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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1842
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- 1842-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1842
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- Deutsch
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3215 112 3216 Ist also nach dem Vorstehenden und nach den klaren Worten j der Karlsbader Beschlüsse selbst, die nur verschreiben, daß Schriften, die nicht über 20 Bogen stark sind, in kei nem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landcsbehörden zum Drucke befördert werden dürfen, die Eensur weder bundesgesetzlich nothwendig noch gerechtfer tigt, so haben doch spätere Interpretationen und Bundesbe- ! schlüsse, namentlich der vom 16. August 1824, der das auf j fünf Jahre gültige provisorische Gesetz vom 20. Sept. 1819 ! auf unbestimmte Zeit ausdchnte; der vom 5. Juli 1832, der das badische Preßgesetz aufhob, u. s. w., wohl Niemand darüber in Zweifel gelassen, was der Bundestag eigentlich gewollt habe. Allein die Beschlüsse vom 20. Sept. 1819 erfolgten auf ! den Grund „einer in einem großen Theile von Deutschland I herrschenden unruhigen Bewegung und Währung der Gemü- j ther, welche sich seit einigen Jahren von Tag zu Tag ver- j nchmlicher angekündigt, zuletzt aber in unverkennbaren Symptomen, in Aufruhr predigenden Schriften, in weitver- I breiteten sträflichen Verbindungen, selbst in einzelnen Greuel- ! lhatcn offenbart hatte;" die Ausdehnung derselben „auf unbe- ! stimmte Zeit" geschah, in Betracht, daß „ein großer Theil der 1819 bestandenen feindseligen Elemente auch heute noch in Deutschland vorhanden sei," die Verfügungen von 1832 hatten ähnliche Motive. Kann man nun auch niemals zuge ben, daß diese Gründe hinreichend waren, einem Volke das unveräußerliche Recht der freien Gcdankcnmittheilung zu ent ziehen, ja muß man vielmehr aussprechen, daß jene Bewe gung und Gahrung der Gemüthec nur eine Folge unerfüllter Verheißungen und vorenthaltener Ansprüche war, so mögen sic als Thatsachen doch die Beschränkungen der Presse ent schuldigen. Was aber rechtfertigt das Fortbestehen dieser „provisorischen" Maßregeln; wo sind heute die „feindlichen Elemente, Aufruhr predigenden Schriften, weitverbreiteten sträflichen Verbindungen und einzelnen Greuelthatcn"? Deutschland ist durchaus ruhig, cs herrscht ein kräftiger, ge sunder, guter Geist in ihm, es geht mit Sicherheit und Fe stigkeit die Bahn seiner Entwickelung, und die Treueiden rechtmäßigen Fürsten, die Bereitwilligkeit, allen gerechten Anforderungen der Regierungen entgegen zu kommen, kann nicht einen Augenblick in Zweifel gezogen werden. Bedürfte es für die Bewahrheitung dieser Behauptung eines andern Beleges, als einen prüfenden Blick auf die Zustände des Vaterlandes zu werfen, so könnte man nicht allein die gewich tigsten Zeugnisse der urthcilsfähigstcn Politiker und Staats männer anführen, sondern die Erklärungen aller deutschen Regierungen selbst. — Kann aber eine drückende, ein intelli gentes Volk schwer verletzende, ja herabwürdigende Einrich tungfortbestehen, die jeder Veranlassung, jeder Grundlage, jeder Entschuldigung entbehrt? Moralisch wenigstens ist eine solche Einrichtung unrccht und ungesetzlich. Wersen wir nun aber, nachdem wir den Mangel eines Nechtsbodcns für die, die freie Presse beschränkenden Einrich tungen gesehen, einen Blick auf die Ausübung der Censur, so muß sich unser ein Gefühl des Schmerzes und der Entrü stung