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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1915
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. V 286. 9. Dezember 1915. sonderer Vereinbarung mit der Bank gestaltet diese dem Kunden auch, daß er Wechsel auf seiu Bankhaus selbst zieht. Für diese Entnahmen wird meist eine bestimmte Vergütung in Anrechnung gebracht. Ein besonderer Vorteil erwächst aus der Bankverbindung durch den von den Banken ebenfalls gepslegten Einzug von Wechseln. Da diese sich hierzu der Ver mittlung ihr befreundeter Bankfirmen am Einziehungsort be dienen und für diese auf Gegenseitigkeit beruhenden Inkasso geschäfte der auftraggcbenden Bank keine Spesen berechnen, außer wenn ihr durch Vornahme des Einzugs selbst solche entstehen würden, so wird sich die Bank in der Mehrzahl der Fälle außer der Porioberechnung mit der Belastung einer kleinen Provision begnügen. Soweit die Banken ntchtakzeptierte Wechsel aufkaufen, übernehmen sie auch das Ein ho len des Akzepts, schließen aber für gewöhnlich durch ihre Konto-Korrentbedinguugen eine Haftung ihrerseits für Echtheit des Annahmevermcrks aus. Zah lungen durch Postanweisung oder Postscheck an die Bank zur Gutschrift auf das Konto des Kunden werden diesem entweder unter gleichzeitigem Abzug oder mit späterer Gesamtberechnung der Postspescn gutgebracht. Bei größerem Postzahlungsverkchr, wie er sich z. B. bei Versand- und Reise buchhandlungen durch die Ratenzahlungen ergibt, kann auch statt der Auszahlung von Postanweisungen oder bei Postscheckvergü- tungen Gutschrift an die Bank statt an den Empfänger bei dem Postamt beantragt werden. Andererseits wird derselbe Zweck erreicht durch entsprechenden Aufdruck auf die Rechnungen und Beigabe von an die Bank gerichteten Postanweisungs- oder Post- scheckformularcn. Die Einzahlung eines Dritten auf das Post scheckkonto der Bank zur Gutschrift auf das Konto des betref fenden Bankkunden kann ebenso erfolgen, wie wenn der Bank kunde selbst ein Postscheckkonto besitzt. Diese Eingänge meldet die Bank dem Kunden täglich. Wie die Annahme von Postein- zahlungen, so besorgt die Bank auch Auszahlungen. Fehlt dabei eine Vorschrift des Kontoinhabers für den Zahlungsweg, so wird die Bank den für ihren Kunden billigsten wählen. Ist dem Auftraggeber das Bankkonto seines Kunden bekannt, so sollte er nicht versäumen, dieses seinem Bankhause mit dem Ver gütungsauftrag anzugeben, um den Überweisungsverkehr zu er möglichen. Für r e g e l m ä ß i g, d. h. etwa monatlich oder vier- teljährlich wiederkchrende Vergütungen in gleicher Höhe, wie Miet- und Zinszahlungen, genügt ein einmaliger auf Wider ruf oder mit Frist gestellter Auftrag an die Bank, um der pünkt lichen Erledigung ohne Erinnern sicher zu sein. Nicht nur den Einzug von Schecks und Wechseln übernimmt die Bank, sie besorgt auch die Einkassierung von Quittungen und anderen Dokumenten. Kupons und Dividenden scheine werden von der Bank zur Einlösung übernommen. Die Gutschristerteilung hierfür versteht sich unter dem Vorbehalt des Werteingangs bei der Bank. Jetzt zur Kriegszeit werden in den meisten Fällen die Gutschriften solcher Wertpapiere erst nach erfolgter Einlösung seitens der Zahlungspflichtigen An stalten und Unternehmen angezeigt. Für Geschäfte mit Ausland verkehr, sei es Ein- oder Ausfuhr, gewinnt eine sachgemäß geführte Bankverbindung große Bedeutung. Für Einfuhr geschäfte kommt dabei in erster Linie in Betracht der Ankauf von Sorten, d. i. Hart- und Papiergeld fremder Währung. Da für einzelne Staaten der Kurs dieser beiden Geldarten ver schieden ist, so ist es zweckmäßig, vor Ankauf de» Rat der Bank zu hören. Nach Möglichkeit sollte auch für den Ausland- zahlungsverkehr die Banküberweisung als die bequemste, billigste und risikoloscste angewandt werden. Die verschiedenen Geschäftsgebräuche im Auslandwarenhandel, die teilweise in der Forderung liegen, die Schuld durch Gold, gemünzt oder in Barren, oder in einer bestimmten Landeswährung zu begleichen, bringen es mit sich, daß der Handel in Sorten ziemlich lebhaft ist. Der An- und Verkauf solcher ausländischen Zahlungsmittel erfolgt nach den Tageskursen, zu denen sie an unseren hauptsäch lichsten Börsen gehandelt werden. In der gegenwärtigen Zeit der abnormen Sortenkurse ist es von besonderem Nutzen, vor jeder Auslandzahlung die Art der Begleichung zu prüfen. Ein namentlich im