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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1843
- Strukturtyp
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- Band
- 1843-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1843
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- Deutsch
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925 29 926 Verhältnisse zwischen Buchhändlern und Schriftstellern sich am besten durch gegenseitige Billigkeit und Honncterät regeln lassen, ist ebenso gewiß. 2n Beziehung auf §. 5, die hiermit in Ver bindung steht, muß ich noch bemerken, daß diese §. verhältnißmä- ßig sehr günstig für die Buchhändler ist, indem, wenn die Au toren nicht Nachweisen können, daß andere Bestimmungen ge troffen worden sind, die Dcrmuthung des Rechts für den Ver leger zu einer unbeschränkten Zahl von Exemplaren gilt. Das ist vielleicht wieder zu günstig für die Buchhändler, und deshalb wäre es unbedingt besser, wenn beide HZ. aus dem Gesetze wcgbliebcn. Abg. v. Zezschwitz: Ich bin der Meinung, daß es besser sei, wenn §. 4 und 5 im Gesetze bleiben. Was aber die Feststellung der gesetzlich zu pr ä su m i r c» d en Anzahl von Exemplaren einer Auflage betrifft, so wünschte ich, daß die Zahl 1000 angenommen werde. Ich glaube, bei der Feststellung einer solchen gesetzlichen Zahl, welche in Ermangelung dcs- fallsiger contractlicher Bestimmung cintrcten soll, muß die Mittelstraßc betreten, d. h. weder ein Werk vorausgesetzt werden, was sehr großen, noch ein Werk, was einen sehr geringen Absatz fände. Man muß dabei auf die Verhältnisse des deutschen Buchhandels, auf die nothwendigcn Versen dungen u. s. w. Rücksicht nehmen, und wenn der geehrte Antragsteller gesagt hat, daß eine Anzahl von 500 Exemplaren ganz unzureichend ist, so erkläre ich mich auch für 1000 Exemplare, welches als eine den Verhältnissen des d rut schen Buchhandels angemessene Mittclzahl erscheint. Abg. Sachße: Wenn diese Zahl angenommen wird, so würden auch oft Contractc erspart werden. Wenn man in Er wägung zieht, daß ein großer Thcil der gedruckten Eremplarc keinen Absatz findet, den verkauften nur zur Krücke, zum Vehi kel des Absatzes dient, so wäre cs wünschcnswcrth, daß gleich eine gesetzliche Zahl von 1000 festgestellt, und dadurch in den meisten Fällen, wo diese Zahl ausrcicht, der Contract unndthig gemacht wird. Abg. 11. v. Map er: Ich habe noch die Bemerkung zu ma chen, daß ich nicht begreife, wie sich dafür eine Verwendung finden kann, die Präsumtion auf 1000 Exemplare zu erhöhen. 1000 Exemplare, geben die Schriftsteller selbst an, sei das Höchste für die Auflage der gewöhnlichen Bücher, und den Buchhändlern kann daher die Bestimmung eines Minimums von 500 Exemplaren, wofür die Vcrmuthung im Zwcifclsfallc beste hen soll, gar nichts schaden, sic brauchen blos ein Wort zu schreiben oder zu sprechen, so tritt die Präsumtion nicht ein. Warum wollen die Buchhändler bei dem Verlagscontracte eine Unbestimmtheit haben? Das einzige schriftliche Wort ändert ja die Zahl der 500 auf so hoch, als sic wollen; sie können sich gegen das Honorar eine Stärke der Auflage von 20,000 Exem plaren bedingen; wenn das der Schriftsteller zufrieden ist, so kann es ihnen Niemand wehren. Erwägen Sie, meine Herren, wie viele von unfern besten Schriftstellern so manchen Buch händler reich gemacht haben; ist einer unter ihnen reich gestor ben? — In Deutschland, England und anderwärts sind die be rühmtesten Autoren keineswegs reich gestorben, im Gegentheil! — Präsident 11. Hanse: Wenn die Kammer einverstanden ist, daß die Debatte geschloffen sei, so würde ich bei §. 4 zunächst fragen: ob die Kammer den ersten Satz §. 