bemächtigen, für welches der geeignete Ausdruck nicht hierher passen würde. . Nicht die Nachgiebigkeit, die den ganz veränderten Verhältnissen entsprechend wäre, begegnet uns hier, sondern eine Strenge, eine Aengstlichkeit, eine Ver kümmerung des kargen Raumes, die gar kein denkbarer Zu stand erklärlich machen oder rechtfertigen könnte. Nicht blos die, Tagcsfragen in einer nur verständlichen Vollständigkeit zu behandeln, ist unmöglich, sondern die Censur greift auch immer störender in das Gebiet der Wissenschaften; Alles, was irgendwie mit dem Leben und der Zeit zusammenhängt, hat nicht rechten Raum mehr zum Athmen; die Poesie selbst, die von der Gewalt des Zeitgeistes getrieben, eine andere Richtung «ungeschlagen, ist ein Schrcckbild für die Censur; die Zeitungen endlich sitzen beständig auf der Armensünderbank der „Eoncession auf Widerruf" und müssen jeden Augenblick erwarten, daß sie ohne Prozeß und Urthcil zum Tode geführt werden.-—In der Zeit grade, wo der Gedanke der Einheit unseres Vaterlandes so gewaltig in alle Herzen eingedrungen ist, scheint die Eensuranstalt als ein Spottbild dieser Idee hingestcllt zu sein, welches die innere Zerrissenheit in den grellsten Farben abspiegeln soll; denn statt „gleichförmiger Verfügungen" herrscht in jedem Staate eine andere Ansicht, ein anderer Maßstab, ein anderes Urtheil, obgleich sich alle Staaten wegen Nichterfüllung der Preßfreiheitsverheißungen auf den deutschen Bund berufen und durch ihn gebunden zu sein behaupten. Was hier erlaubt ist, ist im Nachbarstaat verboten, was hier unschuldig, ist dort strafwürdig, das hier Gedruckte wird dort consiscirt. Der Schriftsteller wie der Verleger hat nirgend einen Anhaltepunkt für das, was er thun kann; denn während beide allen Ansprüchen der Eensur voll kommen genügen, sieht sich der crstere plötzlich zur Untersu chung gezogen und seines Amtes entsetzt, der letztere um die Frucht seiner Arbeit gebracht durch Verbote undKonsiscationcn > Man verbietet im Voraus alles, was der Schriftsteller in Zu kunft veröffentlichen, alles «vas ein Buchhändlerin Zukunft verlegen wird, und macht so der geistigen Production und dem geistigen Verkehre auf einmal ein Ende. — Dies sind einige, auf Thatsachen gestützte Züge über die Ausübung der Eensur; wollten «vir dieselben mit Beweisen belegen, so müßten «vir so viel Bände schreiben als Bogen. Wenn ein mit unfern Verhältnissen ganz Unbekannter diese cntsetzlicheVcrkümmerung des geistigen Lebens unseres Volkes betrachtete, müßte er nicht annehmen, daß «vir uns auf dein kür zesten Wege zur Barbarei statt auf der Bahn des Fortschrittes befinden? — Zu diesen allgemeinen Plagen kommt in unserm engern Vaterlandc und nur in Sach sen, noch eine N ach ten sur, die inquisitorisch und verborgen das Geisteswerk vernichtet, nachdem es allen Eensurplackcreien genügt hat; eine Einrichtung, die weder in dem Bundes- noch in dem Landesgesetze irgend eine Rechtfertigung findet. Endlich I scheint unser Ministerium gar darauf auszugehen, den Pro zeß zu verkürzen, der das Schriftstellerthum und den Buch handel allmählig unterdrückt, indem dasselbe sich veranlaßt gesehen, dem Redactcur und Verleger der hier erscheinenden Zeitschrift „Sächsische Vaterlands-Blätter" am 11. Nov. durch eine Verfügung der Kreisdircction anzeigen zu lassen, daß die Eensoren angewiesen seien, Artikel in der Folge nicht nur zu streichen, sondern auch anzuzeigcn. — Wir haben zwar — wie wir mit voller Ueberzeugung behaupten, — in
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