für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgegcden von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 102. Freitags, den 25. November 1842. Aus Lesen und Arbeit. 1. Folgende königliche Eabinetsordre ist im vorigen Mo nate sämmtlichen preußischen Obcrpräsidien zugegangcn: „Ich habe schon öfter auf die Nothwendigkeit hingewic- sen, der Tendenz des schlechten Theils der Tagespreise: die öffentliche Meinung über allgemeine Angelegenheiten durch Verbreitung von Unwahrheiten oder entstellten Thatsachen irre zu leiten, dadurch zu begegnen, daß jeder solchen falschen Mittheilung augenblicklich die Wahrheit durch Berichtigung der Thatsachen in denselben Blättern gegenüber gestellt werde, welche sich der Verfälschung schuldig gemacht haben. Es ge nügt nicht, die Gegenwirkung gegen schlechte, für den öffent lichen Geist verderbliche Bestrebungen eines Tageblattes den andern, von einem bessern Geiste geleiteten Blättern zu über lassen und nur von ihnen zu erwarten. Eben da, wo das Gift der Verführung cingeschenkt worden ist, muß es auch unschädlich gemacht werden, das ist nicht nur Pflicht der Obrigkeit gegen den Leserkreis, dem das Gift geboten worden, sondern es ist zugleich unter allen Mitteln das wirksamste, die Tendenzen der Täuschung und Lüge, wie sie sich zeigen, zu vernichten, indem man die Redactionen zwingt, das Ur- theil über sich selbst zu veröffentlichen. Ich habe es darum mißfällig wahrgenommen, daß dieses eben so rechtmäßige als nothwendige Mittel, Ausartungen der Presse zu zügeln, bis her wenig oder gar nicht angewendet worden ist. Sofern die bisherigen Gesetze die Verpflichtung der inländischen Zei tungen zur unverweigerlichen Aufnahme aller, unter amt licher Autorität ihnen zugesandten thatsächlichcn Berichtigun gen und zwar ohne alle Anmerkungen und einleitenden Be trachtungen nicht genügend festgcstellt haben sollten, erwarte Ich von dem Staatsministerium sördersamst die Vorschläge zu der nöthigen Ergänzung derselben. Wenn sie aber für den Zweck schon jetzt ausreichen, so will Ich, daß dieselben auch zum Schutze des Rechtes und der Wahrheit künftig von Meinen Behörden kräftig gehandhabt werden, und cm- Sr Jahrgang. pfehle dies, nebst den Ministerien selbst, insbesondere der unmittelbaren Sorgfalt der Oberpräsidentcn, denen das Staatsministcrium die Weisungen deshalb zu crtheilen hat. Je ernster es Mir am Herzen liegt, daß der edlen, loyalen, mit Würde frcimüthigen Gesinnung, wo sie sich kund geben mag, die Freiheit des Wortes nicht verkümmert, der Wahr heit das Feld der öffentlichen Besprechungen so wenig als möglich beschränkt werde, desto unnachsichtiger muß der Geist, welcher Waffen der Lüge und Verführung gebraucht, danie der gehalten werden, auf daß die Freiheit des Wortes unter dem Mißbrauche derselben nicht um ihre Früchte und ihren Segen betrogen werden könne." Sanssouci, den 4. October 1842. (Gez.) Friedrich Wilhelm. 2. Bekanntlich hat der ärztliche Verein in Hamburg beim dortigen Brande seine Bibliothek verloren und hoffentlich hat der größte Theil der deutschen Buchhändler der Auffor derung entsprochen, durch Gabe seines medizinischen Verlags die Herstellung der Bibliothek zu unterstützen, ohne auf einen Dank zu rechnen, doch als Geschäftsmann mindestens eine Empfanganzeige erwartend. Wenigstens hat dies einer unserer College» gethan und seinen medizinischen Verlag, vielleicht am Wcrthe gegen 500 Thlr., nach Hamburg ge sandt. Darauf hat ec kürzlich einen Danksagungs-Stein druck erhalten, in welchem sogar die Unterschriften der Direktoren des Vereins lithographirt sind. Rach dem Wcrthe eines solchen Documents wird es wohl bereits in der Küpe des Pappenmachcrs sein. Die reichhaltige wei tere Betrachtung bleibe dem Leser. 3. In Nr. 84 d. Bl. erwähnt Herr Langewiesche bei Reduzirung der Thaler und gGr. in seinen Landesmünze „geheiligter kleiner Vortheile."— In Barmen soll es Pietisten geben und so wird man unwillkührlich an das: les extremes se toucilent, erinnert. 201