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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1843
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1843
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- Deutsch
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1223 36 1224 über jene Verordnung vom Jahre 1836 und über das Verfahren des Ministern sagen? Sprach er nicht in immer sich steigender und sich übcrbictcnder Wahl des Ausdrucks von Engherzig keit, Willkür, Dcrfassungswidrigkeil, Gesetzlosig keit, von Inquisition und zuletzt gar von heimlichem Vchmgcricht? Es giebt, meine Herren, eine Frcimüthigkcit, die auch den Gegner anspricht, die er mit Freuden begrüßt; er wird sich dann aufgefordert finden zur Entgegnung in gleich wür diger Weise. Jene Sprache des Abg. v. Watzdorf hat — wenn überhaupt einen — auf mich einen Eindruck anderer Art gemacht, sie hat in mir auf's Neue die Ueberzcugung befestigt, daß Maß losigkeit überall ihr Ziel verfehlt. Und so mögen denn diese Acußerungen der Censur des großer» Publikums, die der Ab geordnete denn doch wohl anerkennen wird, anheimfallen. Nur Eines muß ich dem Abgeordneten mit aller Entschiedenheit zu vernehmen geben, daß ich, der ich die Verordnung von 1836 contrasignirte, der ich sie allein contrasignirte, dieselbe nach allen Richtungen hin und auch der von dem Abgeordneten angezogenen K. der Vcrfaffungsurkunde gegenüber zu vertreten wissen werde. Die Acußerungen, welche gestern über das Institut der Censur im Allgemeinen zu vernehmen waren, heute einzeln zu wider legen, das ist nicht meine Absicht. Ich denke so darüber: Man kann ein Gegner der Censur sein im Princip, allein so lange Censur landcs- und bundcsgesctzlich besteht — und bis diesen Augenblick ist dies der Fall — so lange sollte man denn doch über dieses Institut mit der Rücksicht sich äußern, welche jede im Lande gesetzlich bestehende Einrichtung in An spruch nehmen darf. Wenn aber ein Abgeordneter so weit ging, zu behaupten, daß mit Censur unmöglich konstitutionell regiert werden könne, so habe ich zu entgegnen, daß die sächsische Re gierung , die sich denn doch auch zu den konstitutionellen zählt, es, wie bisher, darauf hin, versuchen wird, mit Censur zu re gieren, und hoffentlich mit Erfolg. Es wurden Beispiele an geführt von Bücherverbotcn, von Ccnsoreninstruclioncn. Ich könnte jetzt darüber schweigen; denn die Widerlegung solcher sorgfältig vorbereiteter Exemplifikationen muß geschehen auf Grund der Acten. Doch kann ich schon jetzt über die Schrift von Vencdcy erklären, daß sie wegen ihres in mehrfacher Be ziehung für befreundete und Bundesregierungen anstößigen In halts , ungeachtet des erlangten Imprimatur, unterdrückt wer den mußte. Mit dem Umdruck von drei Blättern wären diese Stellen zu beseitigen gewesen- Die Herren Gebrüder Brockhaus lehnten aber dies, sowie die auf dem Verwaltungswege ihnen gebotene Entschädigung ab. Es wird zu erwarten sein, was dieselben auf dem von ihnen betretenen Rechtswege erlangen. Die Instruction, welche der Abg. v. Watzdorf zugcsendet erhal ten hat, ist dem Ministcrio nicht bekannt, vom Ministerio nicht ausgcgangen. Bei näherer Einsicht der Schrift selbst möchte sich denn doch wohl ergeben, daß es einer solchen Weisung an den Censor bedurft habe. Was nun aber auch immer, meine Herren, das Schicksal des vorliegenden Gesetzentwurfs sein möge, die Regierung und das Ministerium des Innern insbesondere sicht dem anit Ruhe entgegen, sich bewußt, gewollt zu haben, was sie im Interesse der Sache für nützlich und heilsam erachtete, aber auch entschlos sen, solchen Anforderungen nicht zu entsprechen, die sic hiermit nicht für vereinbar halten kan». Es ist, meine Herren, in der jetzigen Zeit keine leichte Aufgabe, in irgend einer amtlichen Be ziehung zu der Ueberwachung der Presse zu stehen, und die Stellung des Ministern des Innern in dieser Hinsicht ist nicht geeignet, sich auch nur gerechte Würdigung innerhalb gewisser Kreise zu verschaffen; seine Wirksamkeit ward angegriffen, ward verkannt. Wenn cs sich aber darum handelt, festzuhalten an Grundsätzen, durch die Erfahrung bewährt, an Grundsätzen, die man für wahr und recht erkannt, dann tritt jede andere Rück sicht in den Hintergrund, und die Wirksamkeit im mühevollen öffentlichen Berufe findet zuletzt denn doch einen Lohn — im Bewußtsein erfüllter Pflicht. — Und so habe ich mich denn vor Ihnen ausgesprochen, offen und gerade, wie cs meine Art ist, und wie ich es der