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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1915
- Strukturtyp
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- 1915-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1915
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- Deutsch
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NeöatttoneUer Teil. ^ 284, 7. Dezember 1915. gesetzes (die Ablehnung eines zu umfangreich gewordenen Wer kes wegen dieser Umfangsiiberfchreitung) fänden hier keine An wendung. Nun ist es aber merkwürdig, daß vr. Hoffmann zu dem Er gebnis gelangt, der Verleger brauche nur für den vereinbarten Bogenumfang Honorar zu zahlen. Er begründet das anders, als wir es nach unserer Ansicht frei und leicht begründen würden; er begründet es vielmehr damit, daß durch den Vertrag die Parteien das Honorar des Verfassers fest umgrenzen wollten und daß in der Umfangsbeschränkung, auch wenn dies nicht ausdrücklich ge sagt sei, schon zugleich die Beschränkung des Honorars auf den vertragsmäßigen Umfang gelegen sei. Aber wie, wenn nun der Umfang sehr wesentlich geringer wird, als angenommen worden war? Nach vr. Hoffmanns grundsätzlicher Ansicht kann auch dann wohl nicht ein geringeres Honorar gezahlt werden? Und wenn das Werk gerade in dieser geringeren Ausdehnung manches zu kurz gefaßt hatte, darf der Verleger es nicht nach 8 3t VG zurück weisen und muß das ganze Honorar zahlen? Immerhin kann man vr. Hoffmanns Auslegung für möglich halten, obschon nun vr. Hoffmann hier im entgegengesetzten Sinne zu weit geht. Ge ringe Umfangsüberschreitungen würde ich — namentlich wenn der Vertrag die Grenze nur mit runder Bogenzahl festlegt oder mit »etwa« oder mit »soll nicht überschreiten« — für innerhalb der Vertragserfüllung gelegen betrachten, würde also beispielsweise meinen: wenn gesagt ist, das Buch solle nicht mehr als SO Bogen umfassen und ein Honorar von 100 solle für den Druckbogen be zahlt werden, so sollte bei einem Umfang von 51 Bogen der Ver leger auch diesen einen Bogen noch zu bezahlen. Jedenfalls muß meiner Meinung nach vr. Hoffmann vonsei ner grundlegenden Ansicht aus zu diesem Ergebnis und kann garnicht zu seinem anderen gelangen welches sich aus meiner Auffassung viel eher und leichter ergeben würde. Denn entweder be trachtet man die Umfangsvereinbarung im Vertrag als etwas Ausschlaggebendes, dann muß die Abweichung vom Umfang das Werk zu einem nichtvertragsmätzigen machen und jedenfalls den Überstieg vom Bogenhonorar aus- schließen. Oder man will die Umfangsvereinbarung leichter wägen, läßt also mit vr. Hoffmann die Überschreitung nicht als vertragswidrig gelten, betrachtet vielmehr den Umfang des Werkes »als das Werk selbst«, dann mutz man logischerweis« viel eher zu dem Ergebnis gelangen, den überstieg auch nach dem Bo genhonorar mit zu bezahlen. Mir scheinen also nach alledem die Darlegungen in dem genannten Aufsatz verfehlt und uns eher von einer Klärung dieser Frage zu entfernen statt sie zu fördern. vr. A. Elster. Friedrich von Logau. Deutsche Sprüche. Ausgewählt und eingeleitel von Reinhard Piper, kl. 8". 99 S. München 1916, R. Piper L Co., Verlag. Geheftet ^ 1.—, in Pappbd. 1.50 ord. In mancher Beziehung müssen wir das Streben unserer Zeit, uns von ungesunder Fremdtümelei zu befreien, aufrichtig begrüßen, besonders dann, wenn nicht in Don Quijotescher Manier gegen jedes fremde Wirtshausschild oder eingedeutschte Fremdwort angerannt wird, sondern wenn es gilt, zu den wahren Quellen deutschen Wesens hinab zusteigen. So hat die Zeit nicht nur Grimmelshausens großen Kul turroman des Dreißigjährigen Krieges zu frischem, lebendigem Dasein erstehen, nicht nur den Reden Fichtes neue Gerechtigkeit widerfahren lassen, sondern treibt immer wieder wertvolles altes Gut auf die Oberfläche, an dem wir uns als Deutsche erbauen und erfreuen