in seinem ganzen Werke kein fremdes Wort leiden konnte, harte statt „Cavallerie" „Pferdevolk" gesetzt; aber die Censur litt das nicht, die „Cavallene" mußte wieder hinein und das „Pferdcvolk" mußte heraus. Solche Sonderbarkeiten kommen bei unserer Censur vor und beweisen einerseits die Willkür, welche bei Ausübung derselben herrscht, und daß viel Unschuldiges gestrichen wird, aber auch andrcrseits, daß wiikliche Verluste daduich bewirkt werden, wie aus einigen der crwäbnken Beispiele hinlänglich hervorgehen dürfte. Nun wird zwar dage gen inne gehalten, namentlich hat der Herr Minister cs bcmcrk- lich gemacht, daß gegen Uebergriffe der Censur der Jnstanzenzug Schutz gewähre. Allein es hat schon der Abg. Brockhaus gestern darauf aufmerksam gemacht, daß eine Garantie gegen die Censur im Jnstanzenzuge nicht zu finden sei; und das ist ganz gcgiündet, was untcn nicht passirt, passirt oben gar nicht. Gesetzt aber auch, es wird in einzelnen Fällen noch nachträglich das Imprimatur ertheilt, so ist gewöhnlich so großer Verzug dabci entstanden, daß der richtige Zeitpunkt nicht mehr vorhanden ist. Dies gilt na mentlich von Fragen der Zeit, die eben da, wo sie vee handelt worden sind, besprochen werden müssen, wenn sie von Interesse sein sollen. Mir selbst ist der Fall öfter vorgckommcn. Ich habe Rccurs ergreifen müssen, aber nach mehren Monaten erst kam die Resolution, und lautete sie vielleicht auch günstig, so konnte ich doch nun keinen Gebrauch mehr von ihr machen. — Dies ist aber noch gar nicht Alles, was sich in Bezug auf Handhabung der Censur sagen läßt. Man ist früher immer darüber einig ge wesen, daß die Instruction der Censoren veröffentlicht werden solle. So hat sich die Kammer im Jahre 1836 ausgesprochen, so wollte cs die erste Deputation der vorigen zweiten Kammer, und selbst die Regie, ungscommissarien gaben damals zu, daß cs so sein müsse: nur meinten sie, man dürfe unter die Instructionen nicht auch Verweise rechnen, welche den Censoren ertheilt werden müssen, weil dann die Vci öffentlichung dieser Instructionen durch das Gesetz- und Verordnungsblatt zu oft Vorkommen würde. Gleichwohl werden die Instructionen der Censoren nicht publi- cirt. Es sind der im Jahie 1836 eischicncncn Ccnsurinstruction gewiß Dutzende gefolgt, aber cs ist keine einzige davon zur Publi kation gelangt, sie alle sind in den Actcn vergraben, wenn auch die Betheiligtkir vielleicht zufälliger Weise Kenntniß davon er langt habcn. So ist noch zu Anfang dieses Jahres eine In struction für die Censoren erschienen, die allerdings auf die Libe ralität, deren man sich bei der Handhabung der Censur zu ver sehen hat, kein gutes Licht wirft. Wollte ich sie Ihnen mitlhei- len, so würden Sie mir gewiß bcistimmen; da dies jedoch zu lange aufhalten würde, so enthalte ich mich einer ausführlichen Mitlheilung. Aber einige Zeilen vom Schluffe, die ich nicht vcrscdwcigen kann, werden schon ungefähr an die Hand geben, welchen Inhaltes die ganze Instruction ist. Es heißt dort: „Sollten jedoch die Censoren in einzelnen Fällen besonder», von ihnen allein nicht zu beseitigenden Schwierigkeiten begegnen, so haben sie darüber an das Ccn'urcollcgium Bericht zu erstatten, damit dieses bei dem Ministerio des Innern na mentlich wegen der Herausgabe von Zeitschriften, die Be drohung mit Unterdrückung derselben und nach Umständen diese selbst beantragen könne." Das deutet also auf geheime Maßregeln, die zwischen de» Censoren und dcn Ccnsurcollegicn abgemacht werden und von denen der Berheiligte also gar nicht einmal Etwas ersähet. Es ist bekannt, und auch der Herr Minister hat darauf Bezug genommen, daß 84
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