Sache und der geehrten Kammer schul dig war. Abg. v. Thie lau: Ich müßte meiner Ueberzeugung zu wider handeln, wenn ich die Ansicht derjenigen lheilen sollte, die mit ungleichen Waffen die Regierung anzugreifcn suchen. Erwarten Sie nicht von mir, daß ich auf diesem Felde eine Lanze gegen die Regierung zu brechen versuchen werde, um einen wohlfeilen Lorbeer in der öffentlichen Meinung zu erlangen; es ist ein Kampf mit ungleichen Waffen, den einige Redner gegen die Regierung versucht haben, indem diese, wenn sie auch wollte, nicht geben kann, was verlangt wird. Ich für meinen Theil werde mich mit den Anforderungen, die ich an die Gesetzgebung über die Presse mache, lediglich auf das Interesse des Staates, dem ich angchdrc, beschränken. Ich glaube, meine Herren, wir werden durch alle die Lobeserhebungen der freien Presse, durch alle die Angriffe gegen die Negierung die Preßfreiheit nicht er langen, solange als die Bundcsgesetzgebung cxistirt. Solange als die Bundesschlüsse nicht aufgehoben werden, ist also eine unbedingte Preßfreiheit nicht zu denken. Ich bin ein Freund der freien Presse; allein, meine Herren, wohl zu erwägen ist es, ob das Resultat der freien Presse für Sachsen und für kleine Staaten dasselbe sein würde, als für größere und unabhängige Staaten. Für ein Land, welches die Freiheit der Presse bera- tken will, gehören 100,000 Mann und die Jur». Frankreich und England haben eine Armee, um die Meinung ihrer Presse gegen außen zu verthcidigen; sic haben ein Gcschwornengericht für die Bestrafung der Prcßoergehcn. Wir haben Beides nicht, und ick halte dafür, daß Beides wesentlich nothwendig ist, um die Freiheit der Presse aufrecht zu erhalten- Man will keine Censur; hat man aber eine Bürgschaft, daß eine Preßgesetz- gebung, wie die in Frankreich, in Deutschlands zersplitterten Staa ten dasselbe Resultat für die Freiheit der Presse herbciführcn würde? Ich bezweifle cs, meine Herren; ich glaube, daß bei der jetzigen Lage der Sache, namentlich in Sachsen, selbst der Grao der Freiheit der Presse, den wir jetzt genießen, nicht auf recht erhalten werden würde, wenn wir vollständige Preßfrei heit und in ihrem Gefolge davon Strafgesetzgebung erlangten. Denn höchst wahrscheinlich würden eine Menge kleiner Schrif ten eingchen und die Presse lediglich in die Hände einzelner großer Buchhändler oder sonstiger Unternehmer übergehen. Das ist meine innige feste Ueberzcugung. Meine Herren! Ich habe mich über Etwas nur zu wundern, und zwar darüber, daß der Bundestag nickt längst schon die Freiheit der Presse aus gesprochen har, weil ich der Ueberzcugung bin, daß er weiter damit kommen würde, als mit der Censur. Denn daß die Censur das nicht erreicht, was sic erreichen soll, darüber, glaube ich, ist kein Zweifel. Denn sonst würden wir die Bücher, die verboten sind, nicht zu lesen bekommen und die verbotenen nicht um so eifriger gelesen werden, weil man hinter dem Verbote ir gend eine große Wahrheit, irgend ein entdecktes Geheimniß re. vermuthet. Die Censur erreicht das nicht, was man erreichen will, sie urtheilt schief und einseitig, und verhindert den Druck schlechter Bücher nicht; aber soviel bleibt doch gewiß, meine Herren, daß die Censur jetzt nicht zu vermeiden ist- Ich habe allerdings auch gegen die Ausübung der Censur, wie sie bei uns ausgeübt wird, Manches zu erinnern, namentlich daß sic nicht nach gesetzlichen Vorschriften ausgcübt wirb, d. h. daß nicht die Klagen wegen Versagung des Imprimatur an die ordentlichen Gerichte gebracht werden können. Noch mehr aber, meine Her ren, rüge ich, daß Jemand, der für seine Schrift das Imprima tur erlangt hat, noch nach erhaltener Erlaubniß wegen vom Cen sor übersehener Stellen bestraft werden kann, und, meine Herren, wenn ich den Entwurf ansche, und selbst das Deputationsgut- achtcn betrachte, so finde ich diesen Punkt nickt berührt, und das ist einer der wesentlichsten Mängel unserer jetzigen Einrichtung. Ich halte dafür, daß hauptsächlich die Klage über Censur des wegen geführt wird, weil nicht ordentliche Gerichte entscheiden, und weil Jemand, der die gesetzmäßigen Vorschriften alle erfüllt hat, dennoch bestraft werden kann. Jemand, der ein Buch schreibt und das Imprimatur von der Censur verlangt, erklärt: „Ich will nicht gegen das Gesetz handeln, findet man Etwas, was gegen das Gesetz ist, so möge man cs streichen;" daß man aber dennoch bestraft werden kann, wenn man den Gesetzen
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