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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1843
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- 1843-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1843
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- Deutsch
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1011. 31 1012 England und Frankreich keineswegs so vielfältig, so mannigfach, als sie jetzt sind. Die französische und englische Literatur, um bei diesen beiden stehen zu bleiben, war keineswegs so einge drungen nach Sachsen, wie wir sie jetzt antrcffen: sie war viel mehr damals gewissermaßen nur eine exotische Pflanze, während sich jetzt die Verhältnisse völlig geändert haben. Dann kann ich nicht der Meinung des Herrn Regierungscommiffars sein, weil damals das als Ausland angesehen ward, was heute nur als Inland gilt. Ich meine die deutschen Staaten. Das Mandat von 1773 spricht vom Auslande, es versteht aber darunter auch die deutschen Staaten, insoweit sie nicht zu Sachsen gehör ten. Es wurde damals in Sachsen Alles Ausland genannt, was nicht zu Sachsen gehörte. Dies aber erledigt sich jetzt durch die §. 1, insofern die Bestimmung gegen Ausländer blos rücksichtlich der Länder verstanden wird, die nicht zum deutschen Bunde gehören. Dann muß ich noch darauf aufmerksam ma chen , daß damals eine ganz andere Politik gegen das Ausland befolgt wurde, gegen das wirkliche Ausland, also gegen nicht deutsche Staaten, als dies jetzt der Fall ist. Damals kamen wir allerdings und zwar zu unserm großen Nachtheile dem Auslande in jedem Punkte zuvor; wir kamen ihm zuvor in seinen Wünschen und seinen Forderungen. Damals wurde das Ausland beinahe gerechter behandelt als das Inland; wie über all, so huldigten wir damals dem Grundsätze, daß das Aus land eine besondere Berücksichtigung verdiene. Die Zeiten ha ben sich geändert, und Handel, Wandel und Gewerbe überall. Seitdem der Zollverein entstanden ist, hat Deutschland den großen wichtigen Grundsatz angenommen, daß das Inland zu s schützen sei gegen das Ausland, und wenn auch nur ein Berüh rungspunkt zwischen der vorliegenden und jener großen Frage! besteht, so ist cs doch immer ein Berührungspunkt, und dieser ist der Grundsatz, welcher sestzuhalten ist, daß das Inland ge gen das Ausland zu berücksichtigen und zu sichern sei. Abg. v. Gablenz: Der Herr Regierungscommissar ap- pcllirte gewissermaßen an die Liberalität der sächsischen Gesetz gebung, überhaupt sodann an die Kammer selbst und an die Liberalität selbst, die in derselben herrscht. Nun, ich habe auch Begriffe von Liberalität; ich hoffe auch, die Kammer werde ihre Liberalität behalten, die sie (die Kammer) bis jetzt ver folgt. Ich bin aber auch überzeugt, daß sie dieselbe nicht so weit ausdehnen wird, um die Wohlfahrt, den Bortheil, das Eigenthum und Vermögen eines Einzelnen oder der Gesammt- heit auch nur im Entferntesten außer Acht zu lasse». Alles dies sicht man eben hier benachthciligt oder gefährdet, wenn diese §. angenommen werden soll. Ich freue mich, daß die De putation insoweit die Wünsche berücksichtigt hat, die in voriger Sitzung ausgesprochen worden sind, und hierin Sicherheit wie der andererseits gewährt. Ich freue mich um so mehr, da nach der erhaltenen Mitthcilung eine gesetzliche Bestimmung hierüber existirt, die ich im höchsten Grade für nachtheilig halte, wenn sie wirklich mit der Strenge ausgeübr worden wäre, mit der sie hätte ausgeübr werden können. Hält die Regierung die Ansich ten, die sie ausgesprochen und die im Princip, wie ich glaube, in der Kammer getheilt werden, fest, so mochte sie vor Allem eben diese Ansichten da geltend machen, wo sie geltend zu machen sind, um überhaupt im Allgemeinen jene Wohlthar für Sachsen und Deutschland zu erhalten, d. h. bei dem deutschen Bunde, damit für die gesammtcn deutschen Staaten eine gleichmäßige Gesetzgebung hervorgehe. Mir kommt das Ding vor, wie ein Zaubertrank; wenn ihn Alle gleichmäßig trinken, so ist er gut und wirkt wohlthätig; wenn aber nur Einer denselben genießt, so wird derselbe sich vergiften. Staatsministcr Nostiz und Jänckcndorf: Ich habe darauf zu erinnern, daß die sächsische Negierung bereits zu den in dieser Angelegenheit