4, so wie er im Ge setz enthalten, annchmen wolle? — Einstimmig Ja-,— Präsident II. Haase: Ferner hat die Deputation vorge- schlagcn, statt des zweiten Satzes einen ander» Satz anzuneh men ; es soll nämlich heißen: „Ist daher die Anzahl der Exem plare, über die man sich vereinigte, erschöpft, so bedarf es, inso fern nicht ein Anderes im Voraus bedungen war, einer neuen Zustimmung zu ferneren Vervielfältigungen. Kann über die Zahl der Exemplare, in welcher die Vervielfältigung hat erfol gen sollen, eine ausdrückliche vertragsmäßige Bestimmung nicht nachgewiesen werden, so gilt dafür als rechtliche Vermutbung die Zahl von 500." Ich stelle zunächst die Frage dahin: ob die Kammer mit dem Vorbehalte wegen der Zahl von 500 den eben vorgetragcnen Satz annimmt? — Es wird mit großer Stim menmehrheit beigctrcten. — Präsident 0. Haase: Und nun frage ich: ob die Kammer die von der Deputation vorgeschlagenc Zahl von 500 Ercmplaren in diesem Satze stehen lassen will? — Es wird mit großer Stim menmehrheit beigctrcten. Präsident II. Haase: Nimmt die Kammer die ß. 4 mit diesen Veränderungen an? — Einstimmig Ja. — Präsident D. Haase: die Zeit ist zu weit vorgerückt, um in der heute begonnenen Berathung jetzt noch weiter fortzuschrei- ten, und ich ersuche daher die verehrte Kammer, sich morgen um 10 Uhr wieder cinzufindcn, um die Berathung über de» vorlie genden Gesetzentwurf fortzusctzen. (Fortsetzung folgt.) Erlvicdcruilg aus den „Novscblag zur fcrncrn Prü fung" in No. 27 d. Bl. Wenn, wie ich vcrmuthe, der Wunsch des geehrten Einsenders dahin geht, dem Adreßbuchc ein Vcrzcichniß bei- gefügt zu sehen, aus welchem man die Zeitschriften, I o u rnal e, L oc alb lätte r rc. kennen lernt, worin Inse rate, Beilagen und Reccnsionen ausgenommen werden, und ihm nicht sowohl darum zu thun ist, ein Verzeichnis; derje nigen Herren Eo liegen, in deren Verlage Zeitschriften w. erscheinen" zu besitzen, wie cs in der angeführten Mit theilung heißt, so wurde dieser Anforderung von mir bereits entsprochen. Denn schon im Jahrgang 1841 meines Adreß buches lieferte ich Abth. V. S. 43—65 ein ausführliches „Vcrzcichniß der vorzüglichsten politischen und wissenschaft lichen Zeitschriften, so wie der Localblätter Deutschlands und der angrenzenden Länder, welche Inserate, literar. Beilagen und Reccnsionen in ihren Spalten auf- nehmcn, welches, zum größten Theil nur nach den mir gü- tigst übersendeten schriftlichen Mittheilungcn der Verleger zusammengcstcllt, ganz für den praktischen Gebrauch aufs Bequemste eingerichtet ist. Voran gehen allgemeine Bemer kungen über das Jnscrircn, über literar. Beilagen und die Einsendung von Rcccnsionsexemplaren. Hierauf folgt 1) die Angabe der politischen Zeitschri ftcn und Lokal blätter nach den Städten in denen sie erscheinen, und unter sich wieder alphabetisch geordnet; 2) wissenschaftliche und andere Zeitschriften nach den Fächern, die sic behandeln, und unter sich ebenfalls alphabetisch zusammengestellt, und 3) Zeitschriften, zunächst für den Buch-, Musikalien- und Kunsthandcl und verwandte Geschäftszweige bestimmt. Ucberall wurden die Verleger der Journale, die Aufla gen, die Inserations - und Bc ilcgeg ebü hr c n u. s. w., in so weit sich diese ermitteln ließen, möglichst genau an gegeben und überhaupt Alles gethan, um diesem Verzeich nisse die größte Brauchbarkeit zu verschaffen. Sind nun auch seit zwei Jahren einige Veränderungen cingctreten, so ist jene Zusammenstellung dadurch doch noch nicht unbrauchbar ge worden , sic jährlich zu wiederholen würde unthunlich sein. Da Hrn. H. E., wie aus seinem Vorschlag ersicht lich, jenes Vcrzeichniß noch unbekannt zu sein scheint, so erlaube ich mir ihn hiermit darauf aufmerksam zu machen, und hoffe er möge darin finden, was von ihm gewünscht wird. Otto Aug. S ch u lz, HerauSg. d. „Allg. Abreßb. f. d. V.Buchh."
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