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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1842
- Sprache
- Deutsch
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2963 105 2964 Der Insertionszwang. Schon oft ist über den sogenannten preußischen In telligenzzwang geklagt worden; jetzt möchte man von man chen Seiten den Insertionszwang einführcn, nämlich den Verlegern von Zeitschriften die Verpflichtung auferlegen, alle Anzeigen zu inscriren, die ihnen zu diesem Zwecke eingesandt werden. Ob diese Verpflichtung gesetzlich fest stehe, mögen Juristen untersuchen; die bisher mitgetheilten Erfahrungen sprechen dagegen. Uns Buchhändlern aber kommt cs zu, uns die Frage vorzulegen: ob der Zwang zur Aufnahme von Inser tionen wü n sch cns w erth ist. Ich kann diese Frage nur in dem einzigen Falle bejahen, wenn von einem Localblatte die Rede ist, welches als das einzige im Orte erscheinende privilegirt ist. Wo Eoncurrenz besteht, muß, — so scheint cs mir, — auch der Zwang zur Aufnahme von Inseraten wegfallen. Bei Blättern, welche einen wirklich literarischen oder politischen Charakter und ihre Verbreitung durch ganz Deutsch land haben, auch bekanntlich keineswegs ohne Concurrenten sind, darf demnach im Allgemeinen vom Jnsertionszwange keine Rede sein und Ausnahmen, wie sie z. B- die neueste preußische Cabinctsordre über Aufnahme von Entgegnungen und Berichtigungen bestimmt, können dieser Regel nur zur Bestätigung dienen. Wäre dem nicht so, so würde der Ei- gcnlhümer eines Blatts in der Leitung desselben auf die drückendste Weise beschränkt sein; er würde Insertionen, die dem Geist und Charakter desselben widersprechen, sein sittliches Gefühl verletzen oder auf andere Weise dem Blatte zur Unchre gereichen, aufnehmen müssen. Wer wollte cs z. B. dem Verleger irgend einer Zeitung verargen, wenn er aus dem Intelligenzblatte derselben alle persönlichen Zänke reien ausschlösse, und so seinen Geldvortheil der Würde seines Blatts unterordnete? Diese Freiheit darf aber gewiß nicht weiter beschränkt werden, als in der oben angeführten Cabinctsordre geschehen ist, denn Freiheit muß im Interesse der Tagespressc die Regel sein, und ihre Beschränkung zu fordern, würde dem Buch handel weder ziemen noch nützen. Wollte man die Fälle gesetzlich bestimmen, in welchen der Zwang zur Aufnahme von Insertionen statlsinden solle, so wird die Gränzlinie äußerst schwer zu ziehen sein; noch unzulässiger aber zur Aufnahme alles dessen nöthigen zu wollen, was die Censur passicen läßt, wir Buchhändler we nigstens sollten uns in allen Fällen enthalten, diese zu Hülfe zu rufen. Uebcrhaupt ist es ein Erbübel unter uns Deutschen, das sich aber erst aus den zwei letzten Jahrhunderten her schreibt, daß wir bei jeder Gelegenheit immer zuerst an die Staatsgewalt appellircn. Diese soll überall cingrcifen, helfen, unsere Privatzwecke fördern u. s. w. und zugleich klagen wir über das zu viel Negieren; so auch in diesem Falle. Mißbraucht aber der Eigenthümer eines Blattes seine Macht in der Verfügung über das Jntelligenzblatt zu För derung seiner Privatinteressen, zu Befriedigung persönlicher Feindschaft und zu ähnlichen kleinlichen Zwecken, so kann dies zwar für Andere in einzelnen Fällen drückend werden, obgleich sie in den meisten Fällen sich auch anderweitig wer den Helsen können; muß aber für den Eigenthümer des Blatts selbst, der sich solche WiUkührlichkciten zu Schulden kommen läßt, so nachteilige Folgen haben, daß es ihm sobald kein Anderer nachmachen wird, wenn im Volke und den einzelnen betroffenen Ständen der öffentliche Geist nur einigermaßen lebendig ist. Die Gefahr ist also so groß nicht, wenigstens viel geringer, als wenn man die ganze Tagespressc dem Jn sertionszwange unterwerfen wollte. Dies wissen auch solche Männer, die befähigt sind, Blät ter der Art zu gründen und zu leiten, sehr wohl, und der verstorbene Cotta trieb z. B. seine Liberalität in dieser Be ziehung so weit, daß er in der Zeit, wo der Nachdruck im südwestlichen Deutschland noch nicht verboten war, Inser tionen von Nachdrücken seiner eignen Verlagswerke, die ihm für die Allgemeine Zeitung eingesandt wurden, ohne Anstand darin abdrucken ließ. Spondäus. Antwort des Ministers der Auswärtigen Angele genheiten auf meine Beschwerde wider die Redac- tion der Preußischen Staats-Zeitung. „Die Expedition der Allgemeinen Preußischen Staats- Zeitung hat die Verpflichtung und das derselben entsprechende Recht, alle Bekanntmachungen und Ankündigungen, welche ^ ihr zur Veröffentlichung durch den mit der Staats-Zeitung verbundenen „Allgemeinen Anzeiger für die Preußischen Staaten" von Privatpersonen zugesandt werden, namentlich auch literarische Anzeigen von Schriften, die mit inländischer Censur gedruckt worden, einer Prüfung zu unterziehen und denjenigen Ankündigungen, welche sie nach dem Zwecke und der Stellung des „Allgemeinen Anzeigers" zur Ausnahme in derselben für mehr oder weniger ungeeignet erachtet, diese Aufnahme entweder zu versagen oder solche doch von Be dingungen abhängig zu machen. Für die Art und Weise der Ausübung dieser, durch kein gesetzliches Verbot beschränkten rechtlichen Freiheit ist die Ex pedition der Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung in ein zelnen Fällen der ihr Vorgesetzten Behörde verantwortlich. Was insbesondere den, durch Euere Wohlgeboren Eingabe vom 15. d. M. zu meiner Kennlniß gebrachten Fall betrifft, so finde ich es unter den vorwaltenden Umständen durchaus angemessen, daß die Aufnahme der Ankündigung des 3ten und 4ten Heftes der, unter dem Titel: „der Patriot" hier erscheinenden Zeitschrift von L- Buhl in den Allgemeinen Anzeiger von der mehr gedachten Expedition an die, in jener Eingabe näher bezeichnet- Bedingung geknüpft worden ist. So lange Sie Sich weigern, die letztere zu erfüllen, muß ich demnach Anstand nehmen, den Abdruck der fraglichen An kündigung im „Allgemeinen Anzeiger" meiner Seits zu ver anlassen, da keine gesetzliche Vorschrift besteht, welche mich hierzu bestimmen könnte. Indem ich Eurer Wohlgeborcn Obiges auf die Eingabe vom 15. d. M- in Folge näherer Ermittelung des Sachver- hältnisses eröffne, sende ich Ihnen das urschriftlich einge reichte unterm 4ten d. M. an den Redacteur der Staats- Zeitung gerichtete Schreiben anbei wieder zurück. Berlin, den 25. November 1842- (gez.) Bülow."
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