können. Diese Erscheinung gewinnt um so mehr unser Interesse, wenn, wie das vielfach der Fall ist, der Buchhändler seine Hand mit im Spiele hat und der Zeit ein wenig nachhilft. In dem vorliegenden Bändchen sehen wir einen der Unsrigen am Werke, einen Schlesier des Dreißigjährigen Krieges, den von Lessing wegen seiner Wesensverwandtschaft hochgeschätzten Spruch- dichter Friedrich von Logau, in einer engeren Auswahl den Zeitgenossen darzubieten. Wie sehr es dieser im Kerne seines Wesens und seiner Gesinnung grunddeutsche Mann verdient, gerade von unserer Zeit erneut gewürdigt zu werden, geht aus der mit einer kurzen, aber vortrefflichen Einleitung versehenen Auswahl Reinhard Pipers hervor, die von den über 3600 Einsprüchen Logaus 300 in sorgfältiger Auswahl vereinigt. Es ist merkwürdig, wie zeitgemäß 1598 viele dieser Sinnsprüche uns heute anmuten. Denken wir nicht an das deutsche Friedensziel von heute, wenn wir lesen: Ein Krieg ist köstlich gut, der auf den Frieden dringt, ein Fried' ist schändlich arg, der neues Kriegen bringt, offenbart sich uns nicht das Geheimnis unserer Erfolge in dem Spruche Tapferkeit von außen, Einigkeit von innen macht, daß keiner ihnen mag was abgewinnen, und ist es nicht eine recht passende Illustration zu den Lügengespinsten unserer Feinde, wenn Logau sagt: Wer sein Kleid mit Lügen flickt, der befind't dennoch, ob er immer flickt und flickt, da und dort ein Loch — Im Hinblick auf das im Kriege zutage getretene Übergewicht geistiger Kräfte ist nachstehender Spruch recht bezeichnend: Kühne Faust und blanker Degen können Würd' und Ruhm erregen. Ruhm und Würde muß sich legen, stützet Feber nicht den Degen. Wie geschaffen ins Stammbuch des Deutschen Sprachvereins ist folgender Spruch: Deutsche mühen sich jetzt hoch, deutsch zu reden fein und rein. Wer von Herzen redet deutsch, wird der beste Deutsche sein. Sehr hübsch ist auch der Spruch über das Wesen der deutschen Sprache, auf den bereits Professor F. H. Ehmckc am Schlüsse seines in Nummer 281 veröffentlichten »Märchens« hingcwiesen hat: Kann die deutsche Sprache schnauben, schnarchen, poltern, donnern, krachen, kann sie doch auch spielen, scherzen, liebeln, güteln, kürmeln, lachen. Der Segen der in Deutschland erfundenen Buchdruckerkunst soll in erster Linie dem deutschen Gedanken zugute kommen: Weil das nütze Bücherprägen unser Deutschland uns geschenkt, ist es billig, daß vor anderm Deutsches man zum Druck erdenkt. Daß es, solange es gute und schlechte Menschen gibt, auch gute und schlechte Bücher geben wird, war unseren, schlesischen Spruchdichter auch schon bekannt: Böse Bücher taugen auch, guten zu der Gegenprobe. Finstres macht, daß desto mehr jeder Mann das Lichte lobe. Nicht minder abgeklärt muten Logaus Worte über die Kunst an: Wo hat die Kunst ihr Haus? Der Kunst ihr Haus ist rund. Steht allenthalben so, daß Sonne drüber stund. Diese wenigen Proben dürften genügen, um den Wert der kleinen, hübsch ausgestatteten Veröffentlichung darzutun. Möge das Büchlein dazu beitragen, vor unfern Augen die Gedankenwelt eines deutsch fühlenden und deutschredenden, in seiner wahren Gesinnung grund gütigen und klugen Dichters wieder aufleben und in unfern Herzen nachklingen zu lassen! Unsere Berufsgenoffen im Felde. I. Deutsche Armee. Neue Folge XXVIII. — (XXVII stehe Nr. 280.) Name und Borname: Alt, Friedrichs Aulich. Curt Beck, Gustav Beyer, Rudolf Breuer. Jos. Firma: Dtenstgradu.Truppenteil: Mitinh.d.Ka. Johannes Leutnant i. Grosth. Hess. Alt ln Frankfurt a. M. Jnf.-Landst.-Bat. Nr. 5. t. H. Geograph. Karten- i. e. Landst.-Bat. Verlag Bern ln Bern i.H K. Beck in München t.Bayr.Jns.-Ngt.Nr.2ll i. H. Hermann Beyer Einj.-Fretw. b. c. Inf - in Leipzig Mun.-Kol. i. s. I. P. Bachem in i. Jnf.-Rgt. Nr. «8, Köln a. Rh. Ers.-Bat. >> Stehe auch Bbl. Nr. 97, 1815.
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