Großhandel vielbenutztes Zahlungsmittel ist der Scheck auf eine ausländische Bank. Durch Kauf zum 1606 Tageskurse können bei unseren Banken derartige Schecks, von ihnen aus eine befreundete Bankfirma am Bestimmungsorte in der betreffenden Landeswährung ausgestellt, erworben werden. Da mitunter die Kurse fremder Währungen für Postanweisungen etwas höhere als im Börsenhandel sind, empfiehlt sich auch für kleinere Beträge die Banküberweisung oder der Kauf von Schecks auf das Ausland. Bei allen diesen Geldgeschäften ver rechnet die Bank die entfallenden Beträge in Reichswährung auf dem Konto-Korrentkonto des Kunden. Für Firmen mit einem größeren Zahlungsverkehr nach dem Auslände bietet sich noch ein anderer vorteilhafter Weg der Verrechnung durch Er richtung eines besonderen Kontos für jede gehandelte Währung. Der Saldo eines solchen Kontos wird bei dieser Einrich tung zu einem vereinbarten Zeitpunkt, sei es an einem von beiden Teilen bestimmten oder dem Tage der festgesetzten Kontcnabschlüsse, zu dem an diesem Tage geltenden Kurse umgerechnet und auf das allgemeine Konto übertragen. Durch Vereinbarung mit der Bank kann der zur Verrechnung kommende Währungskurs jeweils auch für einige Monate im voraus festgesetzt werden. Den Kurs schwankungen mit ihren oft erheblichen Verlusten wird dadurch etwas vorgebeugt. Bei solchen Abschlüssen handelt es sich meist um eine Begrenzung der verfügbaren Summen nach oben und unten, weil sich die Banken ihrerseits wieder einen entsprechenden Betrag für solche Verfügungen bei einer Bank des in Frage kommenden Landes mit vereinbartem Kurs sichern müssen. Natürlich wird der dem Bankkunden zu berechnende Kurs ein etwas höherer sein als der, den die Bank an das Ausland zahlt. Für den Ausfuhrhandel ergibt sich ein ungefähr umge kehrtes Verhältnis. Während für das Importgeschäft der Ankauf zu bestimmten Verfalltagen erfolgen muß und eine Ausnutzung günstiger Kursverhältnisse — soweit Sorten nicht bei guter Ge legenheit auf »Vorrat» gekauft werden — nicht immer möglich ist, haben es Exportgeschäfte vielfach in der Hand, ihre Bestände an fremder Währung zu einem für sie vorteilhaften Zeitpunkt zu veräußern. Unter Umständen sind solche Geschäfte in der Lage, diese Sorten zu Zahlungen an das Ausland wieder mit zu ver wenden. Ein längeres Liegenlafsen ist wegen des Zinsverlustes freilich nicht immer ratsam. In etwas günstigerer Lage als das Importgeschäft befindet sich der Ausfuhrhandel, weil es ihm als dem Warenabgebenden Teil möglich ist, dem Käufer die Zahlung in einer bestimmten Währung vorzuschrei ben. Der Wert solcher Vereinbarungen ist in gegenwärtiger Zeit besonders hoch. Läßt sich z. B. ein deutsches Geschäft zur Jetzt zeit seine, Lieferung an eine schweizer Firma in schweizer Fran ken bezahlen, so zieht es nicht nur erheblichen Nutzen aus der Kurs differenz, es hilft dadurch auch den schweizer Kurs bei uns er mäßigen und verschafft damit der Markwährung einen günstigeren Stand. Die Eingänge solcher ausländischen Zahlungen können wiederum im Einzelfalle auf dem allgemeinen Konto-Korrent konto, bei häufigerem Vorkommen auf getrenntem Konto mit vereinbartem Kurs verbucht werden. Zur Verrechnung auf dem allgemeinen Konto-Korrentkonto kommen auch die Hilfsmittel für Geldbeschaffung: Diskon tierung und Beleihung. Als viel gepflegtes Bankgeschäft ist hierher zu rechnen die Diskontierung und Be leihung von Wechseln und Wertpapieren. Zins abzug und Provision verringern den angesetzten Betrag. Dokumente und Waren werden von den Banken nur beliehen, nicht aber übernommen, wie es im Charakter der Diskontierung liegt. Da für Beleihungen die Bedingungen nur von Fall zu Fall festgesetzt werden, erfolgt ihre Verrechnung meist auf einem Sonderkonto mit der Bestim mung, nach Aufhebung der Beleihung den Saldo, der sich aus Spesen, Zinsen und Provision zusammensetzt, auf dem allge meinen Konto zu belasten. Die ebenfalls gesondert verbuchte Beleihung und Diskontierung von Buchaußen ständen (Zedierung) wird bisher noch nicht allgemein von den Banken gepflegt. Es scheint nach dem geringen Fortschritt, den die Beleihung und die Diskontierung von Buchfordernngen bei uns gemacht haben — in Qsterreich-Ungarn ist diese Art der Bargeldbeschaffung verbreiteter —, daß unsere Banken teilweise nicht geneigt sind, sie in ihr Arbeitsgebiet aufzunehmen. Sie
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