von hoher Bundesversammlung gefaßten Beschlüssen wesentlich mitgcwirkt hat und daß der geehrte Ab geordnete wohl erst zu erwarten haben wird, wie sie sich auf den am Schlüsse des Berichts in dieser Beziehung gestellten An trag erklären werde: Präsident ü. Haase: Wenn Niemand weiter spricht, würde die Debatte über die §§. II und 12 geschlossen sein. Jedenfalls wirb noch dem Herrn Referenten freistehen, das Wort zum Schluß zu nehmen. Referent Abg. Todt: Ich habe bereits erklärt, daß ich über diese fl. nicht zu sprechen beabsichtige; allein ich will nur noch bemerken, daß weder in den Motiven noch sonst irgendwo zur Rechtfertigung der §. 12 Etwas vom Mandat von 1773 er wähnt, noch bei der Berathung der Deputation, die eben auf das in der Petition der Buchhändler gegen diese §. ausgestellte Bedenken eingrgangen war und nur in Folge der dagegen ge machten Remonstrationen von Seilen der Herren Commigarien wieder davon abgcgangen ist, Etwas davon zur Sprache ge kommen, noch sonst Bezug auf das Mandat von 1773 irgend wo genommen worden ist, um die §. 12 in Schutz zu nehmen; dies nur als berichtigenden Zusatz, Präsident 0. Haase: Meine Herren: Die Deputation schlägt uns vor, die §. 11 in folgender Fassung anzunchmen: „Der durch dieses Gesetz geordnete Rechtsschutz wird Ausländern nur insoweit gewährt, als sie nachzuwcisen vermögen, daß in dem Staate, dessen Angehörige sie selbst sind, hiesigen Staats angehörigen ein dergleichen Rechtsschutz gewährt werden würde; oder wenn sie das zu schützende Recht unmittelbar oder mittelbar von einem hiesigen Staatsange hörigen er »vor den haben, und zwar inbeiden Fäl len von der Zeit an, wo dieser Beweis geführt ist." Nehmen Sic in dieser Maße die §. an? Abg. v. Th je lau: Ich wollte fragen, ob nicht die Ab stimmung über jeden der zwei Sätze einzeln erfolgen könne? Präsident 11. Haase: Da Niemand darauf angetragen hatte, die von der Deputation gegebene Fassung der Paragraphc thcilwcise zur Abstimmung zu bringen, so glaubte ich, darauf nur eine Frage stellen zu können; da aber jetzt auf eine Thei- lung angetragcn worden, so werde ick selbige emtreten lassen. Abg. v. Thiclau: Ich meinerseits habe kein Bedenken, wenn sonst Niemand Etwas erwähnt. Präsident 11. Haase: Ich frage also: ob die Kainmcr den ersten Satz der §. II annimmt, wie ihn die Deputation vor- gcschlagen hat? — Wird gegen eine Stimme (Abg. Brockhaus) angenommen. ^ Präsident 11. Haase: Der zweite Satz bleibt unverändert. Nimmt die Kammer ihn an? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Die folgende Frage ist: ob die Kam mer die §. 11 in dieser Maße annchme? — Wird gegen 2 Stim men angenommen. Präsident v. Haase: Will die Kammer, daß §. 12 nun Wegfälle? — Wird gegen 2 Stimmen bejaht. Referent Abg. Todt: lieber §. 13 ist bereits in voriger Sitzung B.schluß gefaßt worden. Da nun §. 12 in Wegfall ge kommen ist, so mußte der zweite Satz gleichfalls geändert wer den , und die Deputation hat in dieser Beziehung folgende Fas sung vorgcschlagcn, die sie bereits früher angenommen hatte, che sic den Deputationsbericht an die Kammer brachte. Sie hat nur ihren früher» Beschluß wieder hcrgestcllt und schlägt vor den zweiten Satz §. 13 so zu fassen: „Ausländern ^ werden Verlagsschcine nur unter den §. 11 ausge- >,drückten VoraussetzungenundBeschränkungcnaus- E gestellt." Präsident 0. Haase: Ich habe zu fragen, ob Jemand in Bezug auf diese Fassung Etwas zu bcmcrten hat. — Wenn cs nicht der Fall, gehe ich zur Fragstcllung über. Nämlich die De putation schlägt uns folgende Veränderung in Z. 13 und zwar bei deren zweitem Satze vor: „Ausländern werden Verlagsschcine nur unter den §.11 ausgcdrückten Voraussetzungen und Be schränkungen ausgestellt." Nimmt die Kammer diesen Satz an? — Einstimmig Ja. Präsident L. H a ase: Der dritte Satz bleibt unverändert. Nimmt die Kammer diesen dritten Satz an, wie er im Ent wurf gegeben ist, und ist die Kammer einverstanden, daß §. 13 in der, in voriger und heutiger Sitzuug besprochenen Fassung als angenommen zu erachten sei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Todt: §. 14 lautet: §. 14. So oft der Rechtsschutz gegen den Vertrieb der Excm-
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